P
partita
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- 15. Dez. 2009
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Liebe Leute,
ich weiß, es ist ein leidiges Thema und ich habe auch schon die Suchfunktion bemüht. Trotzdem ist dieser Faden teilweise eine Frage und teilweise Luftmachen meines Ärgers über die absolut unmöglichen Versuche, in Köln eine Wohnung zu finden, in der man Klavierspielen, geschweigedenn -üben, darf...
Jeder erzählt was anderes:
- Einmal ist die Rede von Ruhezeiten, die man einhalten muss, ansonsten dürfe man üben (glaub ich nicht so recht).
- Ein ander Mal gibt es die Unterscheidung zwischen Amateuren und Berufsmusikern, von denen manche sagen, dass sie existiert, andere wiederum nicht. (weiß ich nicht, was ich glauben soll)
- Dann gibt es die vermeintlichen 2h-Regel unabhängig von Amateur/Berufsmusiker, auf die sich die Gerichte laut Aussagen wiederum anderer eigeschossen haben.
Neben den Fragen, was davon denn eigentlich nun der Gesetzeslage überhaupt entspricht, stellen sich einem noch weitere Fragen:
- Angenommen, die 2h Regel stimmt - wie soll man denn bitte als Berufsmusiker mit 2h pro Tag auskommen?! Wo soll man denn wohnen, wenn man Musik studiert oder danach freischaffender Künstler ist oder Klavierlehrer?
- Bei Letzterm kommt noch dazu, dass man in einer Mietwohnung anscheinend nicht mal gewerblichen Zwecken nachkommen darf, es sei denn, es ist vom Vermieter genehmigt. Dh. wenn ich zuhause unterrichten will, ist das nicht mal erlaubt? Wenn das i.A. in einer Mietwohnung nicht erlaubt ist, heißt das, dass ich was kaufen muss, um dort unterrichten zu dürfen, wenn ich keinen Vermieter finde, der das ausdrücklich erlaubt?! Wie soll man das zahlen nach Abschluss des Studiums?!
- Wenn Musizieren in welchem Rahmen auch immer gesetzlich erlaubt ist, warum erlauben es sich dann trotzdem 99.5% aller Vermieter, dir das Üben zu verbieten bzw. dich gar nicht erst in die Liste der infrage kommenden Mieter aufzunehmen, wenn sie erfahren, dass du Musik machst? WO SOLL MAN ALS MUSIKER DENN NOCH WOHNEN???
-So oft kriegt man gesagt, dass man ja überhaupt nicht sagen müsse, dass man ein Musikinstrument dabei hat - es sei ja erlaubt - de facto ist es es aber dann doch nicht und man hat dann am Ende Klagen und Gerichtsverfahren am Hals und kann schließlich doch was anderes suchen, wenn man erfährt, dass man auch als Berufsmusiker nur 90 min. oder nur 2h üben darf...
- Gibt es eigentlich einen Unterschied, ob man selbst der Eigentümer der Wohnung ist oder nur der Mieter, was das Recht des Musizierens angeht? Kann es passieren, dass ich in eine Wohnung einziehe, in der erstmal laut Mietvertrag nichts steht außer den Ruhezeiten und dann kommt hinterher der Vermieter und begrenzt meine Übezeit auf was auch immer oder verbietet es gar vollständig, weil er Ärger mit meinen Nachbarn bzw. anderen Mietern bekommen hat?
Während meiner Wohnungssuche habe ich z.B. neben direkter Ablehnung, nachdem ich eröffnen musste, dass ich ein Instrument dabei habe, solche Fragen bekommen wie:
- "WIE, Sie müssen jeden Tag üben?! Und dann auch noch mehr als eine halbe Stunde? Oh je, da kriegen Sie aber überall Probleme..."
- In einer Anfrage für ein ziemlich großes Mietobjekt (60 qm) außerhalb Kölns bekam ich als Antwort: "Also ein Flügel ist nun wirklich zu groß für diese Wohnung..." Nicht, dass ich nach 60 qm suche, aber diese wäre preislich zufällig im Rahmen gewesen, aber was soll denn bitte die Aussage, 60 qm wären zu klein für einen Flügel??? Ich hab ihn jetzt auf nicht mal 20 qm stehen... :(
Ich bin mehr als frustriert, das könnt ihr mir glauben... Wenn ich nur wüsste, was wirklich die Gesetzeslage ist... Oder wird das pro Fall entschieden? Woran kann man sich denn dann überhaupt halten? Erstmal irgednwo einziehen, schauen, ob's hart auf hart kommt und dann gegebenenfalls wieder umziehen und dasselbe Spielchen so lange, bis man ein Haus erwischt hat, in dem man üben darf?
Ich frage mich wirklich, wo man als Berufsmusiker wohnen soll. Ehrlich.
Heute bin ich in den Mieterschutzbund eingetreten, um dort eine Rechtsberatung zu bekommen, sobald ich meinen Mitgliedsausweis habe. Dann habe ich auch eine entsprechende Versicherung dabei, falls es hart auf hart kommt... Doch ob ich eine Wohnung zusagen soll, von der nicht klar ist, wie es mit den Nachbarn wird und ob der Vermieter dann nicht zu mir sagt, ich soll gefälligst das Geübe unterlassen oder eben auf einem epiano spielen, das weiß ich nicht...
