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BWV999
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Fingersätze klar, bei farbigen Kringeln (am besten per Textmarker), ausladenden Phrasenbögen etc. hab ich da doch Hemmungen.
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Ist das Kopierverbot von CD´s tatsächlich aufgehoben?
LG
Alb
Im Gesetz steht's ganz klar: Musiknoten abschreiben erlaubt, andere Vervielfältigungshandlungen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers (und bei Henle-Noten steht dann auch noch mal explizit dran, daß eben nicht zugestimmt wird). Ob die Kopien weitergereicht werden oder nicht, spielt keine Rolle.Eben, und genau darum geht es. Nur der eine oder andere hier, scheint diesbezüglich gerne Paragraphen zu kegeln
Es ist zwar Haarspalterei, aber nach meinem Kenntnisstand ist genau das nicht erlaubt. Man darf sich CDs leihen (dann hat man ja bereits ein Nutzungsrecht) und dann für den privaten Gebrauch Kopien erstellen. Man darf aber nicht Kopien machen und an Freunde (die kein Nutzungsrecht haben) weiterverteilen - da ist man nah am gewerbsmäßigen Kopieren, ganz egal, ob man Geld dafür nimmt oder nicht. Praktisch macht es natürlich keinen Unterschied. Wenn es zum Streit kommt, schon.Das Lustige ist ja, dass man von Musik-CDs ja mehrere Kopien erstellen und an 'Freunde' weitergeben darf
Im Gesetz steht's ganz klar: Musiknoten abschreiben erlaubt, andere Vervielfältigungshandlungen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers (und bei Henle-Noten steht dann auch noch mal explizit dran, daß eben nicht zugestimmt wird). Ob die Kopien weitergereicht werden oder nicht, spielt keine Rolle.
Es ist zwar Haarspalterei, aber nach meinem Kenntnisstand ist genau das nicht erlaubt. Man darf sich CDs leihen (dann hat man ja bereits ein Nutzungsrecht) und dann für den privaten Gebrauch Kopien erstellen. Man darf aber nicht Kopien machen und an Freunde (die kein Nutzungsrecht haben) weiterverteilen - da ist man nah am gewerbsmäßigen Kopieren, ganz egal, ob man Geld dafür nimmt oder nicht. Praktisch macht es natürlich keinen Unterschied. Wenn es zum Streit kommt, schon.
Da braucht man keine Haare spalten: Sobald du anfängst, in den Kopien herumzumalen, fällt deine "Archivierung" leider auseinander. Auch die (kommerzielle) Nutzung solchen Archivmaterials zum Beispiel für den Klavierunterricht verbietet sich explizit.Die Kopie zur Aufnahme in ein eigenes 'Archiv' ist de jure erlaubt, und hier finge die juristische Haarspalterei an, wenn man es draufankommen ließe. Da wir in Deutschland Richterrecht haben wird das letzte Wort dann vor Gericht gesprochen.
Aber ehrlich, der muss schon ein sehr untertänig braver Bürger sein wer sich verbieten ließe eine Kopie eines Musikstückes rein zum Üben in den eigenen vier Wänden zu erstellen.
Es handelt sich doch um kein Privileg der Musiknotenverlage. §53 Abs. 4 UrhG gilt gleichermaßen für Musiknoten wie für ("im wesentlichen vollständige") Bücher.Oder man paßt sich an den Rest der Welt an und schafft das 1985 eingeführte Privileg für Musiknotenverlage komplett ab.
Die Ausnahme für Musiknoten ist 1985 auf Betreiben der Notenverlage in den § 53 eingefügt worden. Damit sind sie gegenüber anderen Rechteinhabern, bspw. Verlegern von Texten privilegiert. Der BGH hat dann gleichzeitig auch noch einen Rechtsschutz für Notenstiche eigentlich gemeinfreier Werke herbeikonstruiert.Es handelt sich doch um kein Privileg der Musiknotenverlage. §53 Abs. 4 UrhG gilt gleichermaßen für Musiknoten wie für ("im wesentlichen vollständige") Bücher.
Die Angelsachsen sehen hingegen eine "faire Werknutzung" mit Augenmaß ohne jegliche Pauschalvergütung vor, da sie diese nicht für erforderlich halten. Sobald die Nutzung ein Maß überschreitet, welches eine solche Vergütung finanziell rechtfertigen würde, ist sie wiederum von "fairer Nutzung" nicht mehr gedeckt und damit unzulässig.Ich halte unser jetziges Urheberrecht ja auch für eine Katastrophe. Kopierverbote gehen am praktischen (digitalen) Leben total vorbei. Pauschalabgeltungen sind total ungerecht und hängen ebenfalls viele Urheber ab, die eben nicht Mitglied der Verwertungsgesellschaften sind.
hehehe... Du verwechselst da was: die geldgierigen Verlage machen die fette Kohle vor allem mit der geistigen Leistung anderer! (Bach, Beethoven, Mozart etc.)Ich finde schon, dass geistige Arbeit geschützt gehört. Das gilt für Kunstwerke, für wissenschaftliche/editorielle Arbeit, für Journalismus, aber auch für Software.
