Unterrichtsvertrag

Wie war nochmal das Thema des Fadens?
Wenn ich bei einem KL Unterricht nehmen möchte, überlege ich mir, ob ich es mir leisten kann und will . Falls ja und der KL mich nimmt, sind evt. vorhandene oder nicht vorhandene Formalitäten für mich Nebensache. Im Mittelpunkt ist meine musikalisch-klavieristische Entwicklung für die ich Unterstüzung erwarte. Meine Empfänglichkeit und Bereitschaft, Inspiration, Anregungen, Hinweise und Übeaufgaben umzusetzten bemisst sich doch nicht an der Summe, die ich bezahle oder Vertragskonditionen. Wenn ich ständig damit beschäftigt bin, ob ich vielleicht irgendwann bei Krankheit, Umzug oder höherer Gewalt 200 oder 300 Mäuse "zuviel" abgebe, bau ich lieber ein Haus im Schwabenland. Geld gehört dazu selbstverständlich, ist aber nicht das Wesentliche. Kein Geld der Welt kann mich oder irgendjemanden auf eine Ebene mit Pollini, Schiff o.a. hieven.
Wer Verträge für falsch oder für sich nicht passend hält, braucht sie nicht zu unterschreiben bzw. als KL nicht zur Unterrichtsbedingung zu machen und vice versa. Was soll dieser überflüssige Glaubenskrieg?
 
Im Falle einer Ehe sprechen wir doch von ganz andere Dimensionen.
Wirklich? Ich glaube, dann hast du keine Vorstellung davon, an welchem Existenzminimum manche (!) privaten Klavierlehrer leben. Ich kannte zwei unabhängig voneinander, die hatten jeweils beide um die fünfzig (!!!) Schüler, um sich und ihre beiden Kinder alleine durchzubringen.
Wenn da gleichzeitig fünf Schüler beschließen, nicht mehr zu kommen, oder die Schüler nur auf "Honorarbasis" bezahlen und regelmäßig schwänzen (und nicht bezahlen), kann das gravierende, existenzielle Folgen haben.
Dazu kommt der nicht zu unterschätzende zeitliche Aufwand, den es mit sich bringt, neue Schüler zu suchen bzw. mit ihnen Arrangements zu machen - Probestunden, Termin finden (!), sich auf den Schüler einstellen - mehr Unterrichtsvorbereitung (falls das überhaupt noch möglich ist bei 50 Schülern, glaube ja eher nicht).

Und so dramatisch muss man gar nicht werden. Was ist mit den Studenten, die sich einen Teil ihres Lebensunterhaltes oder gar den ganzen mit Schülern finanzieren? Die werden gerade so viele nehmen, dass es eben zum Leben ausreicht, damit sie noch etwas Zeit zum Studieren übrig haben.

Ich kenne mehrere Lehrer, die Unterrichtsverträge machen, und bisher haben sich da kaum Leute beschwert. Und ehrlich, wenn das für jemanden "aus Prinzip" ein Grund sein sollte, den Unterricht abzulehnen, würde ich ihn als Schüler auch gar nicht haben wollen...
 
Wirklich? Ich glaube, dann hast du keine Vorstellung davon
Vielmehr hast du wohl keine Vorstellung davon, daß eine Ehe jede Menge juristische Folgen hat - eine sog. "Zugewinngemeinschaft". Das hat mit Liebe udgl. erstmal nüscht zu tun. Und gegen diese Folgen schließen schlaue Eheleute einen Gegenvertrag, genannt Ehevertrag. Das hat mit dem von dir verdeidigten Unterrichtsvertrag nicht das Geringste zu tun, denn ein Unterrichtsverhältnis zieht keine juristischen Folgen nach sich.

Und wenn schon der ganze Schmarrn hier an den Haaren für Vergleiche herbeigezerrt wird: ein Handwerker z.B. leistet Garantie, da ist ein Vertrag durchaus angemessen. Welche Garantie gibst du deinen Schülern? Leistest du Ersatz, wenn sie eine Aufnahmeprüfung vergeigen? Oder sind sie dann doch lieber wieder "selber Schuld"? Übernimmst du überhaupt für irgendwas, das aus deinem Unterricht folgt, nachprüfbar Verantwortung? Oder beschränkt sich Verantwortung für dich darauf, daß der Schüler zahlt, auch wenn er längst nicht mehr kommt?