Frustrierte Grüße,
Partita
ich weiß, es ist ein leidiges Thema und ich habe auch schon die Suchfunktion bemüht. Trotzdem ist dieser Faden teilweise eine Frage und teilweise Luftmachen meines Ärgers über die absolut unmöglichen Versuche, in Köln eine Wohnung zu finden, in der man Klavierspielen, geschweigedenn -üben, darf...
Jeder erzählt was anderes:
- Einmal ist die Rede von Ruhezeiten, die man einhalten muss, ansonsten dürfe man üben (glaub ich nicht so recht).
- Ein ander Mal gibt es die Unterscheidung zwischen Amateuren und Berufsmusikern, von denen manche sagen, dass sie existiert, andere wiederum nicht. (weiß ich nicht, was ich glauben soll)
- Dann gibt es die vermeintlichen 2h-Regel unabhängig von Amateur/Berufsmusiker, auf die sich die Gerichte laut Aussagen wiederum anderer eigeschossen haben.
Neben den Fragen, was davon denn eigentlich nun der Gesetzeslage überhaupt entspricht, stellen sich einem noch weitere Fragen:
- Angenommen, die 2h Regel stimmt - wie soll man denn bitte als Berufsmusiker mit 2h pro Tag auskommen?! Wo soll man denn wohnen, wenn man Musik studiert oder danach freischaffender Künstler ist oder Klavierlehrer?
- Bei Letzterm kommt noch dazu, dass man in einer Mietwohnung anscheinend nicht mal gewerblichen Zwecken nachkommen darf, es sei denn, es ist vom Vermieter genehmigt. Dh. wenn ich zuhause unterrichten will, ist das nicht mal erlaubt? Wenn das i.A. in einer Mietwohnung nicht erlaubt ist, heißt das, dass ich was kaufen muss, um dort unterrichten zu dürfen, wenn ich keinen Vermieter finde, der das ausdrücklich erlaubt?! Wie soll man das zahlen nach Abschluss des Studiums?!
- Wenn Musizieren in welchem Rahmen auch immer gesetzlich erlaubt ist, warum erlauben es sich dann trotzdem 99.5% aller Vermieter, dir das Üben zu verbieten bzw. dich gar nicht erst in die Liste der infrage kommenden Mieter aufzunehmen, wenn sie erfahren, dass du Musik machst? WO SOLL MAN ALS MUSIKER DENN NOCH WOHNEN???
-So oft kriegt man gesagt, dass man ja überhaupt nicht sagen müsse, dass man ein Musikinstrument dabei hat - es sei ja erlaubt - de facto ist es es aber dann doch nicht und man hat dann am Ende Klagen und Gerichtsverfahren am Hals und kann schließlich doch was anderes suchen, wenn man erfährt, dass man auch als Berufsmusiker nur 90 min. oder nur 2h üben darf...
- Gibt es eigentlich einen Unterschied, ob man selbst der Eigentümer der Wohnung ist oder nur der Mieter, was das Recht des Musizierens angeht? Kann es passieren, dass ich in eine Wohnung einziehe, in der erstmal laut Mietvertrag nichts steht außer den Ruhezeiten und dann kommt hinterher der Vermieter und begrenzt meine Übezeit auf was auch immer oder verbietet es gar vollständig, weil er Ärger mit meinen Nachbarn bzw. anderen Mietern bekommen hat?
Während meiner Wohnungssuche habe ich z.B. neben direkter Ablehnung, nachdem ich eröffnen musste, dass ich ein Instrument dabei habe, solche Fragen bekommen wie:
- "WIE, Sie müssen jeden Tag üben?! Und dann auch noch mehr als eine halbe Stunde? Oh je, da kriegen Sie aber überall Probleme..."
- In einer Anfrage für ein ziemlich großes Mietobjekt (60 qm) außerhalb Kölns bekam ich als Antwort: "Also ein Flügel ist nun wirklich zu groß für diese Wohnung..." Nicht, dass ich nach 60 qm suche, aber diese wäre preislich zufällig im Rahmen gewesen, aber was soll denn bitte die Aussage, 60 qm wären zu klein für einen Flügel??? Ich hab ihn jetzt auf nicht mal 20 qm stehen... :(
Ich bin mehr als frustriert, das könnt ihr mir glauben... Wenn ich nur wüsste, was wirklich die Gesetzeslage ist... Oder wird das pro Fall entschieden? Woran kann man sich denn dann überhaupt halten? Erstmal irgednwo einziehen, schauen, ob's hart auf hart kommt und dann gegebenenfalls wieder umziehen und dasselbe Spielchen so lange, bis man ein Haus erwischt hat, in dem man üben darf?
Ich frage mich wirklich, wo man als Berufsmusiker wohnen soll. Ehrlich.
Heute bin ich in den Mieterschutzbund eingetreten, um dort eine Rechtsberatung zu bekommen, sobald ich meinen Mitgliedsausweis habe. Dann habe ich auch eine entsprechende Versicherung dabei, falls es hart auf hart kommt... Doch ob ich eine Wohnung zusagen soll, von der nicht klar ist, wie es mit den Nachbarn wird und ob der Vermieter dann nicht zu mir sagt, ich soll gefälligst das Geübe unterlassen oder eben auf einem epiano spielen, das weiß ich nicht...
Frustrierte Grüße,
Partita