Berufsmusiker + Mietwohnung...

Liebe Forumsgemeinde,

das Unglaubliche ist heute wahr geworden ("heute" heißt bei mir: bevor ich schlafen gehe... ;)): Ich habe eine Wohnung gefunden!!! Heute habe ich den Mietvertrag in einer kleinen, aber feinen Wohnung in Köln Niehl unterschrieben. Üben ist in Absprache mit den Nachbarn erlaubt. Die Nachbarn über mir habe ich schon getroffen, der Mann spielt selbst in einer Blaskapelle und seine Frau sagte direkt: "Wenn Sie nicht grad 8h am Stück üben, kriegen wir das schon hin.". Noch darüber wohnen Leute, die Schichtdienst haben, auf die ich sicherlich Rücksicht nehmen muss und auch will.

Ich habe eine Zusatzvereinbarung unterschreiben müssen, dass ich in Absprache mit den Mitmietern des Hauses üben darf und gegebenenfalls, wenn sie sich gestört fühlen, auf ein epiano zu wechslen habe (ich muss dazu sagen, dass ich erwähnt habe, dass ich eines bei meinen Eltern stehen habe und gewillt wäre, dies gegebenenfalls zu benutzen, wenn ich unbedingt üben muss und jemand ander unbedingt schlafen muss und nicht kann wg. meines Übens). Im Extremfall geht das natürlich total gegen mich aus - so dass ich nur noch auf dem epiano üben muss. Das glaube ich aber nicht - zumal ich die Mieterin obendrüber schon kennengelernt habe und sie ist wirklich so kooperativ, wie sie sagte, und die noch obendrüber - wir werden uns hoffentlich absprechen können. Darauf hoffe ich nun einfach mal. Ich hoffe, dass nicht nur ich Kompromisse machen muss, sondern dass auch andere Menschen kompromissbereit sind.

Erleichterte Grüße,
Partita
 
Oha, jetzt wird es spannend. Ich mach es mir schon mal gemütlich :D

:D

Wenn ich eins gelernt habe in meinem Leben, dann, dass ich auf Angriffe von Leuten, die einfach nur angiffslustig sind, ohne den guten Willen in dem Gegenüber zu erkennen, einfach wahlweise gar nicht oder aber ganz entgegen der Erwartung mit Freundlichkeit reagiere. Ich möchte überhaupt keinen Streit, mit niemandem, das habe ich noch nie gewollt und ich bin mehrmals in meinem Leben auf Menschen getroffen, die dies nicht erkannt und mich trotzdem - teilweise richtig boshaft - angegangen haben. Meistens habe ich es geschafft, darauf gelassen zurück zu reagieren, wenn auch nicht immer. Ich hoffe, ich lerne in meinem Leben in noch mehr solcher Situationen einfach gelassen und mit Liebe dem anderen gegenüber zu entgegnen, auch wenn ich mich ungerecht behandelt fühle.

Insofern lasse ich besagten Beitrag - wie glücklicherweise auch alle anderen hier - einfach unkommentiert.

Herzliche Grüße,
Partita
 
Gratuliere zur neuen Wohnung und viel Glück mit den Nachbarn. :)
 
Hallo Partita,
herzlichen Glückwunsch zur neuen Wohnung! Mit Deinen neuen Nachbarn hört sich doch ganz gut an.
Viele Grüße aus Mannheim
Boogieoma
 
Herzlichen Glückwunsch zur neuen Wohnung :)
 
Such dir einen Überraum. Eigentlich sollte es jedem klar sein, dass man nicht 10Stunden am Tag auf's Klavier hämmern kann wenn man in einer Mietwohnung wohnt. Da würde ich nicht mal nach Gesetzen gucken sondern einfach auf meinen gesunden Menschenverstand vertrauen. Das ist einfach keinem zuzumuten. Gibt auch Leute die im Schichtdienst arbeiten. Stell dir vor du arbeitest bis morgens um 6, willst um 7 halb 8 schlafen gehen und wirst um 11 aus dem Bett geworfen weil jemand Klavier spielt. Wenn du dann noch unterrichtest findet derjenige ja gar keinen Schlaf mehr.
 
Hi,
Aus eigenem Interesse würde ich gerne wissen, wie sich das hier manche mit dem Überaum vorstellen? Zumindest im Raum um Göttingen habe ich große Probleme einen Überaum zu finden, wo ein passendes Instrument steht und für mich als Student preislich erschwinglich ist.
LG
 
Hallo Partita,
schön, dass du eine Wohnung gefunden hast. Aber sei beruhigt: wir gehören zu der Gruppe der Vermieter und haben eine Einliegerwohnung in unserem Haus. Wir würden gerne und jederzeit an eine Pianistin vermieten. Allerdings wohnen wir im Raum Karlsruhe und haben auch schon eine sehr nette Mieterin, die allerdings kein Instrument spielt. Wie heißt es so schön: "Wo Musik ist, das lass' dich ruhig nieder, denn böse Menschen kennen keine Lieder." (oder so ähnlich). Insofern besteht die Hoffnung, dass auch andere so denken wie wir :lol:
Viele Grüße
 
Ein ähnlicher Artikel war woanders schon verlinkt. Aber genau genommen ändert sich gar nichts.
Das wird sich auch nach dem BGH-Urteil nicht völlig ändern, aber wenigstens ist nun ein "grober Richtwert" in der Welt: Zwei bis drei Stunden pro Tag
Diesen Richtwert gab es auch schon vorher in allen Landesgerichten und wegen dem BGH-Urteil werden die Streitereien vor Gericht nicht abnehmen, denn auch die Einzelfall-Lösung hat sich nicht geändert.
Die Streitereien könnten sogar zunehmen, denn in Fällen mit Profimusikern wurde oft für den Musiker entschieden (weit mehr als 2-3 Std. täglich). Genau dem widerspricht jetzt das BG. Auch dass die "Qualität der Musik" mit in das Urteil einfließt, finde ich eher nachteilig für die Hausmusik.
 

