Mustervertrag für Klavierunterricht ?

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musix61

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Ich unterrichte seit vielen Jahren Klavier an verschiedenen Musikschule und privat. Bisher unterricht ich Privatschüler vorwiegend auf Einzelstundenbasis mit stundenweiser Bezahlung. Leider wird mein Entgegenkommen von Schülerseite immer wieder arg ausgenutzt, vor allem was kurzfristige Absagen betrifft.

Trauriger aktueller Fall ist eine Dame, die ich seit ca. 2 Monaten unterrichte (besser gesagt, zu unterrichten versuche): Die erste Stunde sagte sie 15 Min. vorher ab (bei einer Unterrichtszeit von 8 Uhr morgens!). Die 2. Stunde fand regulär statt. Die 3. Stunde sagte sie am Nachmittag vorher per SMS ab, und dazu auch gleich noch die nächsten 3 Male, da sie in Urlaub fährt.
Um mich nicht länger grün und blau zu ärgern, habe ich nun beschlossen, keinen Schüler mehr ohne vorherige vertragliche Regelung aufzunehmen.

Meine Fragen:
1) Gibt es so etwas wie einen Mustervertrag für Klavierlehrer?
2) Wie würdet Ihr Euch in dem beschriebenen Fall verhalten? Dummerweise habe ich von dieser Dame keine anderen Kontaktdaten als eine Handynummer
 
Bitte um Entschuldigung für einige Schreibfehler. Ich hatte den Text vor Einstellen nicht korrekturgelesen...
 
Ganz schnell ändern und Vertrag besorgen!
Zu der Dame: abhaken und nicht mehr drüber ärgern!
Du bist doch nicht von der Wohlfahrt!

LG
Leonie
 
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Also ich persönlich ärgere mich -ehrlich gesagt- immer darüber, wenn man für jede Kleinigkeit einen fetten Vertrag mit seitenweise Kleingedrucktem unterschreiben soll. Ich bin froh, dass mein jetziger Klavierlehrer nicht mit so 'nem Unfug ankommt. Dass eine nicht abgesagte Stunde bezahlt wird, ist für mich selbstverständlich. Wenn nicht, kann man das auch mündlich so vereinbaren. Und wenn der Schüler nicht mitspielt -> vergessen. Das mündliche Wort ist genauso bindend (manchmal sogar mehr, als das schriftliche - Papier ist geduldit). Und was würdest Du jetzt mit einem schriftlichen Vertrag tun? Anwälte und Gerichte beschäftigen um das Geld für zwie Stunden zu erstreiten?

Bei meiner letzten Klavierlehrerin hat mich die Sache mit dem Vertrag auch geärgert. Unrsprünglich stand da drin, dass er nur zu drei Terminen im Jahr (Sommerferien, Weihnachtsferien, Osterferien) mit 4 Wochen Vorlauf kündbar ist. Jeweils mit einem Monat Kündignungsfrist. Sie hat sich dann auf eine Kündbarkeit jeweils zum Ende des Monats mit einem Monat Kündigungsfrist eingelassen, weil das für mich so nicht akzeptabel war. Als dann mein Flügel kaput war, und ich erstmal keinen weitern Unterricht nehmen wollte, hat sie auf den Vertrag bestanden, also Kündigung erst zum Ende des Folgemonats. Werd' mich nichtmehr auf sowas einlassen. Ist so ähnlich wie mit den Fitnessstudioverträgen, deren Geschäftsmodell darauf beruht, dass Leute, die schon lange nicht mehr kommen, weiter bezahlen müssen.

Ich würd' mir an Deiner Stelle keine Gedanken mehr um die besagte Dame machen und mit vertrauensürdigen Schülern weitermachen. Was hast Du denn schon verloren? Zwei unbezahlte Stunden, ... IMHO kein Grund, mit der Welt zu hadern.
 
Lieber musix61,

vom DTKV kannst du dir z.B. diesen Vertrag runterladen:

http://www.dtkv.org/images/pdfs/unterrichtsvertrag_2011-04.pdf

Diese Dame würde ich schleunigst von der Liste deiner Schüler streichen. Falls sie sich nochmal melden sollte, kannst du ihr ja einen Vertrag anbieten und dann wirst du sehen, wie sie reagiert.

