Marlene
- Dabei seit
- 4. Aug. 2011
- Beiträge
- 18.356
- Reaktionen
- 16.989
Ob es auch zur Kunstfreiheit gehört einen Gesetzestext falsch zu zitieren?
Dass bei dieser eingestellten Wikipedia-Interpretation des oben erwähnten Gesetzestextes nicht unser Anwalt eingeschritten ist erstaunt mich beträchtlich. ;)
Ich zitiere Art. 5 Abs. 3 GG jetzt mal korrekt:
"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung".
Dass bei dieser eingestellten Wikipedia-Interpretation des oben erwähnten Gesetzestextes nicht unser Anwalt eingeschritten ist erstaunt mich beträchtlich. ;)
Ich zitiere Art. 5 Abs. 3 GG jetzt mal korrekt:
"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung".