Krankschreibung aushändigen?

  • Ersteller des Themas johannes2012
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Ok, dann nochmal meine Frage: Ich habe ein Jahr Unterricht, zahle also einen Betrag für inkl. der Ferien und kündige zu einen Tag vor den Sommerferien. Kriege ich dann Geld zurück? Diese Zeit habe ich ja nicht in Anspruch genommen. Muss ich drauf zahlen?
Du zahlst bis zu dem Datum bis zu dem du gekündigt hast. In dem Fall also bis einen Tag vor den Sommerferien.
 
Ich finde das Theater wegen einem Tag beidseitig übertrieben. Da ist das Vertrauensverhältnis sowie futsch. Trotzdem, @Peter, was passiert bei einem Jahresvertrag wenn der Handwerker länger Krank ist z.B. x-Monate?
Ich finde, jeder Selbständiger soll die Verantwortung selbst übernehmen und nicht alles an den Kunden abschieben.

Da hilft z.B. dies:
Unfall- und Krankenversicherung für Selbständigerwerbende

Schutz vor dem finanziellen Risiko einer Arbeitsunfähigkeit

Wer als Selbständigerwerbender nicht selbst eine Versicherung abgeschlossen hat, trägt bei einem Unfall oder einer Krankheit ein hohes finanzielles Risiko: insbesondere der Lohnausfall ist nicht abgedeckt.

Aber eben, bei manchen Dumpingpreisen liegt sowas nicht drin!
 
Es ist ganz einfach: es zählt, was im Vertrag steht. Wenn da nichts von Attest steht, braucht man auch keins.

Wenn man den Schüler behalten will, kann man darauf hinweisen, ihm aber anbieten, einen zusätzlichen Passus hineinzuschreiben, der besagt, dass man ab jetzt ein Attest vorlegt o.ä..

Niemand zwingt Schüler, Verträge zu unterschreiben. Wenn sie zu dem Lehrer wollen und dazu entsprechende Verträge unterschreiben müssen, steht es ihnen immer noch frei, das zu tun.

Wenn sie's machen, sollten sie sich auch dran halten.

Ich persönlich biete von meiner Seite 38 garantierte Unterrichtsstunden im Jahr an. Maximal zwei Stunden im Jahr dürfen ausschließlich wegen Krankheit ausfallen. Ich habe noch nie ein Attest gebraucht. Wer den Vertrag nicht machen will, muss ja nicht bei mir Unterricht nehmen. Ich finde die Regelung fair.

Liebe Grüße

chiarina
 
Wer bei mir private Korrepetitionsstunden nimmt, zahlt nur die Einheiten, die tatsächlich stattfinden. Ich weiß, das ist ein wenig anders als bei Klavierunterricht, weil die Zusammenarbeit in aller Regel nicht langfristig angelegt ist. Aber bei dem Modell gibt es über vertragliche Angelegenheiten nie irgendwelche Diskussionen.

Ich prostituiere mich allerdings auch nicht für $30 die Stunde.
 
Trotzdem, @Peter, was passiert bei einem Jahresvertrag wenn der Handwerker länger Krank ist z.B. x-Monate?
Auch wenn der Vergleich mit Handwerkern hinkt:
Meine Jahresverträge bestehen aus Leistungen, die ich ein- oder zweimal im Jahr erbringen muss. Ich rechne jährlich ab und zwar erst nach der Leistungserbringung.
Ich kenne aber auch ganz andere Jahresverträge. Da bekommt z.B. ein Handwerksbetrieb eine Pauschale von 120.000 € im Jahr und kümmert sich für diese Pauschale um alle möglichen Kleinmängel von Dächern bei Gebäuden einer Hausverwaltung. Da wird dann natürlich monatlich abgerechnet, unabhängig davon, in welchem Zeitraum welche Leistung erfolgte. Hier ist vor Allem Bedingung, dass sich zeitnah um die Mängel gekümmert wird. Wird der Aufwand einer Mangelbeseitigung innerhalb dieser Jahrespauschale zu groß ("kann man nicht mehr flicken, muss alles neu"), meldet er das an. Dann wird auf andere Firmen (wie z.B. mich) ausgewichen.

