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jtsn
Guest
Der Verkäufer der Fälschung, dieser kann sich dann seinerseits an seinem Verkäufer schadlos halten. So geht das dann die ganze Kette zurück bis zum Verursacher. Ob wer was gewußt hat, spielt nur für eine ggf. nötige strafrechtliche Bewertung eine Rolle. Die Haftung ist von Absichten unabhängig immer gegeben.Die Frage ist doch, wer am Ende den Schaden trägt.
Daneben könnte möglicherweise auch die Firma Bechstein einen Anspruch darauf haben, den Flügel einziehen und zerstören zu lassen. Wenn die Fälschung also das nächstemal wieder zum Verkauf steht...