Start mit 30, was ist noch drin?

  • Ersteller des Themas Blumenhaendler
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Genau! Ich habe auch schon solche "Investitionsabzugsbeträge" angewandt (Mein Steuerberater nennt es Investitionsrücklagen). Blöd nur, wenn man dann im nächsten Jahr (ich glaube, 3 Jahre kann man das schieben) keine Investition tätigt (z.B. weil das Geld gar nicht reicht). Dann fließt das wieder in den Gewinn des Vorjahres und man zahlt das Geld nach, was man aber gar nicht mehr hat. :-)
 
..... Aber insgesamt finde ich die Einkommen der Ärzte weitaus angemessener als diejenigen der Krankenkassenfunktionäre ...

Grüße, Jörg

ein Landarzt, der mehr oder weniger Tag und Nacht für seine Patienten da ist, wird immer mehr Schwierigkeiten haben, sein Leben ohne finanzielle Schieflage organisieren zu können. Der KK-Boss geht mit ca. 200k€ heim und bekommt on top noch einen nicht zu unterschätzenden "Erfolgsbonus", ohne jedoch den Erfolg nachweisen zu müssen (so zumindest die Info, die ich habe).
Ich finde, beides ist nicht angemessen. Nur eben im entgegengesetzten Sinn.
Der Arzt muss in aller Regel (wenn er in eigener Praxis arbeitet) erst mal seine Praxis bezahlen und dafür evtl. einen satten Kredit aufnehmen. Das heißt, er muss seine Arbeitsstelle selbst finanzieren. Genauso wie ein Bäcker in eigener Bäckerei usw. Ich kenne aber keinen Lehrer, der die Schule finanzieren muss oder keinen KK-Mitarbeiter, der das Verwaltungsgebäude finanzieren muss etc. Ist dies angemessen?
Der Selbständige hat das alleinige unternehmerische Risiko. Wenn er dann erfolgreich ist und viel Geld verdient, dann ist ihm das ehrlich zu vergönnen. Aber gerade bei Ärzten ist es so, dass nur das viele Geld gesehen wird, das verdient wird. Der damit verbundene Sozialneid tut ein Übriges, dass Ärzte dann als Abzocker oder sonst was bezeichnet werden.

@jk82
mit Investitionsabzugsbeträgen kann man momentan die Steuerlast verteilen, das stimmt. Aber was ist, wenn nichts investiert wird? Dann muss alles im nachhinein versteuert werden und das bringt manchen an den Rand des Ruins.

edit:
@Peter war schneller
 
Der Reinertrag stellt nicht nicht den betriebswirtschaftlichen Gewinn der Praxen dar und deshalb ist es ein Blödsinn, daraus 10-20 Tausend Euro Monatseinkommen zu folgern, wie es Grunz tut.
mit Investitionsabzugsbeträgen kann man momentan die Steuerlast verteilen, das stimmt. Aber was ist, wenn nichts investiert wird? Dann muss alles im nachhinein versteuert werden und das bringt manchen an den Rand des Ruins.

Ich raffs nicht.

@jk82: Klar, wenn ich vom Reinertrag eine Rücklage bilde oder es direkt investiere, fehlt mir die Liquidität im laufenden Jahr, obwohl das Geld im Reinertrag ausgewiesen ist. Dafür mindern doch aber die künftigen AfA die künftigen rechnerischen Reinerträge um genau diesen Betrag, ohne dass ich Geld ausgebe. Das ist doch ein Nullsummenspiel, solange man einen längeren Zeitraum betrachtet und die Firma gesund ist. Über den ersten Punkt wird immer viel gejammert und der zweite wird geflissentlich verschwiegen.

Im konkreten Jahre der Anschaffung, wenn ein Gerät wirklich so exorbitant teuer ist, dass es einen Großteil des Anlagevermögens ausmacht und man es partout bar bezahlen muss, mag man ein Liquiditätsproblem haben. Man kriegt diese Kohle aber wieder, so lange der Laden läuft. Und wie groß bitte sind die Risiken z. B. bei einem Frauenarzt, der sich ein Ultraschallgerät kauft!?

