Unterrichtsvertrag

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basti16

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9. März 2016
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Hallo,
als hauptberuflicher Lehrer bin auf der Suche nach der korrekten Vertragsform, ohne gleich zivilrechtlich vor Gericht zu verlieren.

Da gibt es bei einem großen Verband 2 Verträge, welche im Netz rumschwirren.

Beim 1. Vertrag, Stand 2010, kann man einen Vertrag abschließen, welcher unbefristet ist, 2 Kündigungszeiten im Jahr mit 2 Monaten Kündigungsfrist hat und 36 U-Stunden im Jahr verspricht.
http://www.tonkuenstlerverband-wuerzburg.de/medien/2010_09-muster-unterrichtsvertrag-by10.pdf


Im 2. Vertrag, Stand 12/2013, ist er auf Dauer angelegt, läuft befristet mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen ein halbes Jahr und verlängert sich stillschweigend, wenn man ihn nicht kündigt.
Link: http://www.dtkv.org/images/pdfs/Unterrichtsvertrag_2013-12_Muster.pdf

Wieso kann man nicht den 1. Vertrag hernehmen? Ist dieser rechtlich weniger sicher?
Sind denn mittlerweile 2 Monate Kündigungsfrist nicht mehr legitim, obwohl im BGB klar steht, dass 3 Monate Kündigungsfrist bei 3 oder weniger Kündigungsmöglichkeiten im Jahr nicht möglich sind?
Die meisten machen nur noch 6 Wochen, was eigentlich zu wenig ist.

VG Basti
 
Hm, interessant. Ich bitte euch: Überlegt mal, warum dann über solche Art von Verträgen überhaupt nachgedacht wird, warum Klavierlehrer sowas anbieten möchten, warum der Tonkünstlerverband sowas als Vorlage bietet, und erzählt was ihr dazu denkt.
 
Ich würde auch keinen Vertrag für Klavierunterricht unterschreiben, den ich nicht innerhalb eines Monats kündigen kann...
 
wenn du guten Unterricht machst, bleiben deine Schüler auch ohne Knebelvertrag...
Die Schriftform hat einen anderen Grund: Absprachen sind auch in mündlicher Form bindend, allerdings kann dann im Streitfalle die Gegenseite die Existenz von Vereinbarungen einfach leugnen und dann steht Aussage gegen Aussage. Nicht zu unterschätzen sind auch psychologische und erzieherische Aspekte: Der Erfolg einer künstlerischen Ausbildung beruht auch darauf, dass man Krisen und Rückschläge meistert. Wenn ein Ausstieg jederzeit problemlos möglich ist, braucht man keinerlei Durchhaltevermögen entwickeln - einfach alles hinschmeißen und mit etwas anderem anfangen. Ohne Einsatz und Anstrengungen bringt man es selbst bei anspruchslosester Zielsetzung auch in der Welt der Musik zu nichts. Wer nicht nach Lust und Laune jederzeit aufhören und wieder anfangen kann und eine kleine Hürde in Gestalt einer formellen Kündigung nehmen muss, wird Herausforderungen besser meistern als jemand, der am liebsten nur nimmt und niemals etwas an andere zurückgibt. Was für die Schülerseite gilt, wünscht sich die Lehrkraft verständlicherweise auch: Planungssicherheit, da sie ja von den Honoraren lebt. Ein tatsächlicher "Knebelvertrag" ist allerdings auch für die Lehrkraft eher unerfreulich: Ein Unterrichtsverhältnis, das nur aus Angst vor dem Rechtsbeistand der Gegenpartei aufrechterhalten wird, dürfte sich wenig ermunternd gestalten. In diesem Falle wird man so oder so, mit oder ohne schriftlichem Vertrag, zeitnah eine vernünftige Lösung suchen und finden müssen.

Meine eigene künstlerische Ausbildung diente letztlich dem Ziel, heute selbst erfolgreich als Berufsmusiker tätig sein zu können. Die Komponente "Verbindlichkeit" war von zentraler Bedeutung: Jederzeit hätte ich die künstlerische Ausbildung beenden und ein außermusikalisches Berufsziel wählen können - allerdings hatte ich von allen Seiten (Eltern, Lehrer, Marktbedingungen für Berufsmusiker) die unmissverständliche Vorgabe, einen Ausstieg unwiderruflich und für immer vollziehen zu müssen: Der Unterricht wird beendet, das Klavier wird verkauft, die Noten landen in der Tonne und einen Wiedereinstieg gibt es nicht (oder ich hätte ihn mir von meinem selbst zu verdienenden Geld leisten müssen). Da denkt man zwangsläufig viel gründlicher darüber nach, ob man temporäre Krisen meistern möchte oder einfach die Brocken endgültig hinschmeißt. Wenn freilich alles auf lange Sicht funktioniert mit dem Unterrichtsverhältnis, dann landet so ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular in irgendeinem Aktenordner. Es hängt vom Bedürfnis nach Planungssicherheit und Verbindlichkeit auf Gegenseitigkeit ab, in welcher Form man miteinander Absprachen tätigt.