Ansonsten betreffen Jahresverträge bei Handwerkern in der Regel Wartungsverträge. Dabei wird eine Jahrespauschale vereinbart, der Wartungszyklus und die Häufigkeit der Abrechnung. Im Prinzip genau so wie beim Klavierunterricht:
Der Schüler wird 39x* im Jahr gewartet, abgerechnet wird monatlich zu einer festen Jahrespauschale.

*) und hier bestimmt das Verhältnis die Einhaltung und das Bestehen darauf die Zusammenarbeit. Es ist völlig wurscht, ob das jetzt 37 oder 41 mal im Jahr ist. Beide Seiten müssen nach dem Jahr zufrieden sein, sonst wird eine Seite den Vertrag kündigen. Fertig. Da brauchts keine Pfennigfuchserei.
 
In der Tat hatte ich im letzten Jahr mir für Renovierungsarbeiten unbezahlten Urlaub genommen.
Diese Ausnahme besagt nichts @Curby - anders sähe es aus, wenn du aus moralaposteligen Gründen immer auf Lohnfortzahlung in Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie auf Sondergratifikationen (Urlaubs-weihnachtsgeld, 13.Gehalt etc) verzichten würdest. Nur dann wäre dein pauschaler Ärger über anderer Leute bezahlten Urlaub verständlich. ;-)
 
Ok, dann nochmal meine Frage: Ich habe ein Jahr Unterricht, zahle also einen Betrag für inkl. der Ferien und kündige zu einen Tag vor den Sommerferien. Kriege ich dann Geld zurück?
Das könntest du aus Kündigungsfristen, die normalerweise in Verträgen aufgeführt sind, eruieren.
(...unklar ist mir, warum irgendwer eine Jahrespauschale bezahlt, dann aber just vor Ferien aus dem Vertrag raus will... schmeckt nach gewitzter Pfennigfuchserei - einer solchen wirken normalerweise die Kündigungsfristen entgegen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich biete von meiner Seite 38 garantierte Unterrichtsstunden im Jahr an. Maximal zwei Stunden im Jahr dürfen ausschließlich wegen Krankheit ausfallen. Ich habe noch nie ein Attest gebraucht. Wer den Vertrag nicht machen will, muss ja nicht bei mir Unterricht nehmen. Ich finde die Regelung fair.

Liebe Grüße

chiarina
Ja, da hast du eine klare Abgrenzung gemacht …. mit sowas kann man leben. Der TO hat aber keine Grenze gesetzt, so ein Vertrag würde ich NIE unterschreiben.
 
Nix für ungut aber nicht jeder Selbstständige, der für dieses Honorar arbeitet, ist ne Nutte! Bei geringen Fixkosten kann man davon sehr gut leben und auch für´s Alter vorsorgen.
Aber nur, wenn zu den Stunden nicht noch eine u.U. erhebliche Vorbereitungszeit hinzu kommt. Wenn ein Sänger eine Partie erarbeiten will, die ich nicht kenne, dann nimmt er vielleicht 10 Stunden, die er mir bezahlt. Ich brauche aber - wenn es blöd läuft und das Stück kompliziert ist - vorab noch mal soviel Zeit, um das Stück erstmal selbst zu lernen.
 

Ja ist doch ok, dann musste natürlich das Doppelte nehmen oder das Dreifache bei z.B. hohen Fixkosten. Deine pauschale Aussage bleibt aber dennoch daneben.
 