@hennesy: Wenn ich die Rücklagen auflöse, hab ich doch auch die Liquidität wieder!? Es wird doch nur nachträglich der Zustand hergestellt, als hätte ich das Geld gleich als Gewinn deklariert. Ein Problem tritt doch erst auf, wenn ich die Rücklage formal auflöse, in Wirklichkeit die Kohle aber längst verbrannt ist. Das muss aber bei ein Ein-Mann-Unternehmen mit 150.000 Euro Reinertrag erstmal hinkriegen.
 
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@hennesy: Wenn ich die Rücklagen auflöse, hab ich doch auch die Liquidität wieder!? Es wird doch nur nachträglich der Zustand hergestellt, als hätte ich das Geld gleich als Gewinn deklariert. Ein Problem tritt doch erst auf, wenn ich die Rücklage formal auflöse, in Wirklichkeit die Kohle aber längst verbrannt ist. Das muss aber bei ein Ein-Mann-Unternehmen mit 150.000 Euro Reinertrag erstmal hinkriegen.

die Rücklage wird dann zum Problem, wenn sie aufgelöst werden muss, ohne dass vorher tatsächlich investiert wurde. Dann wird nämlich die gesamte Summe der Rücklage dem Gewinn zugerechnet und muss somit voll versteuert werden, was die Liquidität durchaus mal gegen Null gehen lassen kann.
Dies war eine allgemeine Stellungnahme. Ich habe keinerlei Bezug zum konkreten Beispiel des Ein-Mann-Unternehmens mit 150k€ Reinertrag hergestellt.
 
Also ich finde , jetzt wird es langsam langweilig . Wirtschaftspolitik hat in so einem Ausmass doch nix mit Musik zu tun , Ich dachte immer hier ist ein Klavierforum !

Vielleicht sollte die Moderation diesem Thema hier einen neuen Titel geben und die "gefühlten" fünf bis sieben Beiträge, die Blumenhändler (und anderen Interessierten) weiterhelfen ins eigentliche Thema "Start mit 30 - was ist noch drin?" hieven.
 
also ich setze einfach meinen Flügel von der Steuer ab ;-)
 
@Peter und an alle, die mal zwischendurch ein exorbitant gutes Jahr haben:

Ist einem Freund von mir passiert. Da hat der in einem Jahr glatt mal das 4-5-Fache des "normalen" verdient. Sein Steuerberater muss wohl ein harter Hund sein, denn er hat dem Finanzamt ganz forsch erklärt, die Unterlagen wären alle versehentlich vernichtet worden. Dann kamen die obligtorischen Mahnungen und Drohungen vom FA. Der StB blieb cool. Am Ende hat das FA dann das Einkommen für das fragliche Jahr gemäß gesetzlicher Vorgaben geschätzt, natürlich noch einen Strafmalus draufgerechnet und das wars. Mein Freund hat sich eine guten 6-stelligen Betrag gespart. Nicht, dass ich das moralisch gut fände, aber die Chuzpe - und das Ergebnis - fand ich schon bemerkenswert... :blöd:

@40er: Peters Flügel ist in in versch. Einspielungen zu hören und zu sehen. Er ist - glaube ich - nicht so dolle hübsch, aber klanglich für das Geld der Hammer!
 
Ich raffs nicht.

@jk82: Klar, wenn ich vom Reinertrag eine Rücklage bilde oder es direkt investiere, fehlt mir die Liquidität im laufenden Jahr, obwohl das Geld im Reinertrag ausgewiesen ist. Dafür mindern doch aber die künftigen AfA die künftigen rechnerischen Reinerträge um genau diesen Betrag, ohne dass ich Geld ausgebe. Das ist doch ein Nullsummenspiel, solange man einen längeren Zeitraum betrachtet und die Firma gesund ist. Über den ersten Punkt wird immer viel gejammert und der zweite wird geflissentlich verschwiegen.

Im konkreten Jahre der Anschaffung, wenn ein Gerät wirklich so exorbitant teuer ist, dass es einen Großteil des Anlagevermögens ausmacht und man es partout bar bezahlen muss, mag man ein Liquiditätsproblem haben. Man kriegt diese Kohle aber wieder, so lange der Laden läuft. Und wie groß bitte sind die Risiken z. B. bei einem Frauenarzt, der sich ein Ultraschallgerät kauft!?