Die Kostenloskultur geht mir auf'n Keks.
Die Kostenloskultur geht mir auf'n Keks.
Genau so geht mir auf den Keks das andere extreme, die Abzockekultur.
Das WTK I von Henle kostet knapp über 20 Euro. 128 Seiten auf feinstem Papier, ordentlich gebunden. Neu und sehr schön gestochen. Mit Fingersätzen von Schiff. Es muss gedruckt und gebunden werden, gelagert, inventarisiert, etc. Der Notenhändler muss Versand oder Miete von der Marge bezahlen.der geistigen Leistung anderer! (Bach, Beethoven, Mozart etc.)
Noten werden schon lange nicht mehr "gestochen". Selbst dafür würde ich einen Preisaufschlag akzeptieren, weil es sich um ein anspruchsvolles Handwerk und viel Arbeit handelt. Aber Finale oder Sibelius anschmeißen ist keine "Arbeit". Das erledigt die Sekretärin gleich mit. Die gleiche, die auch die Abmahnschreiben rausschickt: Miss Moneypenny.Neu und sehr schön gestochen.
Das mag sein, zumal die anderen von der Kohle nichts mehr haben, weil sie längst verstorben sind. "Fett" ist allerdings relativ: Gerade weil es bei gemeinfreier Literatur alternative Wege gibt, an einen arbeitstauglichen Notentext zu kommen, werden aufwendig gedruckte und gebundene Ausgaben aufgrund geringerer Nachfrage in kleinerer Stückzahl abgenommen, während die Produktionsschritte mit den dazugehörigen Kosten dieselben bleiben. Bei steigenden Anschaffungskosten greift der Endverbraucher umso lieber auf alternative Quellen zurück, bis sich die Herstellung kostspieliger Neuauflagen irgendwann gar nicht mehr rechnet und mangels Nachfrage unterbleibt.hehehe... Du verwechselst da was: die geldgierigen Verlage machen die fette Kohle vor allem mit der geistigen Leistung anderer! (Bach, Beethoven, Mozart etc.)
Diese kann der Endverbraucher sanktionieren, indem er die "neue Ausgabe" einfach nicht kauft und auf gemeinfreie oder antiquarische Alternativen zurückgreift. Siehe oben.Gegen den Schutz lebender Autoren ist m.E. nichts zu sagen, aber Noten von längst Verstorbenen kopieren, ein paar eigene Bögen reinschmieren und das dann als "neue Ausgabe" auf den Markt bringen ist unseriöse Geldmacherei.
Die Tätigkeitsfelder der Verlage haben sich im Verlaufe der letzten Jahrzehnte drastisch verändert, indem ihnen der professionelle Notensatz abhanden gekommen ist. Heute setzt der Gegenwartskomponist und -arrangeur seine Noten selbst am Rechner und kann sich kostengünstiger eigenhändig um Druck und Herstellung seiner Arbeiten kümmern. Vertrieb und Kontakt mit Interpreten und Veranstaltern, die die Produkte (Notenausgaben) für ihre Projekte benötigen - da müssen sich Verlage inzwischen etablieren, wenn sie nicht von der Bildfläche verschwinden wollen, weil ihre früheren Aufgaben gerade im Online-Bereich längst anderweitig erledigt werden.Noten von längst Verstorbenen kopieren, ein paar eigene Bögen reinschmieren und das dann als "neue Ausgabe" auf den Markt bringen ist unseriöse Geldmacherei. Und das ist nunmal die Haupttätigkeit der Verlage. Wer kauft schon "neue Musik"???
Der Handwerksberuf des Notenstechers ist längst ausgestorben. Nicht verwunderlich angesichts des Umstands, dass die Tonsetzer in den seltensten Fällen heute noch ihre Noten von Hand schreiben. In Personalunion mit der Sekretärin schmeißen sie Finale oder Sibelius eigenhändig an und erstellen selbst ihren professionellen Notensatz. Den Job nimmt Dir kein Verlag mehr ab, sondern verlangt von Dir bereits eine druckfertige Vorlage, um im virtuellen oder realen Vertriebsgeschäft tätig zu werden.Noten werden schon lange nicht mehr "gestochen". Selbst dafür würde ich einen Preisaufschlag akzeptieren, weil es sich um ein anspruchsvolles Handwerk und viel Arbeit handelt. Aber Finale oder Sibelius anschmeißen ist keine "Arbeit". Das erledigt die Sekretärin gleich mit.