Ich unterrichte vorwiegend mit monatlicher Bezahlung und vielleicht solltest du das auch erwägen. Es ist wirklich sehr ärgerlich, wie du da behandelt wirst und so könntest du dem entgegen treten. Ansonsten kannst du vereinbaren, dass die Stunde bezahlt werden muss, wenn weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird.

Liebe Grüße

chiarina
 
Hallo!
Schriftlich hättest Du zwar eine bessere Beweislage, falls Du einen Anspruch tatsächlich gerichtlich und ggf. mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen möchtest, aber das würde ich für unnötig halten, weil der finanzielle und zeitliche Aufwand für den Fall, dass der Schüler eine einzelne Stunde nicht zahlt, relativ hoch erscheint; aber das musst Du natürlich selbst wissen.

Ich würde mündlich vereinbaren, dass eine Stunde mindestens 24 h vorher abgesagt werden muss, andernfalls muss sie bezahlt werden. So machen Ärzte, Physiotherapeuten etc. das meistens auch. Einen Schüler, der sich darauf nicht einlässt oder bei dem es vielleicht zu oft vorkommt, braucht man ja nicht (weiter) zu unterrichten. Die Chemie zwischen Schüler und Lehrer sollte ja stimmen und wenn das durch andauernde Absagen gestört wird, ist das vielleicht eine schlechte Basis für den Unterricht.

Gruß
BP
 
Ich unterrichte seit vielen Jahren Klavier an verschiedenen Musikschule und privat. Bisher unterricht ich Privatschüler vorwiegend auf Einzelstundenbasis mit stundenweiser Bezahlung. Leider wird mein Entgegenkommen von Schülerseite immer wieder arg ausgenutzt, vor allem was kurzfristige Absagen betrifft.

Trauriger aktueller Fall ist eine Dame, die ich seit ca. 2 Monaten unterrichte (besser gesagt, zu unterrichten versuche): Die erste Stunde sagte sie 15 Min. vorher ab (bei einer Unterrichtszeit von 8 Uhr morgens!). Die 2. Stunde fand regulär statt. Die 3. Stunde sagte sie am Nachmittag vorher per SMS ab, und dazu auch gleich noch die nächsten 3 Male, da sie in Urlaub fährt.
Um mich nicht länger grün und blau zu ärgern, habe ich nun beschlossen, keinen Schüler mehr ohne vorherige vertragliche Regelung aufzunehmen.

Meine Fragen:
1) Gibt es so etwas wie einen Mustervertrag für Klavierlehrer?
2) Wie würdet Ihr Euch in dem beschriebenen Fall verhalten? Dummerweise habe ich von dieser Dame keine anderen Kontaktdaten als eine Handynummer

ich kann dir den Ratschlag geben vergiss ganz einfach diese Frau , darüber nachzudenken kostet unnötige Energie, du regst dich nur auf.
Ich habe früher für die Klavierstunden einen Quartallspreis verlangt der vom Verband so ca. vorgeschlagen wurde. In diesem Preis waren die Schulferien inbegriffen, d.h.der Klavierlehrer hatten ebenfalls Urlaub, bei Erwachsenen wurde jenachdem Ausnahmen gemacht, meistens nahmen diese aber auch Urlaub.
Der Quartallspreis wurde immer zu Anfang des Quartalls bezahlt, damit hatte ich nie Probleme. Konnte mal ein Schüler nicht kommen, so wurde die Stunde verteilt an andere Stunden angehängt, muss aber nicht unbedingt gemacht werden. Eine Abwessenheit eines Schülers sollte 24 Stunde vorher stattfinden.
Wie gesagt man sollte auch als Lehrer etwas grosszügig sein und immer bei einem Grund für die Abwessenheit eines Schülers, abwägen.
Ich hatte ausserdem nie einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen obwohl mir diese vorlagen.

