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Na ja, mit einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sollte es doch wohl möglich sein, in Deutschland zu arbeiten. Da gelten die gleichen Regeln wie für andere Berufe auch.in der Tat, denn Schland passt peinlich genau auch darauf, dass die billigen russischen und fernöstlichen Klavierstudenten am Tag nach Zeugniserhalt ja wieder verschwinden. Die deutschen KKL müssen geschützt werden.
Mir ist ein russischer Fall persönlich bekannt (btw: das war noch vor 2014, falls das wem jetzt ganz wichtig ist).