Wenn der Unterricht allerdings vorwiegend aus Misstönen und nervigen Tonleitern besteht, dann wird das Zeitbudget eingeschränkt, sagt der BGH. Ansonsten gibt es keinerlei Profibonus - Hobbymusiker haben dieselben Rechte.
:lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol:

_________________________
nebenbei:
Buhu Herr Richter, das sind keine Misstöne, das ist fehlerfrei (irgendwas einsetzen) - - immerhin tun sich nun neue Berufsfelder für Musiker auf: als Berater für Richter beim entscheiden, wass Misstöne sind und was nicht :-D:-D:-D man denke nur an die Blamage, wenn ein Richter einem Menuhin das Violinkonzert von Berg zu üben abkürzt, dann aber im Zeugenstand ein Karajan erklärt, dass die angeblichen Misstöne perfekt und fehlerfrei...
 
Ich bin auch gespannt auf den Wortlaut der Begründung des Urteils.

Es kann auch sein, dass du Recht hast, lieber Peter, aber im Zusammenhang mit dem vorherigen Urteil des Amtsgerichts Augsburg sehe ich das Urteil des BGH als absoluten Fortschritt. Wo durfte denn ein Profimusiker bisher mehr als 2-3 Stunden üben? Solche Urteile kenne ich nicht, sondern ich kenne nur die von 1,5 bis 2 Stunden und am Wochenende gar nicht oder sehr eingeschränkt.

Ich sehe es auch als Vorteil, dass es egal ist, ob man selbst Unterricht gibt oder übt.

Nachteilig für Hausmusik sehe ich das nicht, denn die Ohren der Nachbarn werden durch musizierende Profis m.E. sehr viel mehr belastet (lauter, schneller, höher, weiter ...:D ).

@rolf und @frosch: köstlich, die "Misstöne" und "Zuführung unwägbarer Stoffe"! :-D Leider empfindet der sensible Nachbar sehr schnell alle Töne als Misstöne. :)

Liebe Grüße

chiarina
 
Wo durfte denn ein Profimusiker bisher mehr als 2-3 Stunden üben?
Nur 2 Beispiele (ich habe mehrere in schwacher Erinnerung):
LG Frankfurt 89: Werktags 7-17 Uhr durchgängig und zwischen 17 und 22 Uhr nochmals drei Stunden, am WE 5 Std. (Klavierlehrerin).
LG Flensburg 92: 8 Std. täglich, 6 Std. an Sonn- und Feiertagen (Berufsmusiker Streichinstrumente)

Diese Urteile könnten jetzt wieder neu verhandelt werden, da ja das BGH explizit sagt, dass Profis keine Sonderrechte haben.
 
Nur 2 Beispiele (ich habe mehrere in schwacher Erinnerung):
LG Frankfurt 89: Werktags 7-17 Uhr durchgängig und zwischen 17 und 22 Uhr nochmals drei Stunden, am WE 5 Std. (Klavierlehrerin).
LG Flensburg 92: 8 Std. täglich, 6 Std. an Sonn- und Feiertagen (Berufsmusiker Streichinstrumente)

Diese Urteile könnten jetzt wieder neu verhandelt werden, da ja das BGH explizit sagt, dass Profis keine Sonderrechte haben.

Lieber Peter,

das hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe nochmal nachgeschaut :D :

bei deinen Beispielen war im Mietvertrag ausdrücklich Hausmusik und sogar die Erteilung von Klavierunterricht erlaubt und nur deshalb haben die Gerichte so großzügig geurteilt. Siehe hier .

Die im link angegebenen drei möglichen Übestunden an Werktagen werden oft von den Gerichten unterschritten. 1,5 bis 2 Stunden sind die Regel und es war schon immer egal, ob es Berufsmusiker oder Hobbyspieler sind (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteile-zu-hausmusik-jetzt-aber-ruhe-1.2231673). Nur wenn im Mietvertrag gesonderte Vereinbarungen stehen, gelten andere Regeln.

Deshalb sind solche strengen Einschränkungen des Amtsgerichts Augsburg zum Trompetenspiel zumindest aus meiner Sicht schlimm und ich bin immer noch froh, dass der BGH das anders sieht. :-D

Liebe Grüße

chiarina
 
Deshalb sind solche strengen Einschränkungen des Amtsgerichts Augsburg zum Trompetenspiel zumindest aus meiner Sicht schlimm
Natürlich sind sie das aber dieses Urteil ist wie alle anderen Urteile eben ein Einzelfall. Nicht jeder Einzelfall landet vor dem BGH und ich bezweifel, dass diese Einzelfälle in Zukunft großzügiger entschieden werden*.

bei deinen Beispielen war im Mietvertrag ausdrücklich Hausmusik und sogar die Erteilung von Klavierunterricht erlaubt
Ja, das habe ich verschwiegen. :girl: Aber Du wolltest ja Beispiele. :-D
Zudem habe ich das Rechtsempfinden, dass Hausmusik immer ausdrücklich erlaubt ist, wenn sie nicht ausdrücklich verboten ist.


*) Ich empfinde aber auch keinen besonderen Handlungsbedarf sondern den bisherigen Richtwert (2 Std.) als eine gute Lösung (Ausreißer nach unten und oben wird es immer geben). Wenn unten drunter ne Schichtarbeiterin mit einjährigem Kind wohnt, muss man die 2-3 Std. tgl. ja nicht vor Gericht einklagen.
 

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