Qualität von Klavierunterricht

Ja eigentlich schon
-
dann hast du Lehrer genommen die nix von sich halten.
Ich finde so etwas kann man als studierter Musiker nicht machen.

lg clara
 
Ja eigentlich schon
-
dann hast du Lehrer genommen die nix von sich halten.
Ich finde so etwas kann man als studierter Musiker nicht machen.

lg clara

Nun, dann halten bei mir in der Region wohl so ziemliche alle Lehrer nichts von sich. Mir ist jedenfalls keiner begegnet, für den das nicht normal wäre. Ach so, ich möchte dem noch hinzufügen, dass es sich bei den von mir erwähnten Lehrern selbstverständlich nicht um den Nachbarjungen handelt, der sich ein paar Cent nebenher verdienen möchte, sondern durchaus um studierte Musiker.
 
Dann wird das tatsächlich in deiner Region so der Fall sein.

Wenn jemand kostenlose Probestunden gibt ist das gegen den Wettbewerb. Man kann dies der Wettbewerbszentrale melden und jene verfolgen dies dann bei Bedarf mit einem Rechtsanwalt.
Leute die kostenlose Probestunden geben machen damit den "Markt" schlecht. Bundesverbände wie der BDG (Bundesverband Deutscher Gesangpädagogen) oder der Deutsche Tonkünstlerverband verpflichten sich ausdrücklich zu bezahlten Stunden (ob Probe oder nicht) und gewissen Mindestsätzen (Stundenlohn).
Klavierunterricht ist nämlich genauso eine Dienstleistung wie andere Berufe auch, wenn nicht gar mehr, denn die meisten Berufsmusiker haben einen Akademischen Abschluss.
Es gibt nur erstaunlicherweise immer noch Leute die meinen nichts für diesen bezahlen zu brauchen oder Klavierlehrer die meinen nur mit Dumpingpreisen oder Gratisstunden Schüler anlocken zu können.


lg
Clara
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,
ich klinke mich auch mal ein, meine Kl bot eine kostenlose Probestunde an (wie z.B. jedes Fitnessstudio oder noch viele andere Institutionen mehr). Ich persönlich finde daran überhaupt nichts Verwerfliches, sondern ich sehe diese "Probestunde" nicht als "Lockmittel" (denn wer eine Probestunde irgendwo vereinbart, der möchte doch normalerweise ernsthaft in dem Verein/dem Lehrer beitreten) sondern als kleinen "Bonus" als Neueinsteiger. Ich denke, die Wenigsten sagen nach der Probestunde "och nö, das hat mir doch nicht so gefallen", aber man muss doch die Chance haben, gegeseitige Sympathien (oder nicht) abzuchecken. Und meistens sind es ja nur 30 Minuten, die wirklich kostenlos sind, im Grunde ist dann die erste Stunde einfach nur günstiger. War jedenfalls bei uns so. Schliesslich findet ja auch nicht sofort ein Unterricht statt, man beschnuppert sich doch erstmal, meine Tochter sollte etwas vorspielen z.B. damit die KL einen Eindruck bekommt. So gesehen gewinnt der "Tatbestand" der Dienstleistung eine andere Bedeutung, denke ich, und man kann diese Gesetze doch auch von Fall zu Fall anders auslegen, also warum sollten in der Wettbewerbzentrale andere Gesetze gelten als anderswo!
LG
 
Ihr könnt gerne weiter diskutieren, aber ich weise darauf hin, dass sich "Spielerin" aus dem Forum verabschiedet hat, weil ihre Frage ausreichend beantwortet wurde ;)
 
Na sowas:D.

Zu den kostenlosen Probestunden: Ich finde das vollkommen indiskutabel und beschämend, dass es so locker erwartet wird. Viel Spass beim Zahnarzt, wenn man nach kostenloser Probebehandlung fragt. Dito beim KFZ'ler. etcppp.

Leider auch in meiner Branche in Form von "Pitches" üblich. Da arbeitet dann bei großen Agenturen ein ganzes Team wochen- gar monatelang umsonst. Und keiner der Kunden kommt auf die Idee, dass diese Kosten irgendwann ja mal wieder reingeholt werden müssen. Und sie werden reingeholt! Die Kunden verarschen sich selbst.

