Fortepiano
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Ich habe nichts von Schwarzarbeit geschrieben, sondern dass ich die Art ohne jegliche schriftliche Verträge zu arbeiten und ausschließlich bar abzurechnen, unseriös finde! Selbstverständlich verpflichtet meine Meinung niemanden, etwas an seiner Arbeitsweise zu ändern!
Vllt habe ich mich ungenau ausgedrückt. Ich meinte, dass der ganze Vertrag außer der gesetzeswidrigen Klausel geschützt bleibt. In meinem ersten Vertrag in einem anderen Fach waren die Kündigungsfristen ungenau definiert. Der Vertrag hatte vor Gericht dennoch Bestand!
Auch hier wünsche ich allen schöne Osterferien!
LG
Fortepiano
Hallo Fortepiano,
spätestens wenn Du mehrere Schüler mit ähnlichen Verträgen hast, gelten diese als AGB. Gerade dann ist die salvatorische Klausel (wenigstens in Deutschland) überflüssig und sichert dich in keiner Hinsicht ab. Der Inhalt ergibt sich dann direkt aus § 306 BGB und jeder Versuch, sie zu Deinem Gunsten zu formulieren, wird durch § 307 BGB verhindert.
Ansonsten ist meine persönliche Erfahrung, dass die Qualität des Unterrichts unabhängig davon ist, ob die Verträge schriftlich oder mündlich geschlossen wurden.
LG Scarbo
Vllt habe ich mich ungenau ausgedrückt. Ich meinte, dass der ganze Vertrag außer der gesetzeswidrigen Klausel geschützt bleibt. In meinem ersten Vertrag in einem anderen Fach waren die Kündigungsfristen ungenau definiert. Der Vertrag hatte vor Gericht dennoch Bestand!
Auch hier wünsche ich allen schöne Osterferien!
LG
Fortepiano