....wobei ich die Lohnfortzahlung des Schülers an den Lehrer bei Krankheit kritisch sehe, denn als Selbständige/r trage ich die Risiken im Fall von Krankheit normalerweise selbst und muss mich entsprechend absichern.
Genau. Kostet eine Kleinigkeit von damals 200€ pro Monat, was man dann natürlich wieder auf die Honorare umlegen müsste. Daher die - kostengünstigere - Variante, dass im Falle der Fälle die Eltern bis zu 4 Wochen übernehmen. Ab der 7. Woche greift dann die KSK mit ihren 70%.
Was mich an dieser Sache ärgert ist, dass eine Praxis, die fast so alt ist wie das Klavier selbst von zwei Seiten her angeknabbert wird:
1. OGS und G8
Das Zeitfenster, in dem ich meine Leistungen anbieten kann ist durch die Politik auf 16:00-19h30 (+/-) verringert worden.
2. Die Bezahlung
jetzt fummeln die auch noch an der Praxis der Bezahlung herum. Kommt tatsächlich der Fall, dass wir Einzelstundengenau abrechnen müssen (wie wir demnächst an der Musikschule machen müssen) dann muss ich a. einen anderen Stundensatz verlangen und b. ein Wartezimmer einrichten, wo ich für den Fall der Fälle eines Ausfalls einfach den nächsten Schüler herein bitten kann.
Service-Leistungen wie zB die unbürokratische Verlängerung des Unterrichts, falls der Probant danach abgesagt hat und der Zeitplan des anwesenden Kindes das erlaubt ist auch nicht mehr möglich.
Service-Leitungen wie Elterngespräche, Konzert-Durchführung usw werden gar nicht erst mehr angeboten.
Außerdem sollte man darüber nachdenken, verschiedene Preise für verschiedene Uhrzeiten an zu bieten. Die begehrteste Zeit ist die 17 Uhr Stunde.
Also so vielleicht:
bis 15 Uhr: 25€ pro 30 Minuten Unterricht
von 16-17 Uhr: 30€ pro 30 Minuten Unterricht
17-18:30 Uhr 40€ pro 30 Minuten UE
18:30 - 19:30 30€ pro 30 Minuten Unterricht
19:30 - 21 Uhr 25€ pro 30 Minuten Unterricht
21-22:30 20€ pro 30 Minuten Unterricht
Ob DAS gesetzlich Bestand hätte?