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ImmerAufDieOmme
Guest
Ja, danke für das Gespräch und das Kompliment.Bitte nochmal drüber nachdenken und einmal kurz nicht nur egoistisch denken
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Ja, danke für das Gespräch und das Kompliment.Bitte nochmal drüber nachdenken und einmal kurz nicht nur egoistisch denken
Dann muss sie sich weiter angrabschen lassen. Vertrag ist Vertrag.Was ist, wenn der Lehrer die Schülerin angegrabscht hat?
Auch hierfür ist ein Vertrag die Ursache und dann ist daran nichts zu ändern, ganz klar....gibt es unzählige Fälle von verletzten Seelen, die sich nur mit Schaudern an ihren Zwangsunterricht als Kind zurückerinnern.
Völlig ok. Aber das ist immer noch kein Grund, Jahresverträge schlecht zu reden.Ich hör auf, wenn ich will, Basta!
gut, daß das jetzt auch geklärt wäre.Deine Argumente haben aber auch gar nichts mit einem simplen Vertrag zu tun.
Ich musste kürzlich einen neuen Heizungsbauer für die jährliche Inspektion rufen. Der hatte auch gleich einen Entwurf für den Wartungsvertrag dabei, Mindestlaufzeit 3 Jahre, ab dann jährliche Verlängerung. Das habe ich dann allerdings gepflegt ignoriert, zumal die Kosten nicht festgeschrieben waren, sämtliche Steigerungen bei Lohn, Material etc wären zum Grundpreis zugeschlagen wordenIch als Handwerker würde einen jederzeit kündbaren Wartungsvertrag nicht mal zur Kenntnis nehmen. Ohne wenigstens ein Jahr Laufzeit wäre der völlig sinnfrei.
@Curby
Tja, so ist das wohl in DE. Aber umgedreht würde es Dir nicht schmecken, oder? Dass Dein AG Dich rausheut, weil er DICH nicht mehr WILL. Da gelten dann die bei langer Betriebszugehörigkeit nicht gerade kurzen Fristen. Und die nimmste dann gerne an, oder?
Sorry für Halb-OT, aber die Ungleichbehandlung von AG und AN stinkt mir schon. Nicht jeder AG ist ein Großkonzern, der viele, viele Monate Gehaltszahlung ohne Leistung locker wegsteckt.
Btw., hat es eigentlich schon mal den Fall gegeben, dass ein Lehrer Restgeld einklagt, wenn der Schüler einfach aufhört und nicht mehr zahlt?
Das ist ja wohl der Höhepunkt. Das Jahr hat 52 Wochen, Da soll nur 36mal unterrichtet werden? Und in der übrigen Zeit liegt der Lehrer auf der faulen Haut und erfreut sich der Zahlungen seiner Schüler? Und nur zweimal im Jahr darf man kündigen? Also, ich finde, da wird der Schüler übers Ohr gehauen. Es gibt genügend Kündigungsgründe, (über das Angrapschen hinaus), die man nicht erst vor Gericht aktenkundig machen möchte. Da muß man ohne allzu großem finanziellem Schaden herauskommen.Hallo,
als hauptberuflicher Lehrer bin auf der Suche nach der korrekten Vertragsform, ohne gleich zivilrechtlich vor Gericht zu verlieren.
Da gibt es bei einem großen Verband 2 Verträge, welche im Netz rumschwirren.
Beim 1. Vertrag, Stand 2010, kann man einen Vertrag abschließen, welcher unbefristet ist, 2 Kündigungszeiten im Jahr mit 2 Monaten Kündigungsfrist hat und 36 U-Stunden im Jahr verspricht.
http://www.tonkuenstlerverband-wuerzburg.de/medien/2010_09-muster-unterrichtsvertrag-by10.pdf
Im 2. Vertrag, Stand 12/2013, ist er auf Dauer angelegt, läuft befristet mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen ein halbes Jahr und verlängert sich stillschweigend, wenn man ihn nicht kündigt.
Link: http://www.dtkv.org/images/pdfs/Unterrichtsvertrag_2013-12_Muster.pdf
Wieso kann man nicht den 1. Vertrag hernehmen? Ist dieser rechtlich weniger sicher?
Sind denn mittlerweile 2 Monate Kündigungsfrist nicht mehr legitim, obwohl im BGB klar steht, dass 3 Monate Kündigungsfrist bei 3 oder weniger Kündigungsmöglichkeiten im Jahr nicht möglich sind?
Die meisten machen nur noch 6 Wochen, was eigentlich zu wenig ist.
VG Basti
Mir scheint, daß Du befürchtest, daß man mit Deinem Unterricht nicht zufrieden sein wird. Geht es Dir mehr um den Mammon als um den Unterricht? Im Normalfall kündigt niemand, der mit dem Unterricht zufrieden ist.Hallo,
als hauptberuflicher Lehrer bin auf der Suche nach der korrekten Vertragsform, ohne gleich zivilrechtlich vor Gericht zu verlieren.