Meine Devise: Unverbindlichkeit gegen Unverbindlichkeit.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Inwieweit es die Existenz eines Klavierlehrers nennenswert schützt, wenn die Schüler nur mit einer akzeptablen Frist kündigen können, erschließt sich mir nicht so ganz. Entweder ein Lehrer kann relativ leicht neue Schüler bekommen - evtl. gar über eine Warteliste -, dann braucht er die Frist nicht. Oder er kann es nicht und dann hilft auch eine Frist nicht viel. Mehr als nichts, ja, aber ich wage zu behaupten, dass das im seltensten Fall das Zünglein an der Waage für eine "Geschäftsaufgabe" sein wird. Bezahlen nur nach geleisteter Stunde o.ä. ist natürlich eine völlig andere Problematik.

Mit meinem Klavierlehrer habe ich nur eine mündliche Vereinbarung mit dreimonatiger Frist und die monatlichen Kosten für den Unterricht kann ich ihm irgendwann im Laufe des Monats geben, wobei ich es natürlich immer zu Beginn mache. Das ist für mich eine faire Regelung - auch wenn mir die Ferienregelung der meisten privaten Klavierlehrer nicht gefällt, es ist nämlich nicht nachzuvollziehen, dass ein erwachsener Lehrer und ein erwachsener Schüler ihren Unterricht nach den Schulferien planen -, einen schriftlichen Vertrag mit absurden sechs Monaten Kündigungsfrist würde ich nicht unterschreiben.
 
Das ist ja wohl der Höhepunkt. Das Jahr hat 52 Wochen, Da soll nur 36mal unterrichtet werden? Und in der übrigen Zeit liegt der Lehrer auf der faulen Haut und erfreut sich der Zahlungen seiner Schüler? Und nur zweimal im Jahr darf man kündigen? Also, ich finde, da wird der Schüler übers Ohr gehauen. Es gibt genügend Kündigungsgründe, (über das Angrapschen hinaus), die man nicht erst vor Gericht aktenkundig machen möchte. Da muß man ohne allzu großem finanziellem Schaden herauskommen.

Der zweite Vertrag scheint mir fair zu sein, eine gewisse Sicherheit muß für beide Seiten sein. Es kann genügend Gründe geben, mit dem Klavierunterricht aufzuhören, Angrapschen ist das eine Extrem, Krankheit das andere. Aber bei einem guten Klavierlehrer stehen die potentiellen Schüler sowieso sicher Schlange, insbesondere wenn er nicht nur 36mal im Jahr unterrichten möchte.

Manfred

Ich verstehe nicht, wieso die Behauptung „Durchbezahlung“, wo überhaupt keine vorliegt, einfach nicht aus den Köpfen der Leute herauszubekommen ist. Aus Punkt 7 des Vertrages geht eindeutig hervor, dass die Jahresgebühr der Summe aus 36 Wochen- Einzelstunden entspricht.

Rechenbeispiel: Eine Stunde kostet Euro 20.00. 36 x Euro 20.00 gibt Euro 720.00. Dies geteilt durch 12 Monate ergibt ein gleichbleibendes Monatshonorar von Euro 60.00. Das bedeutet: Die vermeintliche „Durchbezahlung in den Ferien" wird dadurch ausgeglichen, dass in Monaten, in denen 4 oder sogar 5 mal Unterricht stattfindet, der Schüler wesentlich weniger zahlt, als er nach Einzelstunden zahlen müßte. Das ist so ungefähr, wie wenn ich einen runden Teigklumpen mit dem Nudelholz so bearbeite, dass er ein viereckiges Blech ausfüllt. Was ist daran so schwer zu verstehen, was ist daran unfair? Ist dieses Bißchen Rechnen, was hierfür notwendig ist, so viel anstrengender als gleich herumzubellen von wegen „Schüler ausnehmen, über den Tisch ziehen“ etc.pp.?