Cordialement
Destenay
 
Besten Dank für Eure guten Antworten und Ratschläge!
Finde ich super, dass sich Leute auch noch am Wochenende die Mühe machen, sich in die Probleme anderer hineinzudenken und versuchen zu helfen:-)
Ja, jemandem einen Vertrag überzuziehen und darauf herumzupochen, geht mir eigentlich gegen die Natur. Aber manche Schüler scheinen es geradezu herauszufordern...

Gruß,

Musix
 
Also ich persönlich ärgere mich -ehrlich gesagt- immer darüber, wenn man für jede Kleinigkeit einen fetten Vertrag mit seitenweise Kleingedrucktem unterschreiben soll. Ich bin froh, dass mein jetziger Klavierlehrer nicht mit so 'nem Unfug ankommt. Dass eine nicht abgesagte Stunde bezahlt wird, ist für mich selbstverständlich. Wenn nicht, kann man das auch mündlich so vereinbaren. Und wenn der Schüler nicht mitspielt -> vergessen. Das mündliche Wort ist genauso bindend (manchmal sogar mehr, als das schriftliche - Papier ist geduldig). Und was würdest Du jetzt mit einem schriftlichen Vertrag tun? Anwälte und Gerichte beschäftigen um das Geld für zwei Stunden zu erstreiten?
Von chiarina stammt der auf die Ausgangsfrage bezogene Link mit dem DTKV-Mustervertrag - und auch andere Verbände betreiben aktive Interessensvertretung, indem sie entsprechende Arbeitshilfen anbieten. Ganz subjektiv halte ich diese Musterdokumente nicht für überdimensioniert; wenn die Kooperation auf der Grundlage beiderseitigen Interesses am Unterrichtsgegenstand (kompetente Vermittlung pianistischer/musikalischer Kenntnisse) erfolgt, landen solche von den Vertragspartnern unterzeichnete Schriftstücke in irgendeinem Aktenordner, solange alles glatt läuft. Auch wenn mündliche Absprachen rechtlich ebenso bindend sind, steht bei Nichtvorhandensein unabhängiger Zeugen Aussage gegen Aussage. Freilich würde in der Regel ein juristisches Verfahren wegen Geringfügigkeit des Verhandlungsgegenstands (hier zwei unbezahlte Unterrichtsstunden) keinen Sinn machen, da schon der Verwaltungsaufwand größer wäre als der eigentliche Streitwert. So gesehen kann ich mich meinen Vorredner(inne)n anschließen und feststellen: Im Bezug auf die Dame sollte man Reisende nicht aufhalten und sich seinerseits nicht aufhalten mit dem Ärger über derartig unprofessionell eingestellte Mitmenschen wie die genannte Dame, die wohl nur dann Klavier spielen möchte, wenn ihr mal je nach Lust und Laune wieder danach ist. Mit der hier zu erwartenden Einstellung bringt man es auf längere Sicht am Instrument ohnehin zu nichts. Wer wirklich an der Sache interessiert ist, bleibt in der Regel aus freien Stücken am Ball.

Bei meiner letzten Klavierlehrerin hat mich die Sache mit dem Vertrag auch geärgert. Unrsprünglich stand da drin, dass er nur zu drei Terminen im Jahr (Sommerferien, Weihnachtsferien, Osterferien) mit 4 Wochen Vorlauf kündbar ist. Jeweils mit einem Monat Kündigungsfrist. Sie hat sich dann auf eine Kündbarkeit jeweils zum Ende des Monats mit einem Monat Kündigungsfrist eingelassen, weil das für mich so nicht akzeptabel war. Als dann mein Flügel kaputt war, und ich erstmal keinen weiteren Unterricht nehmen wollte, hat sie auf den Vertrag bestanden, also Kündigung erst zum Ende des Folgemonats. Werd' mich nicht mehr auf sowas einlassen. Ist so ähnlich wie mit den Fitnessstudioverträgen, deren Geschäftsmodell darauf beruht, dass Leute, die schon lange nicht mehr kommen, weiter bezahlen müssen.
Naja, eine gewisse Planungssicherheit sollte auf beiden Seiten schon sein. Das Erlernen eines Instruments setzt relativ viel Belastbarkeit und Durchhaltevermögen voraus - wer da eben schnell von einem Moment auf den anderen die Brocken hinschmeißt, steht mit der erforderlichen Disziplin auf Kriegsfuß, ohne die es auf dem Weg voran nun mal nicht geht. Im Gegenzug muss auch die Lehrkraft eine gewisse Geduld aufbringen - aber natürlich auch erkennen, wenn es so keinen Zweck mehr hat.