Ich würde immer eher andere Vergleiche hernehmen. Wenn ich in ein Museum gehe und dort eine Etage wegen Wechsel der Ausstellung gesperrt ist, bekomme ich kein Geld zurück, obwohl ich weniger Werke als für den Pauschal-Eintritt erwartet sehen kann.
Wenn ich einen Winterdienst pauschal bezahle und es nur einmal drei Zentimeter schneit, bekomme ich auch kein Geld zurück.
Wenn ich ein Zeitschriften-Abo abschließe und mir die Zeitung nach einem halben Jahr nicht mehr gefällt, muss ich trotzdem bis zum Ablauf des Jahres bezahlen (dabei kenne ich keine privaten Musiklehrer, die nicht mindestens zwei, vier oder gar sechs Kündigungsmöglichkeiten pro Jahr haben!).

Anders sieht es aus bei Einzelleistungen. Wenn jemand eine einzelne Klavierstunde bei mir bucht und ich den Termin nicht wahrnehmen kann, wird der natürlich erstattet (falls bereits bezahlt, was selten vorkommt) oder verschoben. Das ist vergleichbar mit dem ausgefallenen Konzert, wo es den Ticket-Preis zurück gibt.

Selbstverständlich rechne ich aus, wie viel eine einzelne Klavierstunde theoretisch kostet (12x Jahresbeitrag / durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Jahr). Falls ich Stunden erstatten würde, würde ich auch diese Summe hernehmen und nicht 1/4 des Monatspreises.

Ich verstehe, dass sich nicht jeder darauf festlegen will. Für diesen Fall biete ich auch Einzelstunden an. Die sind aber teurer :002:
 
Deine pauschale Aussage bleibt aber dennoch daneben.
Nö. Ich habe ja nicht gesagt, dass $30/h für jede Tätigkeit eine Art von Prostitution ist, sondern das für meinen konkreten Fall bezogen. Und für Klavierlehrer sieht es ja nicht anders aus - man braucht vielleicht nicht ganz so viel Vorbereitungszeit, aber mehr als 6h pro Tag unterrichten ist in der Regel auch nicht drin. Und dann braucht man einen Raum, Instrumente, Wartung etc. - das sind auch ganz erhebliche Gemeinkosten. Bei 30 €/Stunde wird da niemand auf Dauer glücklich.
 
Natürlich wird jetzt contra kommen, dass das in die monatlichen Preise eingerechnet ist. Ich bezweifel aber, dass die meisten Lehrer das durchrechnen. Man sagt einfach das ist so gang und gäbe und wird daher auch weiterhin so gemacht. Anschließend wird eine Pauschale angesetzt.
Auch wird contra kommen, dass ich dann doch Einzelstunden nehmen soll. Nein, das möchte ich nicht. Auch wird contra kommen, dass dann die Preise erhöht werden, wenn dieser Passus gestrichen wird - sofern das denn mögich ist.

Lieber Curby,

warum willst du dann keine Einzelstunden nehmen? Weil die zu teuer sind? Man kann nicht alles haben... . :)

Handwerker nehmen einen Stundenlohn, der oft weit über den von Klavierlehrern hinausgeht. Ich habe kein Problem damit, für 80€ und mehr Einzelstunden zu geben, bei denen auch nur die gegebenen Stunden bezahlt werden.

Wenn du eine deutlich billigere Monatspauschale haben willst (oder Zehnerkarten oder....), dann sind da wegen des günstigeren Preises Absicherungen für den Lehrer inklusive (Krankheit, regelmäßige Bezahlung ..). Da bekommt der Schüler halt mal 5 Stunden im Monat oder einen Monat im Jahr auch mal gar keinen Unterricht (Sommerferien). Insgesamt werden in meinem Fall für 38 garantierte angebotene Stunden ein Jahresgehalt bezahlt, das auf 12 Monatspauschalen aufgeteilt wird.

