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Mindenblues, das Problem ist tatsächlich die Höhe. Das ist eine übliche Reihenhaustreppe.
Wahnfried, gemäß Bild muß man sich doch nicht ducken beim Treppehochlaufen! Die Flügelbreite ist ca. 1.50m - wenn der Flügel auf die Längsseite gekippt ist, muß also noch das Brett und Platz zum Hochheben da sein. Laß das insgesamt 1.80m hoch sein. Kopffreiheit ist doch bestimmt mehr als 1.80m!
Wie hoch ist es denn nun genau? Ich würde so messen: Brett auf die Treppe legen und niedrigsten Punkt von Brett zu Treppenlochkante messen. Du willst mir doch nicht erzählen, dass das weniger als 1.80m ist, oder?
Bei dem Bild mit der Treppe hätte ich nicht das Problem mit der Höhe gesehen, sondern den Flügel um die Ecke zu bringen.
Wie geht es denn in der Oberetage weiter, gibt es da noch Probleme, um die Ecke zu müssen? Ansonsten, bei Leichbauwänden, wäre es ja nicht der Riesenaufwand, eben ein Stück Wand abzutragen, danach wieder aufzubauen und neu zu verputzen/tapezieren im schlimmsten Fall. Zumindest ICH würde es nicht an so was scheitern lassen, wenn es darum geht, einen Flügel in das Wunschzimmer zu bekommen.