Berufsmusiker + Mietwohnung...

Ich musste schon wegen Lärms umziehen. Meiner Meinung nach sollten Musiker durchaus etwas sozialer denken. Zum Glück kann ich hier nach Herzenslust üben, aber aufzwingen würde ich meinen Nachbarn das nicht. Ich habe mit ihnen einfach Glück. Im Übrigen kann sich z. B. ein Orchestertrompeter durchaus einen Überaum leisten bzw. darf auch im Konzerthaus üben. Alles eine Frage der Bequemlichkeit bzw. des Asozialfaktors. Das ist wie mit den Gehwegparkern.
 
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Ansonsten gibt es keinerlei Profibonus - Hobbymusiker haben dieselben Rechte.

So ist's richtig.

Allerdings macht Musizieren schnell einsam. Wilhelm Busch hat es gewusst:
"Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden."

So ist es, und so wird es bleiben.
 
immerhin tun sich nun neue Berufsfelder für Musiker auf: als Berater für Richter beim entscheiden, wass Misstöne sind und was nicht

Obacht. Da auch HEILPRAKTIKER schon als medizinische Gutachter herangezogen wurden/werden und überdies jeder Richter – und sei er in der zu entscheidenden Sache völlig ahnungslos – machen kann was er selbst für richtig hält, wird zur Begutachtung des akustischen Ärgernisses womöglich weniger ein Karajan als ein Silbereisen hinzugezogen...

viele Mietrechsfachanwaelte kennen diese Urteile nicht.

:schweigen:... ;-)

Nicht jeder Einzelfall landet vor dem BGH und ich bezweifel, dass diese Einzelfälle in Zukunft großzügiger entschieden werden*.

Es wird sein wie immer in solchen Zivilsachen, also strikt davon abhängen, welches persönliche Verhältnis der zufällig damit befasste Richter zum Streitgegenstand hat. Ergo von seiner Willkür.

Übrigens sind bereits ergangene Urteile in unserem Rechtssystem nicht von gleicher Bedeutung wie in der us-amerikanischen Justiz. Von Vorteil ist die Anglo-Praxis nur dann, falls das Präzendenzurteil zufällig im eigenen Sinn getroffen wurde. Solange nicht gesichert nachgewiesen werden kann, dass "Präzendenzurteile" aus Anno dunnemals von göttlicher Offenbarung geprägt waren, bleibe ich skeptisch. :-D
 
Richter haben in Lärmfragen i.d.R. kein Urteilsvermögen, weil sie im schmucken Eigenheim ohne Nachbarn wohnen. Deshalb ist es für Betroffene am besten, gleich umzuziehen.
 
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Wenn unten drunter ne Schichtarbeiterin mit einjährigem Kind wohnt, muss man die 2-3 Std. tgl. ja nicht vor Gericht einklagen.
Das Recht auf Hausmusik muss man doch eh nicht einklagen. Einfach spielen. So lange sich niemand beschwert ist alles gut. Wenn sich jemand beschwert, dann muss er notfalls versuchen, seine Forderung gerichtlich durchzusetzen.

Bei den 2-3 Stunden darf man aber auch nicht vergessen, dass die ja pro Mietpartei gelten. Wenn also die Nachbarn oben, unten, rechts und links das voll ausschöpfen, dann lande bei 8-12 Stunden. Da habe ich schon Zweifel, ob das zumutbar ist.

Spannend fand ich an dem Urteil, dass sogar an Sonn- und Feiertagen gespielt werden darf, wenn auch nur 1-2 Stunden. Ich habe es bisher so gehalten, dass ich mindestens an Sonntagen und stillen Feiertagen auf den Silentbetrieb umsteige und werde das wohl auch weiter so machen. Trotzdem gut zu wissen, dass ich auch Sonn- und Feiertags dürfte, wenn ich wollte.

Zudem spiele ich nach 20 Uhr und in der Mittagszeit von 12-15 Uhr nur im Silent-Modus. Morgens sowieso nie. Da bin ich arbeiten oder schlafe.
 
Alles eine Frage der Bequemlichkeit bzw. des Asozialfaktors. Das ist wie mit den Gehwegparkern.
Bevor du solches Zeug erzählst, nenn mal (beleghaft) Stundenpreise fuer Überäume in dt. Großstädten und liste daneben die Nettomonatsgehaelter eines
in einem z.B. TVK-B Orchesters, viele sind ja schon froh, wenn sie eine feste Stelle in einem C oder gar D Orchester ergattern. Die C/D ler haben schon genug zu strampeln, ihre Wohnungsmiete zu berappen.
 
Gib alles! Und die Gehwegparker strampeln sich täglich ab, um einen Parkplatz zu finden. Kann man jedenfalls beim ADAC nachlesen. Mir kommen die Tränen. Das Wichtigste ist immer eine Rechtfertigung, wenn man auf Kosten anderer lebt. :-D
 

Bei der Bereitschaft, nachbarliche "Hausmusik" zu ertragen, kommt die Trompete (oder andere Blechbläser) sicher besonders schlecht weg.

Gibt es Urteile, die sich an Fagöttern, Klarinetten, Oboen oder Harfen abarbeiten?
 
Bei der Bereitschaft, nachbarliche "Hausmusik" zu ertragen, kommt die Trompete (oder andere Blechbläser) sicher besonders schlecht weg.

Gibt es Urteile, die sich an Fagöttern, Klarinetten, Oboen oder Harfen abarbeiten?
Auch Klarinetten und Oben sind laut und können wirklich nerven. Bei Harfen bin ich mir nicht so sicher.
Abends um halb 10. Das Telefon läutet. Es ist die Nachbarin von unten.
„Ähm, meine Schlafmittel sind alle. Könnten Sie vielleicht während der nächsten Stunde ein wenig Harfe spielen, das schläfert so gut ein...“
 
Mich wundert etwas, dass zwischen Profis und Amateuren nicht unterschieden wird.

Klavierunterricht beispielsweise ist ein Gewerbe, und mit Sicherheit kein "stilles", wie das etwa bei einem Ingenieurbüro wäre. Schon ein Steuerbüro unterliegt wegen des Publikumsverkehrs gewissen Einschränkungen, wenn es in einer Mietwohnung betrieben wird. Da finde ich es schon problematisch, den Nachbarn die akustische Belastung durch Klavierunterricht zuzumuten. Ich halte Unterrichten (und eben auch professionelles Üben wie im aktuellen Urteil) nicht für "Hausmusik". Letztere dient ja nicht dem Broterwerb, sondern ist Bestandteil der Freizeitgestaltung, und dürfte auch kaum den Umfang professionellen Übens oder Unterrichtens erreichen.

Dass das Anmieten eines Proberaums für einen Profimusiker kaum finanzierbar ist, ist ein riesiges Problem. Dieses Problem aber auf Kosten der Nachbarn zu lösen, indem man ein geräuschvolles Gewerbe in Mietwohnungen genehmigt, ist keine glückliche Lösung.
 
Ein bisschen absonderlich. Wenn es um Gewerbe geht, gelten Grenzewerte, es müssen ausgewiesene Gewerbeimmobilien sein, Nutzung baurechtlich genehmigt. Aber dem Berufsmusiker hält man zugute, dass das ja auch ein Hobby sein könnte und er darf lärmen, bis dem Nachbarn der Kragen platzt. Das Gewerbe findet ja nur statt, wenn er im Orchester sitzt...

Ich bin in einem Reihenhaus groß geworden. U.a. auch aus Rücksicht auf die Nachbarn wurde es die Querflöte statt der Trompete. Und das Klavierspiel meines Bruders war selten eine Stunde pro Tag, meist deutlich weniger.
 
Klavierunterricht ist kein Gewerbe, sondern wir sind freiberuflich unterwegs. Ich verstehe schon, dass nicht unterschieden wird zwischen Profis und Amateuren (zu Lasten der Profis), weil für Nachbarn Geräuschbelästigung nun mal Geräuschbelästigung ist.

Es sind eh nur 1,5 bis 3 Stunden Musik an Werktagen erlaubt und da ist es für den Nachbar doch egal, ob unterrichtet oder selbst musiziert wird. Genauso wie egal sein muss, ob der Profi oder Amateur Rachmaninow-Preludes übt oder Mozart oder "Alle meine Entchen" spielt. Im besten Fall regeln Nachbarn das unter sich.

Liebe Grüße

chiarina
 
Klavierunterricht ist kein Gewerbe, sondern wir sind freiberuflich unterwegs.
Jetzt begeben wir uns in rechtliche Details. Ich gehe eigentlich davon aus, dass eine "gewerbliche Nutzung" immer dann vorliegt, wenn Geld verdient wird. Auch Ärzte und Rechtsanwälte sind häufig Freiberufler. Sie nutzen ihre Praxisräume trotzdem gewerblich. Da bin ich mir eigentlich ziemlich sicher (wenn auch nicht hundertprozentig).