LG von Rheinkultur
 
Knebelvertrag? Das ist doch lächerlich. Im Gegensatz zum Handyvertrag oder einem Abo geht es hier ja um eine Art Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrag. Ich bitte all diejenigen, die sich hier echauffieren, mal ihren eigenen Arbeitsvertrag dahingehend zu durchleuchten! Wärt ihr zufrieden, wenn Euch ein AG mit sofortiger Wirkung kündigen könnte?

PS. Bin selbständig und kleiner AG...
 

Geht es um Privatstunden, geht es doch viel einfacher, man lässt sich immer im Voraus für drei Monate bezahlen. Sollte der Schüler nach der Vorauszahlung die Lust verlieren, ist er selbst der Dumme, denn man hat vorher vereinbart, es wird nichts rückgezahlt. Vom Lehrer verschuldete versäumte Stunden werden selbstverständlich nachgeholt, vom Schüler verschuldete nicht, höchstens als Ausnahme durch vorherige Absprache Verlegung des Termins, wenn das möglich ist. (nicht jede Geburtstagsfeier, Klassenarbeit ec. berechtigt dazu, den Terminplan des Lehrers durcheinander zu werfen.)
Staatliche Musikschulen verlangen sogar oft für ein ganzes Semester die Gebühren und man kann höchstens noch in ersten Woche einen Rückzieher machen und etwas Geld erstattet bekommen - das ist auch vernünftig, denn die Lehrer leben von den Beträgen und können nicht hüh und hott mal eben ohne Schüler ihr Brot kaufen....
 
@Rheinkultur, du hast ja so recht. Die Frage ist aber, wie setzt du deine berechtigten, im Vertrag verbrieften Ansprüche durch? Klagst du dein Honorar ein, wenn es hart auf hart kommt? Ich war bisher einmal in der Lage, dass Eltern nicht mehr gezahlt haben, obwohl der Vertrag eigentlich noch gelaufen wäre. Allerdings ist auch das Kind nicht mehr zum Unterricht erschienen, hat also meine Leistung nicht abgerufen. Ich habe damals die Sache auf sich beruhen lassen. Ich weiß aber, dass mehrere Schüler nicht zu mir gekommen sind, weil ich eben die Kündigungsfrist habe und den Eltern das nicht schmeckt. Die unterstützen lieber dieses schnell wandelbare Interesse ihrer Kinder, statt sich mit ihnen rumzustreiten, dass der Klavierunterricht noch fertig bezahlt werden muss :-D
 
Geht es um Privatstunden, geht es doch viel einfacher, man lässt sich immer im Voraus für drei Monate bezahlen.
Ich unterrichte u.a. in den Räumen einer kommunalen Schule, aber auf eigene Rechnung. Da ich für diese Räume eine stattliche Miete zu zahlen habe und dieser Mietvertrag auch eine Kündigungsfrist hat, handhabe ich es dort genau so: Honorar für drei Monate, im Voraus zu zahlen. Das machen die Eltern dort klaglos, und es vereinfacht auch meine eigene Buchführung.
 
Staatliche Musikschulen ... die Lehrer leben von den Beträgen
Von wegen. Da gibt es fast nur noch Honorarkräfte und wenn der Schüler absagt, kassiert zwar die Musikschule aber nicht der Lehrer, der vielleicht von außerhalb anreist und die Freistunde rumsitzt. Die leben von dem, was vom Frühstück des Kämmerers mit dem Sparkassenchef übrigbleibt - hingeworfene Krumen. Die Musikschulen kassieren seit Jeki dagegen richtig satt ab.

Der hiesige Musikschulleiter liest immer Zeitung, wenn man an seinem Büro vorbeikommt.

Die unterstützen lieber dieses schnell wandelbare Interesse ihrer Kinder
Ist auch richtig so. Mit Lehrern, die auf Zwangsschüler angewiesen sind, habe ich Mitleid.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Knebelvertrag? Das ist doch lächerlich. Im Gegensatz zum Handyvertrag oder einem Abo geht es hier ja um eine Art Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrag.
Ich spreche lieber von einer Vereinbarung auf Gegenseitigkeit. Sie sichert der Lehrkraft ihr Honorar und dem Schüler wiederum die von ihm bezahlte Dienstleistung, die die Lehrkraft ihrerseits gemäß der Vertragsbedingungen kündigen kann. Der Lehrer muss sich seinerseits an die Vereinbarungen halten und kann den Schüler nicht einfach mal grundlos von einem Moment auf den anderen an die Luft setzen.