@chiarina
"Diese Dame würde ich schleunigst von der Liste deiner Schüler streichen. Falls sie sich nochmal melden sollte, kannst du ihr ja einen Vertrag anbieten und dann wirst du sehen, wie sie reagiert."
Ich würde ergänzen: "einen Vertrag anbieten und das ausstehende Honorar in bar einfordern". Übrigens sehen die von den Fachverbänden ausgesprochenen Empfehlungen zum Umgang mit problematischen Geschäftspartnern, die z.B. ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, besondere Vereinbarungen im Einzelfall vor. Allerdings springen dubiose Kandidaten bei dem Hinweis, Dienstleistungen nur gegen Vorkasse durchzuführen, ganz schnell wieder ab. Wenigstens hat man dann Klarheit in der Sache und muss sich nicht weiter bei ausstehenden Honorarzahlungen hinhalten lassen. Schwarze Schafe gibt es halt auch bei uns in der Branche - freuen wir uns also eher an der Zusammenarbeit mit seriösen und leistungsbereiten Vertragspartnern, die es auch gibt...!

Alles Gute wünscht
Rheinkultur
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Naja, eine gewisse Planungssicherheit sollte auf beiden Seiten schon sein.
Für viel wichtiger als Planugssicherheit halte ich ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Ind das beinhaltet für mich auch, dass man bereit ist, aufgrund besonderer Umstände mal von bestehenden Vereinbarungen abzurücken. Wenigstens eine Kündigung zum Ende des aktuellen Monats wäre meiner Meinung nach ein akzeptabler Kompromiss gewesen.
Das Erlernen eines Instruments setzt relativ viel Belastbarkeit und Durchhaltevermögen voraus - wer da eben schnell von einem Moment auf den anderen die Brocken hinschmeißt, steht mit der erforderlichen Disziplin auf Kriegsfuß, ohne die es auf dem Weg voran nun mal nicht geht.
Mit "Brocken hinschmeißen" hatte die vorübergehende Aussetzung des Klavierunterrichts zugunsten von eher klavierbauerischer denn piansitischer Tätigkeit am Flügel ja nun wirklich nichts zu tun. Natürlich hab' ich danach auf meinem Digi und selbstverständlich immer, wenn sich ein echtes Klavier unter meine Finger verirrt hat, weitergeübt, dennoch war eine Fortsetzung des wöchentlikchen Unterrichts so für mich nicht sinnvoll. Inzwischen bin ich froh, einen richtig guten Klavierlehrer gefunden zu haben, der gernicht auf die Idee kam, mir irgendwelche Vertragsbedingungen aufzuzwingen und dem ich gerne auch ein paar Euros mehr zahle.
 
Von chiarina stammt der auf die Ausgangsfrage bezogene Link mit dem DTKV-Mustervertrag - und auch andere Verbände betreiben aktive Interessensvertretung, indem sie entsprechende Arbeitshilfen anbieten. Ganz subjektiv halte ich diese Musterdokumente nicht für überdimensioniert;
Ich schon. Insbesondere, wenn man sich mal ansieht, was da drin steht. (Hab' ich erst jetzt gemacht)

Genau das meinte ich mit "Knebelvertrag". Kündigung nur zum Halbjahresende, stillschweigende Verlängerung, wenn nicht 6 Wochen vor dem Stichtag schriftlich(!) gekündigt wurde. Dann noch der Versuch, sich über das BGB zu stellen. Ist das überhaupt wirksam? Wobei zu klären wäre, ob BGB 627 überhaupt einschlägig wäre, bei monatlichem Honorar dürfte der sich doch durch die Formulierung "ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen" selbst ausschließen.
Ansonsten kannst du vereinbaren, dass die Stunde bezahlt werden muss, wenn weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird.
48 Sunden wären fair. 24 Sunden wären besser, es kann immer mal was Wichtiges dazwischenkommen. Wenn sich's häuft, kann man den Schüler immer noch in die Wüste jagen. Der Mustervertrag verlangt eine Woche! Ansonsten Zahlung ohne Anspruch auf Gegenleistung (Verschiebung).
Und dann die Krankheitsregelung: bis zu 6 Wochen soll weiterbezahlt werden, unabhängig, ob eine Nachholung der Stunden jemals möglich sein wird.

