wann wieder Klavierunterricht?

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reymund

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Hallo
Mal eine Frage, wann gebt Ihr wieder Kalvierunterricht? Einzel Unterricht dürfte doch wieder Möglich sein! Mit Mundschutz und Abstand. ICH WILL WIEDER UNTERRICHT ;)
vg
Reymund
 
Also in BW war Einzelunterricht immer möglich.

https://www.baden-wuerttemberg.de/f.../Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf

"Diese Einrichtungen dürfen geöffnet bleiben/diese Dienstleistungen dürfen weiter erbracht werden:"
"Musiklehrer mit Einzelunterricht"

Mein Klavierlehrer hat das auch beim zuständigen Gesundheitsamt anfragt und das wurde von dort bestätigt. Ich gehe daher wieder zum Unterricht. Die Räumlichkeiten ermöglichen den Abstand einzuhalten. Ist zwar etwas anders als sonst auf Abstand, aber ich finde es besser als Skype.
 
Einzel Unterricht dürfte doch wieder Möglich sein! Mit Mundschutz und Abstand. ICH WILL WIEDER UNTERRICHT ;)
vg
Reymund

Hallo Reymund,

in Bayern voraussichtlich wieder 4. Mai mit Einzelunterricht unter Hygienemaßnahmen (Maskenpflicht, 1,5 m Abstand, eigene Noten verwenden, Tasten bei jedem Schüler desinfizieren..). Das kann sich aber diese Woche noch ändern, und das Unterrichtsverbot wird verlängert.

In Bayern gilt ausßerdem, dass der Lehrer ins Haus des Schülers darf (da der Lehrer sein Haus verlässt, weil er seinen Beruf nachgeht), der Schüler aber nicht zum Lehrer gehen darf (weil der Schüler sonst das Haus ohne drifftigen Grund verlässt). Ich finde übrigens diese Regel ziemlich bescheuert muss ich ehrlich zugeben.

Ich unterrichte zur Zeit meine Schüler Online über WhatsApp und Zoom.
Schüler, die kein WLAN haben, dort wo ihr Klavier steht, schicke ich Videotortourials mit Anweisungen, lasse mir von Ihnen aufgenommene Videos zukommen, und verbessere diese, oder ich biete die verlorenen Stunden in den Ferien an, für diejenigen, die ein schlechtes WLAN haben, oder Online- Unterricht nicht wollen.

Ich hoffe aber, dass es endlich zumindest bald mit Einzelunterricht wieder weitergehen kann.
Der Online- Unterricht ersetzt niemals den realen Unterricht, und ist nur eine Notsituation.
 
Zuletzt bearbeitet:
... das würde ich auch gerne wissen...

Hier in Ba-Wü mag es zwar kein ausdrückliches Verbot geben / gegeben haben. Allerdings ist es so, dass die kommunale Musikschule keinen Präsenzunterricht abhalten darf (städt. Vorgabe) und nur Fernunterricht macht. Die Privatlehrer in meinem Umfeld handhaben es ebenso.
 
Mich würde das für Berlin mal sehr interessieren.

Einzelunterricht wurde Mitte/Ende März zwar nicht ausdrücklich untersagt, aber es hiess in der Berliner Verordnung zur Schulschliessung: "Volkshochschulen, Berufsschulen, Jugendkunstschulen, Musikschulen und ähnliche Einrichtungen". Ich bin eine von zwei Freiberuflerinnen, die in gemeinsamen Räumen arbeiten. Dadurch sind wir noch keine Musikschule, aber wahrscheinlich eine "ähnliche Einrichtung" und wir haben unseren Unterricht bis auf Weiteres ausgesetzt.

Der DTKV Berlin schrieb in einer Rundmail: "Der DTKV geht in Absprache mit Justiziar Hans-Jürgen Werner davon aus, dass Privatmusiklehrer*innen zu den privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen gehören, die vom Verbot betroffen sind. Zu beachten ist, dass andere Juristen auch andere Meinungen vertreten werden."