Beim Klavierlehrer wirds nicht anders sein. Wenn nicht heute, so doch morgen. Entweder kommen die Kosten hintennach oder aber die Qualität rutscht in den Keller.

Wer verursacht also "schlechten" Klavierunterricht? Da kann man drüber nachdenken ...
 
Wenn jemand kostenlose Probestunden gibt ist das gegen den Wettbewerb. Man kann dies der Wettbewerbszentrale melden und jene verfolgen dies dann bei Bedarf mit einem Rechtsanwalt.
Wenn jemand kostenlose Probenstunden gibt, ist das nicht gegen den Wettbewerb, sondern Wettbewerb. Ob er's tut oder nicht, ist ihm überlassen. Und ob man das dann einer "Wettbewerbszentrale" melden kann oder sollte, weiß ich nicht, weil ich nicht weiß, was eine "Wettbewerbszentrale" ist. Rechtsanwälte können auch nichts verfolgen, das können allenfalls Staatsanwälte, Rechtsanwälte vertreten nur jemanden. Sollten sie sich darauf versteigen, jemanden zu vertreten, der einen anderen verfolgen möchten, weil er eine Leistung verschenkt, werden sie damit aber völligen Schiffbruch erleiden, denn weder im StGB noch im BGB noch in sonst einem Gesetz gibt es irgendeinen Paragraphen, der das Verschenken verbietet. Es sei denn, dem steht eine verbindliche Gebührenordnung im Wege, aber eine solche gibt es nicht für Instrumentallehrer, nur für Rechtsanwälte – Instrumentallehrer können verschenken, verramschen, verkaufen, wessen sie lustig sind.

Die Probestunde kann man aber auch ganz anders sehen: Wer probt da wen? Der Schüler den Lehrer oder der Lehrer den Schüler? Oder lernen sich da beide nur erst einmal kennen und erkunden, ob man zueinander paßt? Mehr passiert dabei ja kaum. Das ist selbstverständlich und völlig seriös. Das deklarieren manche als Probestunde, manche sagen am Telefon aber auch nur: "Kommen Sie einfach mal vorbei", und machen einen Termin für ein Vorgespräch aus. Wenn beide Seiten dazu gleich ihren Rechtsanwalt mitnehmen – au weiha ...
 
Ich sehe nichts was an einer kostenlosen Probestunde illegal sein könnte. Aber ich würde erwarten dass ich bei einer Probestunde Geld zahle. Man wird doch vermutlich auch in der Probestunde etwas lernen, auch wenn die Chemie nicht sonderlich stimmt. Es ist halt nicht wie Probefahren des Autos ausm Autohaus.
 
Viel Spass beim Zahnarzt, wenn man nach kostenloser Probebehandlung fragt. Dito beim KFZ'ler. etcppp

Da nennt man das "Kostenvoranschlag". Eine durchaus gängige Praxis. Wenn ich ein Protese benötige, gehe ich durchaus zu verschiedenen Zahnärzten und lasse die checken, was ich benötige, damit diese mir dann die vorraussichtlichen Kosten nennen können. Und diese Dienstleistung geht in der Tat auf die Kappe des Zahnarztes. Genauso ist es beim KFZler, oder beim Maler oder jedem anderen Dienstleister, der einen Auftrag haben möchte.

Wenn es ein Gesetz gibt, das kostenlose "Angebote" verbietet, müsste sich so ziemlich jeder "Dienstleister" inzwischen strafbar gemacht haben.


Grüße Volker
 
Abgesehen davon, dass der Zahnarzt-Kostenvoranschlags-Vergleich etwas hinkt (es geht da ja um eine einmalige Reparatur und genau definierbare Leistungen), der Zahnarzt macht das meiner Erfahrung nach auch nicht "kostenlos". Zwar wird für die Erstellung des Voranschlags nichts berechnet, wohl aber der Praxisbesuch in Rechnung gestellt. Das zahlt zwar die Kasse, bedeutet aber dass es nicht kostenlos ist. (Oder hat hier jemand eine Probestundenversicherung? ;-) ). Und es entspricht viel eher einer Probestunde.

Abgesehen davon, auch wenn die Autowerkstatt einen kostenlosen Voranschlag macht, bezahlt wird der indirekt über die Rechnung wenn man die Reparaturarbeiten ausführen lässt. Und dann bezahlt man gemittelt die Kostenvoranschlagskosten aller anderen Leute mit.

