Unterrichtsverträge mit Eltern ungültig?

Diese Klausel könnte man doch noch mit rein nehmen, oder?

1. Die Verpflichtung zur Honorarzahlung endet, wenn für einen durchgehenden Zeitraum von □ 0, □ 3, □ 6, □ 8 Wochen krankheitsbedingt kein Unterricht erteilt werden kann. Sie beginnt wieder in dem Monat, in dem der Unterricht wieder aufgenommen wird.

Bei dem neuen Vertrag ist es doch m. E. so, dass man bis zur Kündigung krank sein kann ohne Honorarverlust, oder?
 

Zurück
Top Bottom