In der letzten Verordnung vom 24.4. wird wieder nur gesagt: "Volkshochschulen, Berufsschulen, Jugendkunstschulen, Musikschulen und ähnliche Einrichtungen müssen ebenfalls für den Lehrbetrieb und Publikumsverkehr geschlossen bleiben."
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/schulen-und-kitas/
 
Allerdings ist es so, dass die kommunale Musikschule keinen Präsenzunterricht abhalten darf (städt. Vorgabe) und nur Fernunterricht macht. Die Privatlehrer in meinem Umfeld handhaben es ebenso.

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de...tuelle-corona-verordnung-der-landesregierung/

§4 (1) "Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen"

Das ist korrekt und ist auch keine städtische Vorgabe sondern durch die "Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2" bestimmt. Es muss hier aber differenziert werden zwischen Musikschulen und privatem Unterricht als Dienstleistung.

Das Kontaktverbot gilt aber auch hier, deswegen ist auch nur Einzelunterricht zulässig und das auch nur unter Einhaltung aller anderen Regeln. Die Räumlichkeit muss also ermöglichen, dass man den Abstand einhalten kann.
 
In Bayern gilt ausßerdem, dass der Lehrer ins Haus des Schülers darf (da der Lehrer sein Haus verlässt, weil er seinen Beruf nachgeht), der Schüler aber nicht zum Lehrer gehen darf (weil der Schüler sonst das Haus ohne drifftigen Grund verlässt).

Gibt es dazu einen link? In BW ist das genau geregelt aber zu Bayern finde ich nichts. Das Gesundheitsamt (in Bayern) hat mir den Unterricht (beim Schüler) und allgemein verboten
 
Gibt es dazu einen link? In BW ist das genau geregelt aber zu Bayern finde ich nichts. Das Gesundheitsamt (in Bayern) hat mir den Unterricht (beim Schüler) und allgemein verboten

Hallo Shigeru,

das stand so in dem Rundschreiben vom Tonkünstlerverband, und gilt anscheinend für privaten Musikunterricht, der als Dienstleistung eingestuft wird. Vor ein paar Tagen stand das auch nochmal in der Zeitung, dass beim privaten Musikunterricht der Lehrer den Schüler unter Hygienevorschriften besuchen darf, der Schüler aber nicht den Lehrer.

Ich selbst arbeite an einer Musikschule, somit kommt Hausbesuche zu den Schülern für mich ohnehin nicht in Frage.

Ich kann dir daher auch nicht 100 Prozent versichern, in wie weit diese Aussage der Wahrheit entspricht.
 
Hallo Shigeru,

das stand so in dem Rundschreiben vom Tonkünstlerverband, und gilt anscheinend für privaten Musikunterricht, der als Dienstleistung eingestuft wird. Vor ein paar Tagen stand das auch nochmal in der Zeitung, dass beim privaten Musikunterricht der Lehrer den Schüler unter Hygienevorschriften besuchen darf, der Schüler aber nicht den Lehrer.

Ich selbst arbeite an einer Musikschule, somit kommt Hausbesuche zu den Schülern für mich ohnehin nicht in Frage.

Ich kann dir daher auch nicht 100 Prozent versichern, in wie weit diese Aussage der Wahrheit entspricht.

Seit der 2. Verordnung vom 20.04. ist das aber anscheinend nicht mehr erlaubt. Bis 19.04. schon...
 

Das Gesundheitsamt (in Bayern) hat mir den Unterricht (beim Schüler) und allgemein verboten

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_2?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) Vom 16. April 2020

Da steht im wesentlichen aber das gleiche wie in BW drin.

"Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen."

"Hierzu zählen insbesondere ... Musikschulen"

Private Dienstleistungen sind da auch nicht untersagt. Wäre mal interessant zu wissen auf welcher Grundlage das Gesundheitsamt das Verbot ausgesprochen hat. Kann natürlich sein, dass in Bayern die Verordnung strenger ausgelegt wird als in BW.

"In Dienstleistungsbetrieben muss unbeschadet sonstiger Vorschriften ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden. Auch bei Einhaltung dieses Abstands dürfen sich nicht mehr als zehn Personen im Wartebereich aufhalten."

Das würde ich dann eher dahingehen auslegen, dass Dienstleistungen weiterhin erlaubt sind.
 