Und was die „faule Haut“ betrifft: Ich bin meinem ganzen Arbeitsleben bisher nicht in den Genuß auch nur eines einzigen Tages bezahlten Urlaubes oder auch nur bezahlten Krankheitstages gekommen. Wohingegen ich (bei einer Schülerzahl von über 60) jeden Tag Minimum eine Stunde außerhalb meiner bezahlten Unterrichtszeit mit Organisation, Terminplanung, E-mailverkehr, Noten schreiben, Noten aussuchen, Arrangieren und was nicht alles verbringe. Dies sollte jeder Nicht- Klavierlehrer, der sich hier in diesem Unterforum über uns ausläßt, einmal ganz still und leise mit seinem eigenen Job vergleichen.
 
Ich glaube, dann hast du keine Vorstellung davon, an welchem Existenzminimum manche (!) privaten Klavierlehrer leben. Ich kannte zwei unabhängig voneinander, die hatten jeweils beide um die fünfzig (!!!) Schüler, um sich und ihre beiden Kinder alleine durchzubringen.

@Stilblüte

Also wenn ich mal ein MINUMUM von 20,- € / U-h ansetze, dann erlösen Deine Bekannten pro Woche rund 1.000,-. Macht 4 Miille im Monat brutto. Nicht üppig, aber weit, weit vom Prekariat entfernt.
 
Wirklich? Ich glaube, dann hast du keine Vorstellung davon, an welchem Existenzminimum manche (!) privaten Klavierlehrer leben. Ich kannte zwei unabhängig voneinander, die hatten jeweils beide um die fünfzig (!!!) Schüler, um sich und ihre beiden Kinder alleine durchzubringen.
Wenn da gleichzeitig fünf Schüler beschließen, nicht mehr zu kommen, oder die Schüler nur auf "Honorarbasis" bezahlen und regelmäßig schwänzen (und nicht bezahlen), kann das gravierende, existenzielle Folgen haben.
Dazu kommt der nicht zu unterschätzende zeitliche Aufwand, den es mit sich bringt, neue Schüler zu suchen bzw. mit ihnen Arrangements zu machen - Probestunden, Termin finden (!), sich auf den Schüler einstellen - mehr Unterrichtsvorbereitung (falls das überhaupt noch möglich ist bei 50 Schülern, glaube ja eher nicht).

Und so dramatisch muss man gar nicht werden. Was ist mit den Studenten, die sich einen Teil ihres Lebensunterhaltes oder gar den ganzen mit Schülern finanzieren? Die werden gerade so viele nehmen, dass es eben zum Leben ausreicht, damit sie noch etwas Zeit zum Studieren übrig haben.

Ich kenne mehrere Lehrer, die Unterrichtsverträge machen, und bisher haben sich da kaum Leute beschwert. Und ehrlich, wenn das für jemanden "aus Prinzip" ein Grund sein sollte, den Unterricht abzulehnen, würde ich ihn als Schüler auch gar nicht haben wollen...

Stilblüte mal ehrlich! 50 Schüler zu unterrichten ist nichts anderes als eine Massenabfertigung um schnell an Geld zu kommen, bei 50 sollte ein sehr schöner Betrag pro Monat zusammenkommen.
Mich würde es nicht wundern, wenn da gleich 10 nicht mehr kommen würden.
Ich habe an der Musikhochschule in Basel mitbekommen 25 Schüler seien noch im Bereich, habe einige Jahre unterrichtet und weiss was das heisst.
Ein guter Klavierlehrer/in hat es nicht nötig Schüler zu suchen, die stehen auch dank Mund Reklame vor der Türe und warten.
Ich habe mit meinen Schüler niemals einen Unterrichtsvertrag gemacht und hatte nie Probleme deswegen, meine Schüler bezahlten immer für drei Monate zum voraus inkl.3 Monate Urlaub, auch da hatte ich nie Probleme. Ich habe Schüler wie den LSD Entdecker Albert Hofmann unterrichtet, der bezahlte die Stunde und zwar freiwillig sehr grosszügig, dass war um die 250 Fr. er wiederum brachte mir Schüler und warum?
Ein ganz gefährliches Gift ist die Angst, wer davon befallen ist, wird Mühe haben im Leben vorwärtszukommen.:-(meine Devise, "den Stier an den Hörnern packen":idee:, der Erfolg kann sich zeigen lassen.:bye:
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Devise: Unverbindlichkeit gegen Unverbindlichkeit.
Kann man für sich so entscheiden und so praktizieren, da einen ja niemand zum Abschluss schriftlicher Verträge zwingt. Wer aufgrund anderer Einnahmequellen nicht auf Planungssicherheit mittels regelmäßig eintreffender Unterrichtshonorare angewiesen ist und/oder berufliche Alternativen hat, braucht im Grunde keine Absicherung durch die Schriftform von Vereinbarungen auf Gegenseitigkeit. Aber was tun andere, die in höherem Maße auf Verbindlichkeit angewiesen sind? Irgendwann waren wir ja alle mal Berufsanfänger, die sich ihren Markt mit Alternativen erst erschließen mussten.