Es sind eh nur 1,5 bis 3 Stunden Musik an Werktagen erlaubt und da ist es für den Nachbar doch egal, ob unterrichtet oder selbst musiziert wird.
Es sind eben nicht 1,5 bis 3 Stunden erlaubt, sondern die Interessen der Parteien sind jeweils gegeneinander abzuwägen:
  • Das berechtigte Interesse der Nachbarn ist in jedem Fall, in ihrer Wohnung so wenig wie möglich belästigt zu werden.
  • Diesem Interesse steht beim Amateur das Persönlichkeitsrecht gegenüber, sein Hobby ausüben zu dürfen. Dieses Persönlichkeitsrecht steht sehr hoch, und der Amateur hat normalerweise keine Ausweichmöglichkeiten, die wirtschaftlich und logistisch zumutbar wären.
  • Ein Klavierlehrer hingegen ist im weiteren Sinne Unternehmer und genießt berechtigterweise geringere Schutzrechte.
Ich hielte es für angezeigt, dass bei der Abwägung gegenüber einer gewerblichen Nutzung eine andere Zumutbarkeitsgrenze herauskommt, als bei der Abwägung gegen die Interessen des Amateurs.

* * * * *​

Mal zum Vergleich ein Analogon ohne Musik: Wenn in unserem Haus die kleine Wohnung vorne an einen Steuerberater vermietet würde, hätte ich gute Chancen, dagegen vorzugehen. Wegen missbräuchlicher Nutzung, aber auch wegen des erhöhten Publikumsverkehrs mit Verschmutzung des Treppenhauses und unbekannten Leuten im Hausflur. Da gibts genügend Urteile. Wenn aber dort jemand einzieht, der jeden Tag Party feiert und Unmengen von Besuch empfängt, wäre die Belastung durch Fremde im Haus und durch Schmutz viellecht viel höher, aber ich hätte viel größere Schwierigkeiten, dagegen vorzugehen.
 
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Mich wundert etwas, dass zwischen Profis und Amateuren nicht unterschieden wird.

Klavierunterricht beispielsweise ist ein Gewerbe, und mit Sicherheit kein "stilles", wie das etwa bei einem Ingenieurbüro wäre. Schon ein Steuerbüro unterliegt wegen des Publikumsverkehrs gewissen Einschränkungen, wenn es in einer Mietwohnung betrieben wird. Da finde ich es schon problematisch, den Nachbarn die akustische Belastung durch Klavierunterricht zuzumuten. Ich halte Unterrichten (und eben auch professionelles Üben wie im aktuellen Urteil) nicht für "Hausmusik". Letztere dient ja nicht dem Broterwerb, sondern ist Bestandteil der Freizeitgestaltung, und dürfte auch kaum den Umfang professionellen Übens oder Unterrichtens erreichen.

Dass das Anmieten eines Proberaums für einen Profimusiker kaum finanzierbar ist, ist ein riesiges Problem. Dieses Problem aber auf Kosten der Nachbarn zu lösen, indem man ein geräuschvolles Gewerbe in Mietwohnungen genehmigt, ist keine glückliche Lösung.
am besten man mietet sich eine Wohnung in Frankreich. Die Franzosen sind diesbezüglich mit wenig Ausnahmen völlig unkompliziert, die freuen sich über Musiker die Leben in die Bude bringen.
Interessant auch zu wissen, dass viele Osis in Frankreich leben
 
Noch ein besseres Beispiel:
Ich als z.B. Tischler dürfte keine 5 Minuten die Kreissäge im Wohnraum schwingen, um meinem Gewerbe nachzzugehen. Die Polizei stünde sofort auf der Matte.*
Als Privatmann kann ich 12 Std. Krach machen, wenn ich z.B. die Wohnung repariere.

*) so schon erlebt, weil die ich laut Anzeige angeblich gewerblich gearbeitet hätte, dabei habe ich nur mein Bad gefliest. :-)
 
Noch ein besseres Beispiel:
Ich als z.B. Tischler dürfte keine 5 Minuten die Kreissäge im Wohnraum schwingen, um meinem Gewerbe nachzzugehen. Die Polizei stünde sofort auf der Matte.*
Als Privatmann kann ich 12 Std. Krach machen, wenn ich z.B. die Wohnung repariere.

*) so schon erlebt, weil die ich laut Anzeige angeblich gewerblich gearbeitet hätte, dabei habe ich nur mein Bad gefliest. :-)
und wie sieht es aus, wenn ein Handwerker in deiner Wohnung etwas repariert und eine Kreissäge benötigt?
 

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