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basti16
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Hallo,
als hauptberuflicher Lehrer bin auf der Suche nach der korrekten Vertragsform, ohne gleich zivilrechtlich vor Gericht zu verlieren.
Da gibt es bei einem großen Verband 2 Verträge, welche im Netz rumschwirren.
Beim 1. Vertrag, Stand 2010, kann man einen Vertrag abschließen, welcher unbefristet ist, 2 Kündigungszeiten im Jahr mit 2 Monaten Kündigungsfrist hat und 36 U-Stunden im Jahr verspricht.
http://www.tonkuenstlerverband-wuerzburg.de/medien/2010_09-muster-unterrichtsvertrag-by10.pdf
Im 2. Vertrag, Stand 12/2013, ist er auf Dauer angelegt, läuft befristet mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen ein halbes Jahr und verlängert sich stillschweigend, wenn man ihn nicht kündigt.
Link: http://www.dtkv.org/images/pdfs/Unterrichtsvertrag_2013-12_Muster.pdf
Wieso kann man nicht den 1. Vertrag hernehmen? Ist dieser rechtlich weniger sicher?
Sind denn mittlerweile 2 Monate Kündigungsfrist nicht mehr legitim, obwohl im BGB klar steht, dass 3 Monate Kündigungsfrist bei 3 oder weniger Kündigungsmöglichkeiten im Jahr nicht möglich sind?
Die meisten machen nur noch 6 Wochen, was eigentlich zu wenig ist.
VG Basti
als hauptberuflicher Lehrer bin auf der Suche nach der korrekten Vertragsform, ohne gleich zivilrechtlich vor Gericht zu verlieren.
Da gibt es bei einem großen Verband 2 Verträge, welche im Netz rumschwirren.
Beim 1. Vertrag, Stand 2010, kann man einen Vertrag abschließen, welcher unbefristet ist, 2 Kündigungszeiten im Jahr mit 2 Monaten Kündigungsfrist hat und 36 U-Stunden im Jahr verspricht.
http://www.tonkuenstlerverband-wuerzburg.de/medien/2010_09-muster-unterrichtsvertrag-by10.pdf
Im 2. Vertrag, Stand 12/2013, ist er auf Dauer angelegt, läuft befristet mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen ein halbes Jahr und verlängert sich stillschweigend, wenn man ihn nicht kündigt.
Link: http://www.dtkv.org/images/pdfs/Unterrichtsvertrag_2013-12_Muster.pdf
Wieso kann man nicht den 1. Vertrag hernehmen? Ist dieser rechtlich weniger sicher?
Sind denn mittlerweile 2 Monate Kündigungsfrist nicht mehr legitim, obwohl im BGB klar steht, dass 3 Monate Kündigungsfrist bei 3 oder weniger Kündigungsmöglichkeiten im Jahr nicht möglich sind?
Die meisten machen nur noch 6 Wochen, was eigentlich zu wenig ist.
VG Basti