Das müsste schon ein ganz besonderer Klavierlehrer sein, für dessen Unterricht ich mich dazu hinreisen lassen würde, sowas zu unterschreiben.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:

Für viel wichtiger als Planungssicherheit halte ich ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Und das beinhaltet für mich auch, dass man bereit ist, aufgrund besonderer Umstände mal von bestehenden Vereinbarungen abzurücken. Wenigstens eine Kündigung zum Ende des aktuellen Monats wäre meiner Meinung nach ein akzeptabler Kompromiss gewesen.
Das ist grundsätzlich richtig - Voraussetzung ist natürlich, dass sich beide Seiten bemühen, das Vertrauen in der Praxis auch zu rechtfertigen. Besondere Umstände lassen sich im Einzelfall plausibel begründen. Nur waren in Deinem Fall sachlich vertretbare Gründe vorhanden - und bei der unzuverlässigen Dame offensichtlich nicht.

Mit "Brocken hinschmeißen" hatte die vorübergehende Aussetzung des Klavierunterrichts zugunsten von eher klavierbauerischer denn pianistischer Tätigkeit am Flügel ja nun wirklich nichts zu tun. Natürlich hab' ich danach auf meinem Digi und selbstverständlich immer, wenn sich ein echtes Klavier unter meine Finger verirrt hat, weitergeübt, dennoch war eine Fortsetzung des wöchentlichen Unterrichts so für mich nicht sinnvoll. Inzwischen bin ich froh, einen richtig guten Klavierlehrer gefunden zu haben, der gar nicht auf die Idee kam, mir irgendwelche Vertragsbedingungen aufzuzwingen und dem ich gerne auch ein paar Euros mehr zahle.
Da war Deine Klavierlehrerin in der Konsequenz zu ihrem eigenen Nachteil tatsächlich zu unflexibel. Ich denke aber, dass das Investieren von Lehrgeld auch im Klavierlehrerberuf unvermeidlich ist - und Menschenkenntnis entwickelt sich aus gemachten Erfahrungen heraus. Da ist jeder Einzelfall anders gelagert - und im Falle von Dir und Deinem jetztigen "richtig guten" Klavierlehrer scheint sich die Vertrauensbasis ja zum beiderseitigen Vorteil bewährt zu haben. Die Verträge sind ja eher für den Fall bestimmt, dass die Dinge eben nicht so glatt laufen - es gibt eben auch andere Naturen, die man schon mal daran erinnern sollte, dass der Einzelne nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat...

...meint Rheinkultur
 
- und bei der unzuverlässigen Dame offensichtlich nicht.
Es liegt mir fern, das im OP beschriebene Verhalten in irgendeiner Weise zu rechtfertigen. Ich hoffe nicht, dass das so rüberkam.

und im Falle von Dir und Deinem jetztigen "richtig guten" Klavierlehrer scheint sich die Vertrauensbasis ja zum beiderseitigen Vorteil bewährt zu haben.
Dass muss es noch, übermorgen ist die zweite "offizielle" Stunde.
Die Verträge sind ja eher für den Fall bestimmt, dass die Dinge eben nicht so glatt laufen - es gibt eben auch andere Naturen, die man schon mal daran erinnern sollte, dass der Einzelne nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat...
Und gerade in dem Fall ist doch eine Trennung besser, als schriftlich fixierte Vertragsbindungen.
Nur meine unbedeutende Meinung, ... .
 
Das müsste schon ein ganz besonderer Klavierlehrer sein, für dessen Unterricht ich[\i] mich dazu hinreißen lassen würde, sowas zu unterschreiben.

