Die Verbandsjuristen sind in diesen Dingen einfach besser ausgebildet, mal ganz abgesehen von jahrelanger Berufspraxis, die sie wahrscheinlich aufzuweisen haben. Warte ab bis die Musterverträge aktualisiert sind, dann löst sich das Problem von alleine.
Tja, haben denn die Verbandsvolljuristen nicht die letzten Verträge verfasst?
Entweder ist unser Rechtssystem im "Arm", oder es hängt von der Tagesform des Richters ab.
Wenn ich schon höre, dass der Amtsrichter (Einserjurist) dem Kläger recht gibt und die Richter beim O-Gericht dem Beklagten recht geben und letztendlich das BGH dem Kläger wieder recht gibt, dann ist es mit unserem Rechtsstaat nicht gut bestellt. (Nur meine Meinung).
Gemäß meinen Gerichtserfahrungen habe ich mehr Recht bekommen bei meinen Verträgen, als nicht.
Und zwar so, dass ich sogar meinen Unterrichtsausfall durch die Gerichtsverhandlung erstattet bekommen habe.
Würde ich aber heute nur noch bei höheren Beträgen machen, wie zum Beispiel bei einer Familie mit 4 Schülern....
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die Richter es genau wissen wollen, wie man als Lehrer die Stunden berechnet und dass man nur den tatsächlichen Ausfall angibt.
Bei 36 Stunden im Jahr und einer Jahresgebühr ist das leicht auszurechnen.
Im Monat Juni z.B. 3 Stunden, im Juli 5 Stunden und im August 0.
Da sind es nur 8 Stunden, die man verlangen kann und nicht 3 Monatsraten. Sonst hieße es ja, dass man im August Geld einfordert und keinen Unterricht macht. So viel zur Ferienregelung.
Am Besten ist es aber, wie schon erwähnt worden ist, den Ball flach zu halten. Auch Richter haben schlechte Tage......