interessant, war mir neu. Scheint aber 1. ein Einzelurteil zu sein
Nun , das erstinstanzliche Urteil Sozialgerichts Detmold vom 27.09.2016 (Az.: S 7 AS 2145/13)
bindet KEIN anderes Gericht und ist nur für den dortigen einzelnen Kläger ein Erfolg.
Ich gehe noch einen Schritt weiter und behaupte, das Urteil war nach dem Willen des Gesetzgebers ein Fehlurteil, denn ausweislich der Bundestagsdrucksachen zum entsprechenden Gesetz, sollte das Bildungspaket auf die dort aufgeführten Beträge beschränkt bleiben (hier also 10€ monatl. Mitgliedsbeitragsübernahme).
Das erkennende Gericht wäre, wenn es wirklich etwas zu bewirken gewollt hätte, auf die Idee einer Richtervorlage zum BSG gekommen.
Die Ämter können und werden mehrheitlich nur 10€ p.m. übernehmen von beantragten Bildungspaketleistungen für Musikschulbeiträge.
In Berlin wird gesagt, das der Sozialtarif der Musikschule bei ca. 37 Euro (4*45min Einzel) p.m. liegt, so dass abzüglich der 10 Euro Bildgpaket, wenn beantragt, "nur" noch 27€ als Selbstbehalt zu zahlen sind zusätzlich evtl. 4€ Leihgebühr, also der
H4 Schüler
31€ p.m. selbst aufbringen muß.
H4 Kinder haben pro Tag vom Amt 2,77 Lebensmittelsatz!
Also wird das berliner H4Kind 12 Tage Hungern pro Monat um Musikschulunterricht 45min pro Woche inkl. Leihinstr. zu bekommen.
MAHLZEIT!!