Zurück zur Ausgangsfrage des Fadenerstellers: Musterverträge eines Berufsverbands können gerade für Berufsanfänger durchaus eine Hilfe sein, da einem solchen Verband eine große Anzahl von Mitgliedern mit einschlägigen Erfahrungen angehören und es üblich ist, Kontakte zu juristisch erfahrenen Personen auch zu nutzen und diese über Vertragstexte mal "drüber schauen" zu lassen. Eine hundertprozentige Erfolgsgarantie wird es zwar nicht geben können, aber ein Musterdokument dieser Art ist mit hoher Wahrscheinlichkeit geeigneter als ein selbst zusammen gebasteltes Vertragswerk mit Mängeln und Formfehlern. Die meisten professionellen Musiker haben wenig Freude mit Verwaltungstätigkeiten und Gesetzestexten - da sind solche Vorlagen durchaus hilfreich.

Ein Tiefpunkt ist in einem solchen Faden dann erreicht, wenn die Schriftformbefürworter mit den Schriftformgegnern Streitgespräche und Grundsatzdiskussionen beginnen wollen oder umgekehrt. Das Recht haben ist in der Schriftform besser nachvollziehbar - das Recht bekommen ist hingegen nicht dasselbe: Ansprüche geltend machen und durchsetzen ist immer erst der nächste Schritt - unabhängig davon, ob die Vereinbarungen schriftlich oder mündlich getroffen wurden. Übrigens ist es gang und gäbe, Erfahrungswerte mit problematischen Geschäftspartnern innerhalb und außerhalb des eigenen Tätigkeitsbereiches zu kommunizieren - bis hin zur verbandsinternen "Blacklist". Selbst in großstädtischer Umgebung kennt man über kurz oder lang seine Pappenheimer... .

LG von Rheinkultur
 
Ein spannendes Thema.... Ich werde mich mal aus den rechtlichen Dingen heraus halten. Eheverträge können übrigens auch in einer intakten Ehe Sinn machen! Und ich empfehle immer eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Stellt euch vor, der Schüler zahlt nur die Hälfte des vereinbarten Honorars. Dann muss der Lehrer beweisen, dass mehr vereinbart war....
 

Mir scheint hier die schon häufiger propagierte Meinung durch "Der KL ist der nützliche Idiot, der gefälligst froh sein kann, wenn er mich unterrichten darf. Im Übrigen hat er nach meiner Pfeife zu tanzen und meine Bedingungen zu akzeptieren, weil ich als Schüler der König bin und der KL mein Sklave. Anspruch auf faire und kalkulierbare Bezahlung hat er sowieso nicht, weil er ja mit der Klimperei nur seinem Hobby frönt." (/Sarkasmus aus)

Dieser Threat spricht mal wieder Bände. Ich bin sehr froh, dass ich nicht auf solche Brötchengeber angewiesen bin ...
 
nein, Netto! Du glaubst doch wohl nicht, daß die das versteuern? Barzahlung ist ja wohl üblich im Privatunterricht.
Dazu müsste man aber zum einen ausreichend Einkünfte auf anderem Wege erzielen und versteuern. Zum anderen ist es nur eine Frage der Zeit, bis man mit der Frage konfrontiert wird, womit man eigentlich seinen Lebensunterhalt verdient. Ein Studium absolviert, eine Menge Geld in den Beruf gesteckt und dann angeblich nach vielen Jahren immer noch Geringverdiener? Das glaubt einem auf lange Sicht keiner. Und wenn dann noch ein feindselig eingestellter Nachbar und/oder Musikerkollege auf die Idee kommt, einen beim Finanzamt als Schattenwirtschafter anzuschwärzen... .