@Rheinkultur, du hast ja so recht. Die Frage ist aber, wie setzt du deine berechtigten, im Vertrag verbrieften Ansprüche durch? Klagst du dein Honorar ein, wenn es hart auf hart kommt?
In der Praxis werden innerhalb dieser überschaubaren Zeiträume Beträge zusammenkommen, die kaum eine Auseinandersetzung vor Gericht zu rechtfertigen vermögen. Es geht vermutlich weniger darum, wegen ein- oder zweihundert Euro zum Anwalt zu gehen, sondern vielmehr darum, Verbindlichkeit von Absprachen zu dokumentieren. Wenn man sich auf Schülerseite um Vereinbarungen nicht kümmert, wird man als Lehrkraft auf so wenig motivierte und zuverlässige Geschäftspartner nicht allzu viel Wert legen.

Ich bitte all diejenigen, die sich hier echauffieren, mal ihren eigenen Arbeitsvertrag dahingehend zu durchleuchten! Wärt ihr zufrieden, wenn Euch ein AG mit sofortiger Wirkung kündigen könnte?
Zum Echauffieren gibt es keinen Grund. Entweder ist man beiderseitig mit den Vereinbarungen auf Gegenseitigkeit einverstanden oder man kommt eben nicht zusammen: Die Lehrkraft bekommt den Auftrag nicht und der Schüler muss weiter nach einem geeigneten Lehrer Ausschau halten, der Geschäftspartner akzeptiert, die sich nicht festlegen und nichts unterschreiben wollen. Wo ist das Problem? Ich sehe keines.

LG von Rheinkultur
 
Es gibt halt auch Erwachsene, die den Vertrag unterschrieben, also mit den Bedingungen einverstanden sind jahrelang zahlen und doch von heute auf morgen aufhören möchten. Da sich die Schüler auch untereinander kennen, könnte es sich rumsprechen, dass man auch so aus den Vertrag kommt.
Es gibt Lehrer, die keine Miete zahlen müssen und zu hause unterrichten. Da sind natürlich monatsverträge nicht unüblich. Aber wenn man seine Räumlichkeiten zusätzlich zahlen muss, dann können 2 Schüler die Aufgabe des Geschäftes sein.
Wie schon oben erwähnt geht es hier um Planungssicherheit und Durchhaltevermögen durch die Bindung eines Vertrages.
Tja, das alles beantwortet eigentlich noch nicht mein Eingangsthema.:-D
 
Wärt ihr zufrieden, wenn Euch ein AG mit sofortiger Wirkung kündigen könnte?
Es gibt ganze Länder, wo beidseitig mit sofortiger Wirkung gekündigt werden kann und der Lohn wöchentlich gezahlt wird. Hochqualifizierte AN haben auch kein Problem damit, es fördert eher noch das Betriebsklima. Wenn man nett zueinander ist, sagt man sich zwei Wochen vorher Bescheid.
 
Knebelvertrag? Das ist doch lächerlich. Im Gegensatz zum Handyvertrag oder einem Abo geht es hier ja um eine Art Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrag. Ich bitte all diejenigen, die sich hier echauffieren, mal ihren eigenen Arbeitsvertrag dahingehend zu durchleuchten! Wärt ihr zufrieden, wenn Euch ein AG mit sofortiger Wirkung kündigen könnte?

PS. Bin selbständig und kleiner AG...
Mein AG kann mich mit 4 Wochen zum Monatsende kündigen und ich ihm genau so. Was ist falsch daran?
Fristlos (vom AN ausgehend) geht immer nur in der Probezeit, deswegen gibt es sie ja auch. (Und da kann der AG nicht von heute auf morgen, sondern muss 2 Wochen einhalten)
Wieso soll man einen AN an sich binden, der da nicht mehr arbeiten mag? Wird der noch gute Leitungen bringen? Wieviel Wissen zieht er ab? Je nach Beruf wird er eh lieber freigestellt.
 
Es gibt beim Vertragsabschluß eine Probezeit, die beide Seiten zum Monatsende kündigen können. Ist ein Jahresvertrag hernach abgeschlossen worden, kann je nach Kulanz des KL nach frühestens ein halbes Jahr gekündigt werden.
Es ist kein Schüler gezwungen einen Jahresvertrag zu tätigen, nur kommt er günstiger bei weg - so er denn dabei bleibt.

LG
Alb
 

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