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johannes2012
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"Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind."
Das muss man mit dem gesamten Vertrag machen natürlich. Man muss es mit dem Schüler aushandeln. Die Vorgaben sind laut OLG zwar hoch, aber machbar.
Wenn die Schüler einfach zum Eis essen gehen können oder im Sommer ins Freibad, dann ist unser Job nur noch nebenberuflich zu machen.
Das muss man mit dem gesamten Vertrag machen natürlich. Man muss es mit dem Schüler aushandeln. Die Vorgaben sind laut OLG zwar hoch, aber machbar.
Wenn die Schüler einfach zum Eis essen gehen können oder im Sommer ins Freibad, dann ist unser Job nur noch nebenberuflich zu machen.