VG Basti
Eine perfekt passende Antwort gibt es vermutlich gar nicht, weil zwei ganz unterschiedlich individuell zu deutende Standpunkte auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden müssen, damit es zu einer vernünftigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit in Form eines Unterrichtsverhältnisses kommt. Auf der einen Seite finden wir das mehr oder minder große Interesse des Schülers an der angebotenen Dienstleistung, die irgendwo zwischen reiner Beschäftigungstherapie und Höchstleistungsförderung anzusiedeln wäre. Auf der anderen Seite benötigt die Lehrkraft eine gewisse Planungssicherheit, um beispielsweise Investitionen in ihre professionelle Tätigkeit vornehmen zu können. Es sind nun mal Probleme vorprogrammiert, wenn ständig Auftraggeber von einem Moment zum anderen abspringen - gerade im Einsatz (noch) wenig erfahrene Dienstleister können solche plötzlichen Umsatzeinbrüche nicht mal eben schnell ausgleichen und versuchen sich verständlicherweise abzusichern.Tja, das alles beantwortet eigentlich noch nicht mein Eingangsthema.
besser gleich zwei- oder dreimalUnd wenn ein Student den Studienort wechslen muß, da willst Du ihn noch einmal extra ausnehmen?
Das ist ja wohl der Höhepunkt. Das Jahr hat 52 Wochen, Da soll nur 36mal unterrichtet werden? Und in der übrigen Zeit liegt der Lehrer auf der faulen Haut und erfreut sich der Zahlungen seiner Schüler? Und nur zweimal im Jahr darf man kündigen?
Manfred
ich kenne keinen Pianisten/in, Klavierlehrer/in die einen Vertrag mit ihren Schüler abschliessen würden, ein guter Klavierlehrer/in hat dies auch gar nicht nötig, ein Vertrag ist schon mit Misstrauen verbunden, entweder klappt es mit einem Schüler/in oder eben nicht.
Was bringt ein Vertrag? nichts! bei Vertragsbruch viel Ärger, zudem muss je nachdem viel Geld für einen Anwalt auf den Tisch gelegt werden und dies wird sich der Eine oder Andere gut überlegen.
ich habe noch nie einen Vertrag mit einem Künstler abgeschlossen, läuft alles auf Vertrauen, wer gehen möchte darf gehen, der ist selber schuldOh weh, das impliziert ja, dass die Klavierlehrer hier im Forum nicht gut sind.
Machst Du für Deine Künstler auch keine Verträge, weil Verträge ja nichts bringen? Die Frage ist ernst gemeint.
ich habe noch nie einen Vertrag mit einem Künstler abgeschlossen, läuft alles auf Vertrauen, wer gehen möchte darf gehen, der ist selber schuld
Man darf ruhig sagen, wir sind eine sehr grosse fidele Familie und besprechen immer alles, es gibt keine Unklarheiten.
ich kenne keinen Pianisten/in, Klavierlehrer/in die einen Vertrag mit ihren Schüler abschliessen würden, ein guter Klavierlehrer/in hat dies auch gar nicht nötig, ein Vertrag ist schon mit Misstrauen verbunden, entweder klappt es mit einem Schüler/in oder eben nicht.
Was bringt ein Vertrag? nichts! bei Vertragsbruch viel Ärger, zudem muss je nachdem viel Geld für einen Anwalt auf den Tisch gelegt werden und dies wird sich der Eine oder Andere gut überlegen.
Auch wenn ich mich wiederhole: Ein Vertragsverhältnis kommt auch dann zustande, wenn es nichts Schriftliches gibt. Wenn dann aber einer der Partner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bringt eine Berufung auf "das Gespräch vom Soundsovielten" gar nichts. Dann weiß plötzlich keiner mehr etwas davon und es steht Aussage gegen Aussage. Das mag sich in der Branche herumsprechen, dass man mit der betreffenden Person besser keine Geschäfte macht - aber zum einen ist man so sein Geld los und zum anderen steht der nächste dubiose Geschäftemacher schon längst in den Startlöchern. Wie gesagt: Vertrauen ist gut, es in der Praxis rechtfertigen zu können, ist besser - würde ich in Abwandlung einer Lenin-Maxime mal behaupten. Ansonsten kann man sich ja überlegen, ob man es einfach darauf ankommen lässt und auf etwas Schriftliches verzichtet - wenn es schiefgeht und andere davon erfahren, bleibt immer noch die Devise aus Volkes Mund, wer den Schaden habe, brauche für den Spott nicht zu sorgen. Wo ist das Problem?Was bringt ein Vertrag? nichts! bei Vertragsbruch viel Ärger, zudem muss je nachdem viel Geld für einen Anwalt auf den Tisch gelegt werden und dies wird sich der Eine oder Andere gut überlegen.
kommt auf die Situation an, arbeiten wir mit einem Veranstalter dann ja, d.h. die Veranstalter schicken mir einen Vertrag den ich unterschreibe, mit anderen Worten ich bin haftbar, wenn der Musiker aus irgendwelchen Gründen nicht kommt.Das ehrt Dich. Aber Du machst doch Verträge für Deine Künstler, oder?
Ist einfach für Dich als Lehrkraft, weil nicht Du, sondern die Musikschule der Vertragspartner der Schüler/Eltern ist. Sie trägt daher das doppelte Risiko, da das Honorar der Lehrkraft stets fällig ist, auch dann, wenn der Kunde nicht zahlt. Dann bleibt der finanzielle Schaden eben an der Institution hängen, die das Geld beim Kunden eintreiben oder für den Ausfall selbst gerade stehen muss.Die Musikschule an der ich arbeite bucht das Geld von den Schülern/Eltern ab. Es gibt quasi daher keinen Vertragsbruch und keine Kündigungsfristen, da der Vertrag jedes Jahr im Juli automatisch endet und dann wieder verlängert werden muss oder eben nicht. Ist ganz einfach.