Mein Gedanke steht auch weiterhin: Ich bezahle einen Lehrer damit er mir das Klavierspiel beibringt. Auch in einer Probestunde lerne ich dazu. Für mich selbstverständlich, dass ich dafür zahle.

Als Nachhilfelehrer habe ich es auch nicht anders gehalten.
 
Mein Gedanke steht auch weiterhin: Ich bezahle einen Lehrer damit er mir das Klavierspiel beibringt. Auch in einer Probestunde lerne ich dazu. Für mich selbstverständlich, dass ich dafür zahle.

Als Nachhilfelehrer habe ich es auch nicht anders gehalten.

Richtig. Ich verstehe nicht wo hier das Problem ist. Es gibt Lehrer da lernt man in einer Stunde mehr als in 20. Zudem nimmt sich der Lehrer Zeit für den Schüler, die er sonst anderweitig verwenden könnte um zB sein Repertoire zu erweitern.
Apropos Wettbewerbszentrale ... wer meint das stimme nicht was ich sage kann sich ja mal informieren...das Internet bietet da ja wunderbare Möglichkeiten:). Und der Tonkünstlerverband wie der BDG sind nun wirklich seriös genug um sich nach ihren Vorsätzen zu richten.
Und nebenbei wenn man von Probestunden redet...ob bezahlt oder nicht. Man sollte doch zumindest einmal länger als eine Stunde Unterricht bekommen um zu entscheiden ob dies Sinnvoll ist (4 h). Auch eine merkwürdige Ansicht, nach einer Stunde zu glauben schon zu wissen was gut für einen ist...

liebe Grüße

Clara Clementi
 

Apropos Wettbewerbszentrale ... wer meint das stimme nicht was ich sage kann sich ja mal informieren...das Internet bietet da ja wunderbare Möglichkeiten:). Und der Tonkünstlerverband wie der BDG sind nun wirklich seriös genug um sich nach ihren Vorsätzen zu richten.

Wettbewerbszentralen gibt es tatsächlich:
http://www.google.de/#hl=de&rlz=1W1...aqi=g10&aql=&oq=&gs_rfai=&fp=bfa2bfa5f7d2cb48

Dass der Deutsche Tonkünstlerverband kostenlose Probestunden verbietet, ist wohl nicht korrekt, sonst dürften Mitglieder nicht auf den dtkv Webseiten damit werben.
http://www.google.de/#hl=de&rlz=1W1...ose+probestunde+&gs_rfai=&fp=bfa2bfa5f7d2cb48

Zum Thema "Wettbewerbsverstoß habe ich nur ein Urteil gefunden bezüglich einer Tanzschule:
http://www.sportgericht.de/sportrecht-urteile_vorschau-641-.html

"Die Werbeaussage "Probestunde jederzeit - kostenlos" für an der Teilnahme an einem Tanzkurs Interessierte stellt kein übertriebenes Anlocken dar."

Kannst Du bitte Links auf Quellen zu Deinen Infos hier reinstellen.
 
Anlocken brauchen gute Klavierlehrer in der Regel doch wohl nicht, es sei denn, sie sind noch nicht etabliert in der Stadt.

Ich finde es auch durchaus in Ordnung, keine kostenlose Probestunde zu geben, es ist vllt auch nicht gerechtfertigt, einen vollen Stundensatz anzurechnen, aber immerhin verwendet der Klavierlehrer seine Zeit, und wer will den schon gerne kostenlos arbeiten?

Ich finde es in Ordnung, wenn man die ersten drei Monate als Proezeit ansetzt, innerhalb derer man beidseitig kündigen kann, ohne große Formalitäten.

LG
violapiano
 
Also ich finde nichts Schlimmes an "kostenlosen" Probestunden (die ja sowieso immer in einem anschliessenden Vertrag berechnet werden), ich habe diverse Kl's in meiner Umgebung vorher kontaktiert (auch per Internet) und es ist einfach eine ganz gängige Sache, alle machen das! Wem soll ich denn schaden, wenn ich eine Probestunde anbiete, wenn es alle anderen auch so machen? Ich selbst verdiene evtl. nichts dabei, die anderen aber auch nicht weniger, ich verstehe die Konsequenz dabei gar nicht. Wenn ich mich nackt auf die Strasse stelle und dafür 10,- € verlange von den Zuschauern, können sich doch nicht andere Leute beschweren, dass ich ihnen die 10,- € wegnehmen, sie könnten sich doch auch nackig auf die Strasse stellen, und sogar 20,-€ verlangen? Angebot = Nachfrage, oder? Also für mich gesehen geht nur der KL, der eine Probestunde anbietet, ein Risiko ein, und Niemand sonst.
 