LG von Rheinkultur
 
Hier ein Beitrag, der nicht von mir stammt, sondern dem Austausch mit einer befreundeten Klavierlehrerin entspringt. Ich finde ihn sehr gut, sehr interessant und sehr richtig. Smilies musste ich leider entfernen, wurden nicht richtig dargestellt.
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In der Diskussion wird klar, dass es sehr verschiedene Bedürfnisse im Hinblick auf die äußere Form des Klavierunterrichts (Häufigkeit, Bezahlung, Kündigungsfristen ....) gibt. Und das nicht nur auf Seiten des Lehrers und des Schülers, sondern auch unter den Schülern selbst!

Dabei wird aus meiner Sicht einiges durcheinandergeschmissen:

a) zum Einen schließen manche Schüler von sich auf andere und denken, dass alle Menschen vertrauenswürdig sind
b) dann denken sie, dass zufriedene “Kunden” nicht kündigen
c) dann denken sie, dass ein Klavierlehrer gut ist, wenn die Eltern bzw. Schüler zufrieden sind
d) dann verwechseln sie die Situation eines Arbeitnehmers und eines Arbeitgebers mit der Situation Klavierlehrer – Schüler
e) dann denken sie, dass ein Vertrag nur für den Klavierlehrer gut ist
............

zu a)
Ich möchte mich als Klavierlehrerin nicht zum Spielball von Dingen machen lassen, auf die ich keinen Einfluss habe. Man darf auf gar keinen Fall davon ausgehen, dass ein Schüler die Perspektive eines Klavierlehrers, die zudem noch von Klavierlehrer zu Klavierlehrer anders sein kann, kennt und nachvollziehen kann. Man muss für sich selbst sorgen. Der Schüler wird nicht für den Klavierlehrer sorgen und das ist auch nicht seine Aufgabe. Ein Vertrag sorgt für Klarheit. Mündliche Absprachen werden schnell vergessen, schriftlich fixiert kann alles nachgelesen werden. Es gibt weniger Unruhe, jeder weiß, woran er ist. Ein Knebelvertrag ist das nicht, denn ein Schüler kann auch zu einem anderen Lehrer gehen. Ein Vertrag lässt auch immer Raum für persönliche Absprachen, denn die Bedürfnisse der Schüler sind selbstverständlich sehr unterschiedlich. Er hilft auch, dass sich Lehrer und Schüler überhaupt über ihre Wünsche und Bedürfnisse Gedanken machen und diese artikulieren. Das ist sinnvoll und erspart in missverständlichen oder problematischen Situationen eine Menge Ärger. Ich hatte noch nie einen Schüler, der sich über einen Vertrag beschwert hat. Im Gegenteil gab der Vertrag ihnen ein Gefühl von Sicherheit und Seriosität.

zu b)
Es gibt sehr viele äußere Umstände, weswegen ein Schüler keinen Unterricht mehr nehmen will, obwohl er sehr zufrieden ist. Ich hatte schon mal den Fall, dass eine Schülerin, nur weil sie einen Monat nicht üben konnte (Urlaub, viel zu tun, Unterricht hatte sie schon,....) allen Ernstes meinte, sie würde diesen Monat nicht bezahlen wollen. Manche wollen von einem Tag auf den anderen aufhören, weil sie gerade von ihrem Ehepartner verlassen wurden und am Klavier, wenn sie in Ruhe sind, einen Heulkrampf bekommen. Da gibt es nichts, was es nicht gibt. Es hilft diesen Menschen, wenn sie sich Zeit nehmen, um in Ruhe und wohlüberlegt eine Entscheidung zu treffen. Genauso bei Kindern. Krisen im Klavierspiel kommen vor und es sollte nicht sofort die Möglichkeit gegeben werden, dem Impuls, aufzuhören, nachgeben zu können. So viele bereuen es später, in ihrer Jugend aufgehört zu haben, was man auch des Öfteren im Forum liest – diese Entscheidung sollte man nicht leichtfertig, sondern gut überlegt treffen! Probleme in der Schule, familiäre Schwierigkeiten, keine Lust mehr in der Pubertät,......die Gründe, aufzuhören, ohne unzufrieden mit dem Unterricht zu sein, sind unendlich. Die Lösungen aber auch! Mögliche Lösungen können z.B. auch die Unterrichtsgestaltung oder Absprachen beim Üben betreffen.

