Probestunden, Probezeit, Kostenvoranschläge, Architekturwettbewerbe, Ausschreibungen - ein munteres Durcheinander.
Kostenvoranschläge für Sonderanfertigungen z.b. werden kostenfrei vom potentiellen Kunden eingeholt, allerdings kann die angesprochene Firma ja auch von vornherein ablehnen den potentiellen Auftrag zu übernehmen (Kostenvoranschlag heißt ja für jeden Bedarften, da will einer verschiedene Kostenvoranschläge vergleichen und den günstigsten (nicht billigsten!) auswählen - also eine Art Wettbewerb)
Probestunde ist meines Erachtens nur möglich in einer Gruppe, bei der keine Extraarbeit für Anleiter entsteht - etwa Yoga, Chor und co.
Bezahlte Probezeit ist dagegen das beste MIttel sich als Lehrer-Schüler auszutrahieren. Gleiches gilt bei Arbeitssuche, wer ein unbezahltes Praktikum anbietet, mit der Aussicht vielleicht übernommen zu werden, handelt inzwischen glaube ich illegal. Auch hier gilt bezahlte Probezeit.
Was anderes ist ein Auswahlverfahren von Seiten des Anbieters, wenn also der potentielle Schüler selbst seine besondere Eignung beweisen soll, gerade bei dieser Schule/diesem Lehrer lernen zu dürfen - unabhängig von Kostenpflichtigkeit. Und auch dafür werden unter Umständen Entgelte in Form von Anmeldungsgebühren und co. genommen.......
Wettbewerbe mit hohem Vorbereitungsaufwand, wie sie etwa für eine Baufirma, ein Planungsbüro gang und gäbe sind, lassen sich allein den Usus über lange Zeiträume erklären und der Aufwand wird natürlich bei allen Anbietern in die Kosten miteinkalkuliert.
Will ein besonders großes Projekt besonders qualitativ wertvolle Entwürfe, so wird der Wettbewerb als zusätzlicher Anreiz mit Preisen versehen, so dass selbst bei nicht zustande gekommenem Auftrag über das Preisgeld eine Aufwandsentschädigung für zumindest die Spitzenarbeiten zu erwarten ist.
Zitat:
Preise und Bearbeitungs-
honorare Die Ausloberin stellt für Bearbeitungshonorare, Preise und Anerkennungspreise einen Gesamtbetrag in Höhe von mindestens 138.000 Euro (netto) zur Verfügung (Wettbewerbssumme). Als Preise sind vorgesehen (Preissumme):
1. Preis: 15.000,- Euro
2. Preis: 10.000,- Euro
3. Preis: 8.000,- Euro
Es stehen insgesamt 9.000,- Euro für bis zu drei Anerkennungspreise zur Verfügung. Das Preisgericht ist diesbezüglich frei in welcher Form die Anerkennungspreise verteilt werden.
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer der 2. Stufe, die bzw. der eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen abgibt, erhält zusätzlich ein pauschales Bearbeitungshonorar in Höhe von 8.000 Euro (netto). Bei mehr als 12 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern wird die Wettbewerbssumme entsprechend erhöht.
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preissumme neu festlegen.
Weitere Kosten werden nicht erstattet.
Bearbeitungshonorare und Preisgelder sind Nettobeträge. Preisträgerinnen bzw. Preisträger oder Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, die in Österreich Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich.
Diese Entlohnung für eine 2. Phase nach einer aus 1. Phase vornehmlich mit Skizzen und angerissenen Ideen ausgewähltem Kreis von Wettbewerbsteilnehmern gehen also nicht mehr leer aus.
http://wettbewerb.wienmuseumneu.at/projects_wienmuseumneu_home.htm
Ob ein Handwerker extra vorbeikommt, um für seinen Kostenvoranschlag sich kundig zu machen, hängt sicher von der zu erwarteten Höhe des Auftrages ab. Für katalogisierbare Leistungen - verstopftes Abflußrohr etwa, erfährt der Kunde gleich beim Telefonkontakt die Preise und kann dann auswählen.