@Emma

Ich will nur dein Gedankenbeispiel kurz aufgreifen.
Da der Vergleich ja zum Klavierspielen gezogen wird, sollten wir davon ausgehen, dass nur eine gewisse Anzahl an Menschen die Fähigkeit besitzt "sich nackig zu machen" (sprich das Äquivalent zur Fähigkeit "unterrichten").
Gehen wir also einen Schritt weiter. Es gibt beispielsweise einige Menschen, denen es finanziell gut geht und die das "nackig machen" nicht als Beruf betreiben, sondern nur der Freude wegen. Sie stellen sich also hin und tun es kostenlos. Also scharren sich alle um diese Person.
Was dabei nicht berücksichtigt wird ist, dass die anderen Personen, die sich "nackig machen", gewisse Mindestpreise Verlangen müssen, um ihre Existenz zu sichern. Folglich würden die kostenlosen sich- nackig- Macher sogar immensen Schaden anrichten.
Privat darf sowas durchaus geschehen, aber in der Öffentlichkeit dürfte dieses Verhalten, wie ich finde, mit gutem Grund bestraft werden.

Ich gehe hier mit den Ausführungen von Clara Clementi durchaus d'accord.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Raskolnikow,

zum Glück ist das Beispiel, dass wir beide anführen, ja sehr theoretisch, d.h. es wird wohl kaum einen Menschen geben, der kostenlosen KLavierunterricht anbietet und vielleicht in Wirklichkeit kein KL ist. Einfach so aus Spaß, also das ist ja schon ziemlich unwahrscheinlich. Rein rechtlich mag das alles richtig sein, d.h. illegegal, aber es fehlt ja ein Motiv, daher wird das so ja kaum vorkommen. Es sei denn, man wäre schwachsinnig, d.h. behindert, und damit aus dem Gesetz ohnehin raus. Mein Rechtsempfinden sagt mir aber immer noch nicht, was an einer kostenlosen Probestunde eben nicht rechtens ist, denn ich kann immer noch keinen Schaden sehen. Denn kaum Jemand wird sich wohl als ein KL (oder ein "Nackiger") ausgeben, wenn er keiner ist, denn den würde man ja wohl sehr schnell erkennen, oder? Somit ist doch schon mal ein Mißbrauch ausgeschlossen.
Mit den Gesetzen der Wettbewerbszentrale und den Riten des Tonkünstlerverbandes kenne ich mich nicht aus, muss ich als Privatperson aber auch nicht(? ) wissen. Alles nur meine eigene Meinung und Empfinden. Aber natürlich muss sich ein KL damit auskennen, ist mir schon klar. Ich sehe schon, der Bereich Musik-Gesetze ist sehr kompliziert und empfindlich, kann man wahrscheinlich nicht so mit "normalen" Gesetzen vergleichen, aber manche Vorschriften finde ich einfach etwas übertrieben, d.h. auch Praxis-fern.
LG
 
Hallo Raskolnikow,
Rein rechtlich mag das alles richtig sein, d.h. illegegal, aber es fehlt ja ein Motiv, daher wird das so ja kaum vorkommen. Es sei denn, man wäre schwachsinnig, d.h. behindert, und damit aus dem Gesetz ohnehin raus. Mein Rechtsempfinden sagt mir aber immer noch nicht, was an einer kostenlosen Probestunde eben nicht rechtens ist, denn ich kann immer noch keinen Schaden sehen. Denn kaum Jemand wird sich wohl als ein KL (oder ein "Nackiger") ausgeben, wenn er keiner ist, denn den würde man ja wohl sehr schnell erkennen, oder? Somit ist doch schon mal ein Mißbrauch ausgeschlossen.

LG

Falsch, es gibt zu Hauf Menschen die sich als Klavierlehrer bezeichnen und denen es an Qualifikation mangelt und zu Hauf Schüler die das nicht merken.
 