Wenn du das auch nicht willst, bleibt nicht viel. Du willst dies:

Ich möchte einen fairen Preis pro Unterrichtsstunde, der bei allen gleich ist (egal ob Ferien oder nicht) und im Krankheitsfall nachgeholt wird. Nimmt der Lehrer Urlaub, gibt es halt keinen Unterricht - dafür auch keine Bezahlung.

Da du dauernd Handwerker erwähnst, nehme ich an, dass du unter fairem Preis auch Handwerkerpreise verstehst, bei deren Festsetzung verschiedene Faktoren einkalkuliert sind. :heilig:

Meine Frau hatte es mir ihrer Lehrern so geregelt, dass der Jahresbetrag bezahlt wurde und man sich dann einfach abgesprochen hat wöchentlich, wann diue Stunden stattfinden sollen. Da weiß man wenigstens woran man ist. Unkompliziert, keine Ferien, Auswahl wegen Krankheit gibts nicht, da keine festen Termine.

Das ist als Regelung für alle Schüler vollkommen illusorisch - ich verwende natürlich nicht den Ausdruck lächerlich, auch wenn er mir auf der Zunge liegt. :006: Was meinst du, wie schwierig es schon ist, zu Beginn des Schuljahres alle Schüler mit ihren engen Zeitplänen unter einen Hut zu bekommen.

Im Fall deiner Frau und Ausnahmefällen kann das möglich sein, wenn deine Frau zeitlich flexibel ist und auch dann kann, wenn viele andere Schüler nicht können.

Liebe Grüße

chiarina
 
Ich denke, es ist ein bisschen falsch rübergekommen, was ich überhaupt bemängel. Das Prinzip habe ich schon verstanden. Mal eine stark vereinfachte Rechnung (bezogen auf die Zahlen).

Es gibt 50 Wochen und somit auch 50 Unterrichtseinheiten im Jahr a 20€. Das macht dann im Jahr 20*50 = 1000€. Nun mal angenommen, es 10 dieser Einheiten fallen in die Ferienzeit, daher macht das einen Realpreis 40 * 25€ = 1000€. In den 10 Wochen findet halt kein Unterricht statt, ich bezahle diese Zeit trotzdem, Vertrag und so.

Vielleicht ist meine Aufregung ja komplett falsch. Was passiert, wenn ich zu einem Termin kündige, bei dem 40 dieser Einheiten stattgefunden haben, in den letzten 10 jedoch keine Ferienwochen mehr liegen?

Ich habe dann 40*20€ = 800€ bezahlt. Ich habe aber nur 30 Stunden tatsächlich erhalten und hätte bei dem Realpreis also 30*25€ = 750€ zahlen müssen.

Es gibt doch bestimmt keinen Lehrer, der mir das was erstattet. Man kann das ganze natürlich auch zugunsten des Schülers umdrehen, so das ich noch nachzahlen müsste.

Warum also nicht einfach einen realistischen Preis pro Einzelstunden bei langer Vertragslaufszeit machen und das man diese anschließend unabhängig von irgendwelchen Ferien frei legen kann? Also ein bisschen, wie nennt man das, offenes Preismodell?

PS: Nach wie vor finde ich es aber ein Unding, dass eine wegen Krankheit ausgefallene Stunde nicht nachgeholt oder erstattet wird. Der Lehrer ist nicht mein Angestellter, für den ich ein Risiko tragen muss.
 
Es wird Zeit, dass sich der TE mal dazu äußert, ob eine oder mehrere aufgrund von Krankheit des KL ausgefallene Stunden vom Schüler bezahlt werden müssen. Sein Beitrag
Hallo,
ich bin privater Klavierlehrer auf eigene Rechnung.
Im Vertrag steht, dass bei Krankheit der Unterricht ersatzlos ausfällt.
Der Schüler möchte aber als Beweis die Krankschreibung.

Wie ist das rechtlich? Muss man die Krankschreibungen aushändigen?
Wie handhabt Ihr das?

VG

sagt darüber meines Erachtens nach nämlich überhaupt nichts aus.
 

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