Curby sagte. dass, wenn ihm gekündigt würde, es wohl einen Grund dafür geben würde, nämlich dass er schlechte Arbeit geleistet habe, wenn ich das richtig verstanden habe. Das muss keinesfalls so sein! Was würde er sagen, wenn sein Arbeitgeber sagt, er kündige ihm kurzfristig und fristlos, weil er die nächsten Monate kein Geld habe, weil er mal kurz die Firma schließt, um in Urlaub zu fahren, weil er jemanden gefunden hat, der die gleiche Arbeit billiger macht, weil die Auftragslage gerade nicht so gut sei, ..... . Wenn jemandem gekündigt wird, heißt das nicht, dass er schlechte Arbeit macht... es können ganz andere Gründe dahinter stehen.

zu c)
tacet.... Nur so viel: ein guter und engagierter Lehrer hat ein hohes Verantwortungsgefühl für seine Schüler, für ihre persönliche und musikalische Entwicklung. Es ist wahr, dass es schwierig ist, pädagogische Leistungen zu messen. Trotzdem verstehe ich das ImmeraufdieOmme angeführte Argument der Unverbindlichkeit nicht. Gute pädagogische Arbeit und Unverbindlichkeit sind nicht miteinander vereinbar, sogar diametral entgegengesetzt.

zu d)
Beim Verhältnis AN – AG sind beide wirtschaftlich auf die Leistung bzw. den Lohn angewiesen. Hier jedoch übt der eine Teil in der Regel “nur” ein Hobby aus. Es hat in der Regel keine gravierenden Auswirkungen auf die Lebensumstände des Schülers, wenn er aufhört mit Klavierspielen. Es ist ihm daher nicht existentiell wichtig – es ist nicht lebensnotwendig aus wirtschaftlich-materieller Sicht. Daher ist die Bereitschaft, den Klavierunterricht zu beenden, mit Sicherheit höher, als die Bereitschaft, den Job aufzugeben zu kündigen oder gekündigt zu werden. Ausnahmen sind möglich und hier im Forum erfreulicherweise anzutreffen.

zu e)
Ein Vertrag ist natürlich für den Klavierlehrer gut wegen der Planungssicherheit. Klavierlehrer haben auch Familie, müssen Miete und Hobbies ihrer Kinder zahlen. Es ist auch ein Unterschied, ob man nur für sich, oder für eine Familie verantwortlich ist. Aber auch für den zahlenden Kunden ist ein Vertrag oft sinnvoll. Einmal in finanzieller, dann auch in pädagogischer Hinsicht:

Finanziell: Eine monatliche Regelung ist für den Schüler wesentlich günstiger. Einzelstundenpreise gehen in die Richtung einer Handwerkerstunde, eines Osteopathen o.ä.. 10er Karten sind etwas günstiger. Hat also jemand das Bedürfnis nach großer Freiheit, ist das kein Problem, nur teuer. Ich biete höchst selten Einzelstunden und nur ab und an 10er-Karten an, da mir in den meisten Fällen an einer kontinuierlichen Arbeit gelegen ist.

Pädagogisch: diese kontinuierliche Arbeit ist in den meisten Fällen zu einer erfolgreichen gemeinsamen Arbeit notwendig. Bei Kindern sowieso! Punkt b) zeigte schon, dass es sinnvoll ist, auch manche Durststrecke und Krise zu überwinden und ein Vertrag kann dafür sorgen, dass nicht sofort alles hingeschmissen wird.