Ich vermute das nämlich auch.
Konkreter kann ich mich hier leider auf den Gitarrenunterricht beziehen. In diesem Feld bieten unfassbar viele Laien Unterricht an, undzwar öffentlich. Sowohl im Internet, als auch in vielen Geschäften hängen Flyer mit Telefonnummern herum etc.
Gerade im Freundeskreis zeige ich hin und wieder einigen Leuten ein paar Sachen auf der Gitarre, die es lernen wollen. Selbst wenn man simple Sachen anspielt, die nichts weiter sind als Effekthascherei (und selbst wenn dieses nicht gänzlich sauber geschieht), sind die Leute beeindruckt und schlimmer noch, überzeugt.
Wobei das ein recht natürliches Phänomen ist, nichtsdestotrotz können so Schüler an Dilettanten verloren gehen. Ähnliches, nehme ich sehr stark an, ist auch im Klavierunterricht Gang und Gebe.

Im übrigen ist ja auch noch ein anderer Fall denkbar. Ein studierter Musiker hat für sein Leben ausgesorgt und erteilt kostenlosen Unterricht, weil er so gerne den Menschen sein wissen weitergibt. Dieser Fall jedoch ist wirklich ein Extremfall, dem man wohl kaum Beachtung schenken sollte.
 
Ich glaube ein entsprechendes Modell kostengünstigen Unterrichts findet sich auch in den Musikvereinen, dort aber eher für Orchesterinstrumente. Die Vereinsmitglieder die Unterricht geben werden durchaus entlohnt, aber unter dem Preis für einen professionellen Instrumentallehrer. Das war für ganze Gesellschaftsschichten über Jahrzehnte der Einzige weg musizieren zu können.

Die Gehaltsdiskussion hatten wir auch schon an anderer Stelle im Forum. Aber ich stelle fest:

- Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Mindestlohn, insofern sind alle Gehaltsniveaus für Instrumentalunterricht legal. (bin kein Jurist, lediglich mein laienhaftes Rechtsverständnis).

- Mir ist als Klavierschüler wichtig, dass der Klavierlehrer angemessen (d.h. nicht zuviel, nicht zu wenig) bezahlt wird. Ich nehme momentan nur sporadisch Klavierstunden, dafür trete ich mit konkreten Fragen an meinen Klavierlehrer heran. Das funktioniert weil ich fortgeschritten bin und mein Spiel durchaus grob Einschätzen kann. Ich spare auf diese Weise Geld, entlohne aber dennoch angemessen für die Arbeitszeit.


Wäre ich auf Lehrersuche und mir würde kostenloser Probeunterricht angeboten werden, würde ich vermutlich auch nicht ablehnen, aber ich erwarte nicht das Probeunterricht kostenlos ist.

Zitat von Raskolnikow:
Gehen wir also einen Schritt weiter. Es gibt beispielsweise einige Menschen, denen es finanziell gut geht und die das "nackig machen" nicht als Beruf betreiben, sondern nur der Freude wegen. Sie stellen sich also hin und tun es kostenlos. Also scharren sich alle um diese Person.
Was dabei nicht berücksichtigt wird ist, dass die anderen Personen, die sich "nackig machen", gewisse Mindestpreise Verlangen müssen, um ihre Existenz zu sichern. Folglich würden die kostenlosen sich- nackig- Macher sogar immensen Schaden anrichten.
Privat darf sowas durchaus geschehen, aber in der Öffentlichkeit dürfte dieses Verhalten, wie ich finde, mit gutem Grund bestraft werden.

Ich hoffe nicht, dass Ehrenämter illegal werden (und ich hoffe nicht, dass du tatsächlich plädierst Ehrenämter zu sanktionieren).

Ich denke lediglich eine Sache wäre rechtlich anfechtbar: Man stelle sich vor eine große private Musikschule, mit viel Kapital ausgestattet, bietet kostenlos Unterricht an um den Markt kaputt zu machen. Alle anderen Lehrer müssen aufgeben. Die große Musikschule hätte ein regionales Monopol.

Aber da befinden wir uns schon sehr weit im Abstrakten.

Bleibt zu hoffen, dass in unserer Gesellschaft Arbeit fair bezahlt wird, ob Klavierlehrer oder andere Berufe. Man frage sich mal, ob man selbst beim Neuen Arbeitgeber die Probezeit ohne Lohn absolvieren will.
 

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