Bei Verträgen gehören immer zwei Partner dazu - egal, ob schriftlich oder mündlich. Aber wie schon gesagt: Man kann ja auf die Schriftform verzichten, wenn das gegenseitige Vertrauen das zulässt. Es ist halt immer im Einzelfall die Frage entscheidend, ob eine Lehrkraft Begegnungen mit unzuverlässigen Geschäftspartnern (was Schüler ja letztlich sind) relativ gelassen abzuhaken pflegt oder ihr im anderen Falle solche Erlebnisse starke Bauchschmerzen bereiten, da man ja so kurzfristig die unfreiwillige Freistunde nicht mehr anderweitig vergeben kann. Und es ist schon richtig: Auch schriftliche Vereinbarungen können solche Vorfälle nicht verhindern.

Ein Vertragstext müsste im Wortlaut ohnehin dem jeweiligen Einzelfall angepasst werden: Wer gezielt den letzten Schliff für die Eignungsprüfung an einer Hochschule bekommen möchte, muss mit dem Zeitfaktor ganz anders umgehen als ein Anfänger, der unbefristet Unterricht nehmen möchte, ohne in wenigen Monaten Musik studieren zu wollen. Es gibt auch keine Vorschrift für Verbandsmitglieder, das Vertragswerk unverändert und exklusiv benutzen zu müssen. Die Lehrkraft hat ja auch kein plausibles Interesse daran, ihre Kunden durch bürokratische Gängeleien zu vergraulen...
 
Es liegt mir fern, das im OP beschriebene Verhalten in irgendeiner Weise zu rechtfertigen. Ich hoffe nicht, dass das so rüberkam.
(...)
Und gerade in dem Fall ist doch eine Trennung besser, als schriftlich fixierte Vertragsbindungen.
Nur meine unbedeutende Meinung, ... .
Es gibt tatsächlich derartige Fälle, in denen der Volksmund zu Recht sagt: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Die schriftlich fixierten Vertragsbindungen schließen die sofortige Kündigung von beiden Seiten aus stichhaltigen Gründen nicht aus ("Zerrüttungsprinzip").

Ansonsten könnte man das abgewandelte Bibelwort bemühen: "Das Gesetz ist für den Menschen da, nicht der Mensch für das Gesetz" (frei nach Markus 2,27)

Es ist also immer im Einzelfall zu entscheiden, wo Vertrauen genügt oder wo eine gewisse Kontrolle angebracht ist (ebenso frei nach Lenin)...
 
Und dann die Krankheitsregelung: bis zu 6 Wochen soll weiterbezahlt werden, unabhängig, ob eine Nachholung der Stunden jemals möglich sein wird.

Lieber HoeHue,

das verstehe ich anders:

"Bei Verhinderung der Lehrkraft holt sie den Unterricht nach. Wird aufgrund von Verhinderung der
Lehrkraft eine Zahl von 18 Unterrichtseinheiten pro Unterrichtshalbjahr nicht erreicht, vermindert sich
das Honorar der Lehrkraft entsprechend Ziffer 7 Satz 2."


Ich verstehe schon, dass es dich in deinem besonderen Fall ärgert, dass deine KL da nicht kulant war. Nur bedenke auch, dass viele KL's allein von ihrem Gehalt eine Familie ernähren müssen. Ein nicht zu schwankendes Gehalt ist da wichtig! Für den Schüler wichtige Sachen, weswegen er (recht kurzfristig) absagt und der KL kein Geld bekommen würde oder den Unterricht nachholen müsste, lösen bei KL manchmal erstauntes Kopfschütteln aus. Du gehst natürlich von dir und deinen moralischen Vorstellungen aus, aber so sind keineswegs alle! Solche Verträge sind dazu da, KL nicht zu abhängig von Goodwill oder dem Gegenteil der Schüler zu machen. Und das ist wichtig! Sie müssen sich auf etwas verlassen können. In Musikschulen ist eine solche Kündigungsfrist absolut üblich, auch wenn sie dir schrecklich erscheint. Der Vorteil von Privatlehrern ist, dass sie individuell agieren können und wenn du lieber mehr bezahlst, dann aber solche Verträge nicht unterschreiben musst, ist das ja o.k.. Manchmal verstehe ich nur nicht, dass alle möglichen Verträge unterschrieben werden (der Sportverein meines Sohnes hat sogar nur eine jährliche Kündigungsfrist) und sich da niemand beschwert. Angestellte nehmen es als selbstverständlich hin, dass sie 6 Wochen krank sein dürfen - als KL darf man nie krank sein, sonst bekommt man kein Geld. Überall gibt es Kündigungsfristen, Handwerker etc. nehmen Stundenlöhne, wovon ein KL nur träumen kann, aber das nehmen alle hin.