Trotzdem ist es wichtig, die Gefühle, die hier teilweise recht klar und drastisch geschildert wurden, ernst zu nehmen. Vermutlich hat es etwas damit zu tun, dass manche das Gefühl haben, über den Tisch gezogen zu werden von so einem Vertrag. Dem kommt, um zur Eingangsfrage zu kommen, eine Probezeit von z.B. drei Monaten entgegen, bei dem der Schüler jederzeit kündigen kann. Danach wird oft eine Kündigungsfrist von drei Monaten als für beide Seiten akzeptabel empfunden. Auf der anderen Seite kann es sein, dass Klavierlehrer, die hier mitlesen, betroffen sind von den geäußerten Gefühlen und sie als mangelnde Wertschätzung ihrer Arbeit empfinden. Das ist keine gute Basis für eine gemeinsame Arbeit. Können beide Seiten ihre Bedürfnisse artikulieren in gegenseitigem Respekt, ist es sicher möglich, eine wie immer geartete Einigung zu treffen und dann mit dem zu beginnen, was der Grund ist für das Gespräch und den Vertragsabschluss: dem Musizieren und Klavier spielen.
 
@Stilblüte

Also wenn ich mal ein MINUMUM von 20,- € / U-h ansetze, dann erlösen Deine Bekannten pro Woche rund 1.000,-. Macht 4 Miille im Monat brutto. Nicht üppig, aber weit, weit vom Prekariat entfernt.
Ach komm, Fishi. Du weißt, dass das Schwachsinn ist. Das eine Beispiel ist schon Jahre her, das waren noch DM-Zeiten, und ich bin sicher, dass sie deutlich weniger verlangt hat. Das war sozusagen in der kulturellen Provinz - leider trotzdem nicht billige Wohngegend (im weitesten Sinne Einzugsgebiet Köln). Von dem Geld müssen erstmal Steuern abgezogen werden, dann Krankenversicherung und andere Versicherungen, Miete und der restliche Lebensunterhalt. Ganz zu schweigen davon, dass man als Mutter auch irgendwann mal frei haben möchte, um Zeit mit den Kindern zu verbringen. Das muss auch irgendwie einberechnet werden. Und was, wenn man mal krank wird?
 
oder der Klavierlehrer nimmt alles schwarz und bekommt ergänzend Leistungen durch das Jobcenter.... Ach ja, alles schön mein tägliches Geschäft. Stellt euch vor, der Schüler kündigt und zählt nicht mehr. Der Lehrer muss beweisen, dass eine Kündigungsfrist vereinbart war. Für beide Seiten wäre es ratsam alles schriftlich zu machen. Denke nicht nur die anderen Juristen hier können es mir bestätigen.

@Alb : und jetzt kommen wir zur Eheberatung? Wobei ich ja eher über die Folgen bei einer Trennung berate. Neulich war es jedoch toll: hab mit einer Kollegin zusammen ein persisches Ehepaar über die Folgen beraten und was stellt sich heraus? Eigentlich wollen die sich nicht scheiden lassen, er muss nur einen Drogenentzug machen. Da war es mal eine Eheberatung.... Schlimm ist es, wenn es um die Kinder geht....
 
Wer nicht bereit ist, eine geschäftliche (!) Vereinbarung (und Klavierunterricht ist erst einmal nichts anderes) schriftlich festzuhalten, von dem muß ich annehmen, daß er etwas im Schilde führt. Meine Konsequenz: Honorierung jeder Stunde zu Beginn der jeweiligen Unterichtsstunde. Wer es preiswerter haben will, kann das Abonnement-System wählen -Preisnachlaß gegen Planungssicherheit: für beide Seiten eine Win-Win-Situation. Ich sehe da nichts Problematisches. Alles andere halte ich für Blauäugigkeit.

PS: wenn ich im Internet Noten für 5.50 € bestellen will, bin ich gezwungen, die AGBs zu akzeptieren, was nichts anderes ist als ein Vertrag. Oder Stromtarife: je länger ich mich vertraglich binde, desto günstiger werden sie.
 

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