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@johannes2012 Was die Gerichte sehen wollen, ist daß nur die tatsächlich erbrachte Leistung abgerechnet wird. Wer also ein ganzes Jahr lang 36 Unterrichtsstunden nimmt, bezahlt das volle Jahresentgelt. Wer im Monat August nur eine bekommt, 1/36 davon und nicht 1/12 für den ganzen Monat August.
Die freiberuflichen Musiklehrkräfte müssen dann natürlich ein bißchen mehr überlegen, was sie jemandem in Rechnung stellen, aber korrekte Abrechnungen muß jeder Selbständige auf die Reihe bekommen. Wer sich darüber nicht den Kopf zerbrechen und ein festes Gehalt will, muß sich als Angestellter bewerben.
Die freiberuflichen Musiklehrkräfte müssen dann natürlich ein bißchen mehr überlegen, was sie jemandem in Rechnung stellen, aber korrekte Abrechnungen muß jeder Selbständige auf die Reihe bekommen. Wer sich darüber nicht den Kopf zerbrechen und ein festes Gehalt will, muß sich als Angestellter bewerben.