Es gibt eben auch eine andere Seite der Medaille.

Liebe Grüße

chiarina
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
"Bei Verhinderung der Lehrkraft holt sie den Unterricht nach. Wird aufgrund von Verhinderung der
Lehrkraft eine Zahl von 18 Unterrichtseinheiten pro Unterrichtshalbjahr nicht erreicht, vermindert sich
das Honorar der Lehrkraft entsprechend Ziffer 7 Satz 2."
Das gilt bei Krankheit des Lehrers.
"Bei Erkrankung der Lehrkraft oder des Schülers endet die Verpflichtung zur Honorarzahlung nach einer Krankheitsdauer von
sechs Wochen."
gilt aber auch bei Krankheit des Schülers. Da trägt er das volle Risiko und die Lehrkraft darf sich bezahlte Freistunden gönnen. Und wenn er dann Ende des Monats wieder fit ist, gilt "Sie beginnt wieder in dem Monat, in dem der Unterricht wieder aufgenommen wird". Im Extremfall kann der Schüler also 9 Wochen krank sein und voll durchzahlen.

Nur bedenke auch, dass viele KL's allein von ihrem Gehalt eine Familie ernähren müssen. Ein nicht zu schwankendes Gehalt ist da wichtig!
Wer muss das nicht, ... . Der Begriff "Gehalt" suggeriert einen Arbeitsvertrag. In dem Fall (hab' in anderen Fäden mitgekriegt, dass es das für Klavierlehrer kaum noch gibt) dürfte das doch fix sein und der Arbeitgeber trägt das Risiko. Für Selbständige (bin ich auch) ist das numal so, dass man nicht immer mit Vollauslastung rechnen kann und entsprechend kalkulieren muss. Man kann sich einerseits gegenseitig mit intransparenten Niedrigpreisen unterbieten und den Schülern Knebelverträge unterschieben oder man kann einfach gutes Geld für gute Arbeit verlangen, womit man dann auch in der Lage ist, zumindest soviel an Rücklagen aufzubauen, dass man die Sommerferien übersteht, ohne den Dispo auszureizen. Nach allem, was ich hier gelesen habe, hätte ich gedacht, Du gehörst zu letzteren.
Manchmal verstehe ich nur nicht, dass alle möglichen Verträge unterschrieben werden (der Sportverein meines Sohnes hat sogar nur eine jährliche Kündigungsfrist) und sich da niemand beschwert.
Auch in anderen Fällen ärgere ich mich über das übertriebene Vertrags- und Schriftlichkeitsgetue. Aber im Fall des Sportvereins geht's doch eher um eine Mitgliedschaft als um einen Dienstleistungsvertrag. Und der Mitgliedsbeitrag dürfte wohl auch kaum vierstellig sein (was die jährlchen Kosten für wöhentlichen ordentlichen Klavierunterricht doch hoffentlich sind).
Angestellte nehmen es als selbstverständlich hin, dass sie 6 Wochen krank sein dürfen - als KL darf man nie krank sein, sonst bekommt man kein Geld.
Kommt drauf an, ob man angestellt ist, ... .
Überall gibt es Kündigungsfristen, Handwerker etc. nehmen Stundenlöhne, wovon ein KL nur träumen kann, aber das nehmen alle hin.
Also wenn ein Handwerker mir einen Dienstleistungsvertrag für alle im nächsten halben Jahr anfalenden Tätigkeiten im Haus mit einem Monatshonorar, welches unabhängig davon fällig ist, ob's was zu tun gibt, unterschieben will, kann er sofort wieder gehen.
 