Ich versuch's mal mit einem einfachen Beispiel:

Eine Praxis bringt 250.000 Reinertrag, investiert wurde 1.000.000, die Investition wird jährlich mit 100.000 getilgt und die Abschreibung beträgt auch 100.000.

Die Abschreibung sorgt dafür, dass man nicht von 250.000 seine Steuern zahlt, sondern von 150.000. Das bringt eine Steuerersparnis von etwa 47.600. Die übrigen gut 52.400, die man braucht, um die Tilgung leisten zu können, müssen also vom versteuerten Einkommen bezahlt werden.

Grüße, Jörg
 
Ein Problem tritt doch erst auf, wenn ich die Rücklage formal auflöse, in Wirklichkeit die Kohle aber längst verbrannt ist.
Das ist aber der Normalfall. Wenn die Rücklagen aufgelöst werden müssen, dann deshalb, weil kein Geld da ist.

@fisherman , naja, da macht mein Steuerberater nicht mit. Der ist eine absolut ehrliche Sau und hat genau wegen so was seinen größten Kunden (von dem alleine er sehr gut leben konnte) gehen lassen. Ich finde das gut.
Allerdings hat er mich auch gewaltig zusammen geschissen, dass ich mich zu spät gemeldet habe (mein Umsatz war so niedrig, dass ich nur jährlich abgegeben habe, er konnte es nicht sehen). Er bzw.ich hätte noch Einiges im legalen Rahmen machen können (z.B. Rechnungen später schreiben, in´s Folgejahr ziehen...).

Ach und so eine Schätzung kann auch mal gewaltig daneben gehen. Oftmals schätzt das FA unrealistisch hohe Beträge, weil es Druck macht, dass die Unterlagen rein kommen.
Mein Bruder hatte nicht gemeldet und ich war noch als GF einer GmbH eingetragen. Also eiskalt auf 80.000 DM Steuerschuld geschätzt (irgendwas um die 200.000 Gewinn...völlig unreal). Mein Bruder wurde fruchtlos gepfändet und ich musste 2 Jahre kämpfen, um von dieser "Steuerschuld" befreit zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß ja nicht, was ihr alle mit den Sportwagen habt. Die interessantere Frage ist doch, ob und wie der Arzt den Steinway-Praxisflügel steuermindernd absetzen kann. ;-)
 

Ich weiß ja nicht, was ihr alle mit den Sportwagen habt. Die interessantere Frage ist doch, ob und wie der Arzt den Steinway-Praxisflügel steuermindernd absetzen kann. ;-)
das ist easy: es ist doch bitteschön offenkundig, dass Musik die Psyche positiv beeinflusst. Deshalb hört man in Wartezimmern auch meistens leise Hintergrundmusik. Ein Flügel setzt dem Ganzen noch eins drauf, denn er steht den Patienten selbstredend zur Verfügung. Lange Wartezeiten können damit auf entspannte Art und Weise überbrückt werden, Puls und Blutdruck werden gesenkt und die Angst vor dem möglichen Eingriff wird gemildert. :-D
 
