Krankschreibung aushändigen?

  • Ersteller des Themas johannes2012
  • Erstellungsdatum

Lieber Steinbock44,

mir scheint, du hast sehr ungute Erfahrungen mit Verträgen gemacht - daher verstehe ich deine Vorbehalte! Aber in der Regel dient ein Vertrag beiden Seiten - wenn ich als KL nur 34 Stunden im Jahr geben würde, könnte sich ein Schüler zu Recht beschweren und die fehlenden Stunden, die ja vertraglich schriftlich vereinbart wurden, einfordern.

Schriftliche Verträge dienen im Fall von Klavierunterricht zu 99% der Information und später leicht einzusehenden Möglichkeit, was vereinbart wurde. Die wenigsten Lehrer werden bei Nichteinhaltung vor Gericht ziehen - wie neulich schon geschehen (der Tonkünstlerverband hat seine Verträge wegen eines Gerichtsurteils neu überarbeiten müssen) erweist sich oft erst vor Gericht, ob Verträge auch wirklich rechtlich haltbar sind.

Grundsätzlich sollte man sich bei Verträgen immer genau überlegen, worunter er seine Unterschrift setzt. Die Verantwortung fürs Unterschreiben hat aber immer der Unterzeichnende. Nötigung
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ist zumindest im Bereich von Klavierunterricht
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in der Regel nicht vorhanden. :004:

Liebe Grüße

chiarina
 
Leibe Chiarina,
Ja habe ich leider gemacht, dies Bezieht sich nicht auf Klavierstunden oder irgendwelche Kleinverträge. Du muss da sicher keine schlechte Gewissen deswegen haben. Dein Vertrag 38h inkl. 2h eventuelle Krankheit hätte ich problemlost unterschrieben.
Ich habe mich nur gegen ungerechte Verträge (unausgewogene) geäussert. Da es der liebe @Peter ins lächerliche gezogen hat @Muck als "bullschit" bezeichnet …. so ist es in einem Forum.
Du hast Recht, man muss nicht unterschreiben …. nur wenn es immer so einfach wäre. Immer mehr Onlinehändler schützen sich mit Vorauszahlungen (dann nicht liefern …). Banken schauen hauptsächlich für eigene Absicherung des Geschäfts, Spitäler verlangen Vorausunterschriften z.T. sogar in Privatkliniken verlangen Vorauszahlungen … tja, mein weiss nie falls der Patient stirbt oder doch nicht zahlen kann usw. usw. Für die Gegenseite steht meistens so gut wie nichts, ausser sie führen die Operation unter dieser Bedingung durch.
 
Leider sind die meisten Verträge zu Gunsten des Anbieters grosszügig ausgelegt
In manchen Branchen mag das sein, in der Baubranche ganz sicher nicht! Und ich schreibe hier nicht aus Sicht eines Häusleverkäufers* (das ist auch nur ein Auftraggeber der Handwerker) sondern aus der Sicht eines Bauhandwerkers. Nimm Dir mal die VOB vor oder das BGB (eines von beiden gilt, ob mit oder ohne Vertrag, völlig Wurscht) und dann entscheide selbst, wie hier ein Auftragnehmer abgesichert ist**.
Und nun kommt das Wesentliche: Wenn ein Häuslebauer einen Vertrag vorlegt den der Kunde unterschreibt, dann unterschreibt der Kunde im Vertrauen darauf, dass der Häuslebauer diesen Vertrag einhält. Wenn da überhöhte Zahlungen laut Vertrag getroffen werden, dann immer im Vertrauen darauf, dass die Leistung erbracht wird.

Ich bleibe dabei: Ein Vertrag ist ein Vertrauensvorschuss und kein Misstrauensvorschuss.

*) ja da gibt es schwarze Schafe; unter denen haben aber auch die Handwerker zu leiden

**) gar nicht! Der Kunde hat 2 Wochen Zeit, nach Fertigstellung die Abnahme zu machen. Dabei kann er Mängel aufführen wie er will, ob berechtigt oder nicht. Er hat schlicht das Recht dazu. Der Handwerker muss nachweisen, dass da keine Mängel sind. Hat er das nach Jahren geschafft, hat er ein Jahresgehalt in Gutachter, Anwälte und Gerichte investiert. Nach drei bis fünf Jahren gibt es eine Einigung; der Handwerker bekommt die Hälfte und bleibt auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.
Das wissen übrigens auch die Rechtsschutzversicherungen. Für Dachdecker (und alle anderen Bauhandwerker) gibt es daher keine Rechtsschutzversicherung. Die Baubranche ist komplett ausgenommen, weil das Risiko nicht kalkulierbar ist.