Lieber HoeHue,

ich befürchte, wir werden hier nicht ganz zusammen kommen. :) Es ist einfach so, dass Klavierlehrer dermaßen wenig verdienen und eine Familie kaum ernähren können, dass ich nicht weiß, wie es gehen soll, wenn man dann so sehr auf die individuellen Wünsche, Gegebenheiten und Bedürfnisse von jedem einzelnen Schüler in der Unterrichtsplanung (und nur darum geht es - im Unterricht selbst sind diese Wünsche etc. natürlich sehr wichtig!) und Finanzierung eingeht. Ganz ehrlich - wie soll das gehen? Vor ein paar Tagen habe ich wieder mal in einer Zeitung gelesen, dass Klavierlehrer mit durchschnittlich 1000€ Brutto diejenigen sein werden, die von der Altersarmut am stärksten betroffen sein werden.

Was ich persönlich tue und wie ich das regle, tut hier ja gar nichts zur Sache. Ich möchte für all die reden, die wirklich am Rande des Existenzminimums leben und das sind nicht wenige.

Liebe Grüße

chiarina
 
ich befürchte, wir werden hier nicht ganz zusammen kommen.
Schade. Wirklich schade.

Klavierlehrer mit durchschnittlich 1000€ Brutto
Äh, wirklich? Mehr verdient ein studierter Klavierlehrer, der Vollzeit arbeitet nicht? Im Durchschnitt? Da muss man seinen Beruf aber schon ziemlich mögen, ... .
Da wäre es vielleicht wirklich besser, auf Knebelverträge und regelmäßiges Einkommen zu verzichten und sich von Schülern uns Eltern wie mir vernünftig bezahlen zu lassen, ..., wenn man nicht gerade die Wohlfahrt ist, ... .

Ich möchte für all die reden, die wirklich am Rande des Existenzminimums leben und das sind nicht wenige.
Ich kann nur für mich reden. Und ich will als Schüler / Kunde / Vater einfach nur guten Unterricht. Und dafür bin ich bereit, auch gut zu bezahlen. Auf irgendwelche komischen Verträge lasse ich mich nur höchst ungern ein. Bin schließlich auch nicht die Wohlfahrt. Und wer (mir) das nicht liefern kann, für den fühle ich mich auch nicht verantwortlich. Soll er doch Fließen legen, wenn man da das Geld so viel einfacher verdient, als mit Klavierunterricht. Klingt vielleicht hart, ist aber doch so. Wieso rumjammern, dass man für seine ach so hohe Qualifikation so schlecht verdient, die besser bezahlte Arbeit, für die nur geringere Qualifikation benötigt wird, wird man doch allemal hinkriegen. Solange viele Meschen eben lieber Klavierunterricht geben, als Fliesen zu legen, wird auch der Stundenlohn eines Klavierlehrers nicht über dem eines Fliesenlegers liegen.
 
Wenn man den Fliesenleger oder einen anderen Handwerker als Vergleich nimmt, sollte man auch mal schreiben, dass ein Klavierlehrer nicht um 7:00 Uhr anfangen kann zu unterrichten, d.h. ihm steht weniger Zeit zur Verfügung. Vor 14:00 Uhr anfangen geht fast nicht, nach 20:00 Uhr ist auch ungünstig. Der Fliesenleger rechnet entweder nach Stunden ab, dann arbeitet er in der Regel seeeeeeehr langsam und sein Monatseinkommen ist gesichert. Oder nach qm, dann wird viel schneller gearbeitet und sein Stundenlohn übersteigt somit den eines Klavierlehrers um ein vielfaches. Ich habe z.B. ein Equipment im Wert von über 100 000 € zu Hause (ohne Fahrzeug). Ein Fliesenleger kann mit ein paar 100 € "Startgebühr" loslegen und kommt ohne Studium :-) locker auf einen Stundenlohn von über 40/50 €. Das wird beim Klavierlehrer sehr schwierig. Und nicht vergessen: Der Fliesenleger kann auch 10-12 h/Tag arbeiten, wenn er möchte und die Auftragslage gut ist. Ich möchte aber trotzdem nicht umschulen :-)
 
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