Ich weiß ja nicht, was ihr alle mit den Sportwagen habt. Die interessantere Frage ist doch, ob und wie der Arzt den Steinway-Praxisflügel steuermindernd absetzen kann. ;-)
Das ist doch leicht. Die Frau des Arztes meldet ein Gewerbe als Klavierlehrerin an, keinerlei Fähigkeitsnachweis erforderlich, Kosten 30€. Anmeldung als Kleingewerbe mit Umsatz <17500€, keine Umsatzsteuerpflicht, keine formale Einnahmenüberschußrechnung erforderlich, selbsterstellte Ein- und Ausgabenliste mit beliebigen Positionen reicht. Der Flügel für 100.000€ wird auf 20 Jahre abgeschrieben, macht 5000€ pro Jahr. Leider entstehen kaum Einnahmen, daher jedes Jahr 4900€ Verlust, die von der Steuerbasis des Arztehepaares abgezogen werden. Erst nach 7 Jahren bemerkt die Frau, dass es das Geschäft wohl nicht bringt, macht den Laden dicht und verkauft den Flügel an einen Bekannten, zum halben Preis. Der Verlust wird letztmalig steuerlich geltend gemacht. Die Gewinnerzielungsabsicht ist durch das Zumachen (!) des Ladens hinreichend nachgewiesen. Eine Steuerprüfung während der 7 Jahre erfolgt nicht (Risiko vielleicht 1:1000), und wenn, ist es auch kein Problem, der Laden ist halt noch nicht richtig angelaufen, weil immer wieder was dazwischen kam. Es muß aber im Hinterkopf die Absicht bestanden haben, tatsächlich Klavierunterricht durchzuführen, sonst könnte das ganze formell illegal sein. Und das Schönste: Man muss gar kein Arzt sein, nur bevor hier wieder jemand über Ärzte-Bashing meckert ! Aber: Nicht nett ! Den ehrlichen Steuerzahlern gegenüber, meine ich.
 
Die interessantere Frage ist doch, ob und wie der Arzt den Steinway-Praxisflügel steuermindernd absetzen kann. ;-)
ICH würds probieren. Bei nem Schickimicki-Schönheitschirurgen dürfte es funzen. Und wenn das FA mault, dann erklärt man, dass man dann eben ein anderes Repräsentationsobjekt fürs doppelte Geld reinstellt. ;-) Erpressung läuft nicht nur einseitig ;-)
 
Romeo, um das durchzuziehen, muss die Holde nachweislich bis zum Verrecken für Ihren Unterricht geworben haben... da könnte es schwierig werden. Obwohl, wenn ich an so manche "KL" denke ...
 
Das wäre ja kein Problem! Sie kann ja werben bis zum Abwinken, und wenn einer bei ihr vorstellig wird, sagt sie einfach: "Leider keine Termine mehr frei!"
 
Romeo, um das durchzuziehen, muss die Holde nachweislich bis zum Verrecken für Ihren Unterricht geworben haben... da könnte es schwierig werden. Obwohl, wenn ich an so manche "KL" denke ...
Nein, du vergisst, dass es bei Kleinunternehmen praktisch nie eine Prüfung gibt. Im schlimmsten Fall, also wenn doch, wäre sie mit Werbung sicher, dass alles paletti ist, ohne könnte ggfs der Steuervorteil gestrichen werden, aber keinesfalls ein Verfahren eingeleitet werden, nur weil sie die Werbung vergessen hatte, aber wie gesagt, so weit kommt es gar nicht, weil sich niemand für die 5000 Verlust bei insgesamt 6stelligem Familieneinkommen interessiert.
 
Ohh, bei evtl fehlender Gewinnerzielungsabsicht wäre ich mir gar nicht sooo sicher, ob das nicht total vom FA zerlegt wird. Da laufen nämlich ALLE Bescheide unter Vorbehalt!
 
Ohh, bei evtl fehlender Gewinnerzielungsabsicht wäre ich mir gar nicht sooo sicher, ob das nicht total vom FA zerlegt wird. Da laufen nämlich ALLE Bescheide unter Vorbehalt! Familie juckt in dem Fall nicht - da gehts um die Person.
 
Ohh, bei evtl fehlender Gewinnerzielungsabsicht wäre ich mir gar nicht sooo sicher, ob das nicht total vom FA zerlegt wird. Da laufen nämlich ALLE Bescheide unter Vorbehalt! Familie juckt in dem Fall nicht - da gehts um die Person.
Natürlich, alle Bescheide sind unter Vorbehalt. Aber, wenn du den Laden zumachst, gilt das als wichtiges Anzeichen einer Gewinnerzielungsabsicht, das ist ja gerade der Witz in der Rechtauffassung. Nur wenn du zu lange wartest, typisch mehr als 8 Jahre, dann kommt ein Schreiben vom FA. Dann, Game Over. Aber auch nur so, dass die Steuern halt nachbezahlt werden müssen. Nix Betrug oder so.
 

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