@reymund Wo wohnst Du denn?
In Hamburg ist auch Einzelunterricht zumindest bis zum 6.5 nicht erlaubt (Quelle: Ordnungsamt).
 
Ich habe ab dem 06.05. wieder Unterricht. Einzelunterricht beim Klavierlehrer.
Mein letzter Unterricht war am 10.03. Es sind also 8 Wochen ausgefallen. Er hat angeboten den Beitrag bis Ende des Jahres um 10 Euro zu reduzieren und den Beginn der "Sommerferien" noch hinten zu verlegen.
Er hat mich ausführlich über die von ihm getroffenen Hygienemaßnahmen informiert (nur ein Schüler im Raum, bei Eintritt Hände waschen, desinfizieren und es wird eine Plexiglasscheibe angebracht, er und die Schüler müssen Maske tragen)
ich freue mich sehr wieder Unterricht zu haben

Ach ja, ich komme aus RLP
 
Aufgrund von §2Ansatz 1

Aber genau steht das nicht drin

Ich habe den Herrn angeschrieben und er antwortet nicht mehr

Ich habe ihn angerufen und er hat nur gesagt, dass ich eine schriftliche Antwort bekomme, die noch nicht erfolgt ist und er so viel Arbeit hätte

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_2?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) Vom 16. April 2020

Da steht im wesentlichen aber das gleiche wie in BW drin.

"Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen."

"Hierzu zählen insbesondere ... Musikschulen"

Private Dienstleistungen sind da auch nicht untersagt. Wäre mal interessant zu wissen auf welcher Grundlage das Gesundheitsamt das Verbot ausgesprochen hat. Kann natürlich sein, dass in Bayern die Verordnung strenger ausgelegt wird als in BW.

"In Dienstleistungsbetrieben muss unbeschadet sonstiger Vorschriften ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden. Auch bei Einhaltung dieses Abstands dürfen sich nicht mehr als zehn Personen im Wartebereich aufhalten."

Das würde ich dann eher dahingehen auslegen, dass Dienstleistungen weiterhin erlaubt sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow, wenn ihr das so durchziehen könnt "Hut ab". Ich war heilfroh, dass ich zum Orgelspielen selber den Mundschutz wieder abnehmen durfte (war ja alleine oben auf der Empore mit Blickrichtung in die Orgel). Alles andere wäre unpraktikabel - die Hitze stört die Konzentration und die Brille beschlägt auch ständig... Ich weiß nicht,ob ich so Unterricht genießen könnte.
 
Wow, wenn ihr das so durchziehen könnt "Hut ab". Ich war heilfroh, dass ich zum Orgelspielen selber den Mundschutz wieder abnehmen durfte (war ja alleine oben auf der Empore mit Blickrichtung in die Orgel). Alles andere wäre unpraktikabel - die Hitze stört die Konzentration und die Brille beschlägt auch ständig... Ich weiß nicht,ob ich so Unterricht genießen könnte.

Eine Alternative wäre eine Plexiglas - Schutzwand. Bei Sängern und vor allem bei den Bläsern wird es mit Mundschutz ohnehin sehr schwer. Aber auch bei Klavierunterricht wäre es eine Lösung. Diese Schutzwände sind allerdings nicht gerade billig, aber bevor Schüler ihren Unterricht aufgrund getragener Masken nicht richtig genießen können, vorallem Brillenträger, wäre es durchaus das Geld wert.
 
Unser Tomatenunterstand ist beim letzten Sturm kaputt gegangen. Die durchsichtigen Platten könnte ich ja nehmen :lol:
 
Hallo
Mal eine Frage, wann gebt Ihr wieder Kalvierunterricht? Einzel Unterricht dürfte doch wieder Möglich sein! Mit Mundschutz und Abstand. ICH WILL WIEDER UNTERRICHT ;)
vg
Reymund

Du dauerst mich, hättest wohl gern wieder schnell Klavierunterricht, oder? zu unterrrichten ist jetzt nicht mein Ding, es macht mir keinen Spaß. aber wenn Du im Raum München irgendwo ansässig bist....mei, da könnten wir mal schauen wie wir kurzfristig weiterkommen.
 

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