Immer mehr Onlinehändler schützen sich mit Vorauszahlungen
Ach komm, da gibt es reichlich Möglichkeiten, sich abzusichern (auch schon vor dem Onlinehandel). In der Baubranche z.B. über Treuhandkonten und Bürgschaften (das ist bei großen Projekten auch die Regel und eine gute Absicherung für beide Seiten) und beim Onlinehandel ist die treuhänderische Zahlung längst Alltag. Wenn ich was online vorauszahle und die Lieferung nicht kommt bekomme ich mit einem Mausklick mein Geld sofort wieder, weil das noch gar nicht beim Händler ist. Mir fällt auch kein Onlinehändler ein, bei dem das nicht so wäre. Wer sich hier bescheißen lässt, stellt sich, sorry, ziemlich naiv an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verträge sind eine rechtlich bindende Willenserklärung zwischen mindestens zwei Parteien. Man verhandelt, man einigt sich, man macht den Vertrag. Die Verhandlung kann entfallen. So gehst Du im Supermarkt einen Kaufvertrag ein, wenn Du Waren einkaufst, ganz ohne Verhandlung.

Das Recht bei Dienstleistungen geht oft genug zu Lasten der Leistungsempfänger. Wohznungsmiete z.B. Bei Mietverhältnissen ist das Gejammer der Vermieter groß, wenn Mieter nicht zahlen, aber das Recht ist meist deutlich zu Gunsten der Mieter. Da braucht es monatelange Geduld und finanzielle Reserven, bis man den Mieter rausgeklagt hat. Daher versuchen Vermieter sich gegen alle Unwägbarkeiten abzusichern. Das liest sich dann so, als würde der Mieter benachteiligt. DAs ist aber nicht so, de Fakto hat der Mieter seine Rechte bereits im Gesetz verankert.

Bei Ärzten ist das nicht anders. Keine OP ist ohne Risiko. Im Schadensfall sind die Forderungen beliebig hoch, der Wert eines Menschenlebens ist nicht bezifferbar. Da muß sich ein Arzt oder ein Krankenhaus absichern. Dass damit auch Pfuscher und schwarze Schafe geschützt werden, lässt sich nicht verhindern.

Was Du suchst @Steinbock ist Gerechtigkeit, aber die lässt sich nicht per Vertrag herstellen. Die wird es im Zweifelsfall nie geben.
 

ZITAT:
Vielleicht führt ja die multiple Hoffnungsäußerung zu einer Reaktion? :party:
Mensch mir ist gerade eine Gedanke gekommen, les gerade einen Kriminalroman da hat man solche:
Stell euch vor der Lehrer @johannes2012 hat sich beim Schüler krank gemeldet, hat aber in Wirklichkeit blau gemacht. Er wurde vom Schüler oder dessen Bekannten zu der Zeit irgendwo gesehen. Der Schüler verlangt deshalb die Bestätigung des Krankenstandes weil er Zeugen hat. Deshalb hat sich der thread Ersteller nicht mehr gemeldet , er ist auf der Flucht so schaut's aus ;-)
ZITAT Ende


Hallo, spät aber dann doch... Hat den Grund, weil die Forums-email mich nicht mehr informiert hat, dass es weitere Antworten gibt....

Es ist interessant, was hier so gemunkelt wird.
Dem Schüler habe ich keine AU gegeben....natürlich...steht auch nicht im Vertrag.
Der Schüler hat bis zum Ende August weitergezahlt und ist nicht mehr zum Unterricht gekommen.
Der Schüler hat sich auch schon selber verraten, weil er in einem kostenlosen Orchester mitspielen wollte. Klar wo es nix kostet will man hin und den teuren Lehrer sparen. Wo liegt jetzt da die Ehrlichkeit?
Dank dem Vertrag konnte ich weiterhin planen und meine Unkosten bezahlen.

Im Übrigen steht auch im BGB, dass ein paar Unterrichtsstunden ohne Nachleistungspflicht ausfallen dürfen, auch wenn man nur einen mündlichen Vertrag hat.
Aber mehr als 1 bis 3 mal im Jahr fällt es doch eh nicht aus...
Meistens, zu 99%, werde ich von kranken Schülern angesteckt. Und genau dieser Schüler hat mich auch angesteckt. Er war wochenlang krank und hat sich trotzdem in den Unterricht geschleppt, obwohl im Vertrag steht, bei ansteckenden Krankheiten darf der Schüle NICHT in den Unterricht kommen.

Ohne schriftlichen Vertrag ist es m.e. nur ein Hobby.
Wenn man zu Hause unterrichtet und keine angemieteten Räumlichkeiten hat, der kann bestimmt flexibler sein.

mfg
 

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