Klavierunterricht für Flüchtlinge

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Ne, sie ist "unsere" Frau und gehört somit auch mir! :teufel:

Apropos Zugehörigkeit von Frauen. Auch das wird ein heikles Thema beim Familiennachzug. Manche Männer haben mehrere Ehefrauen.

Diese Sonderfälle könnte man durch die verpflichtende Bereitstellung mehrerer Wohnungen lösen. Im Kanzlerviertel gibt es bestimmt noch freie Kapazitäten.
 
Da stellt sich die Frage, wie der Gesetzgeber so was behandelt. Polygamie ist eigentlich bei uns in der CH strafbar, wird in D ähnlich sein.
 
Ja dann entsteht in D eine Parallelgesellschaft. In CH werden solche Ehen als ungültig betrachtet, jedoch viel kann man bei den eingereisten auch nicht tun. Es wird somit irgendwie geduldet bzw. Akzeptiert.

dagegen:
Die syrische Braut
Anders präsentiert sich die Situation im Migrationsrecht. Hier entfaltet eine Mehrfachehe kaum je Wirkungen zugunsten der Zweit- oder Drittfrau. Diese dürfen ihrem Gatten grundsätzlich nicht in die Schweiz folgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, für Leute die aus den entsprechenden Ländern kommen, ist es bei uns erlaubt. Die bekommen auch jedwede Unterstützung.
Ist tatsächlich so, zumindest in den Niederlanden, Richter können dort auch Ehen mit Minderjährigen nachträglich für rechtens erklären, wenn die Frauen älter als 13 sind. Ja, Deutschland muss sich ändern, wir müssen unbedingt toleranter und weniger engstirnig sein. Erinnert mich ein bisschen an "Back to the Future". Grins.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Rudl, take it easy. Die werden einfach die Freizügikeitsabkommen in Brüssel auf die ganze Welt erweitern und das Problem ist gelöst. Wir Schweizer sind dem Diktat auch unterworfen (obwohl wir nicht EU Mitglied sind), die Freizügigkeit ist mit uns nicht behandelbar heiss es aus Brüssel PUNKT. (Achtung: satirisch gedacht)
 
Zuletzt bearbeitet:
Rudl, take it easy. Die werden einfach die Freizügikeitsabkommen in Brüssel auf die ganze Welt erweitern und das Problem ist gelöst. Wir Schweizer sind dem Diktat auch unterworfen (obwohl wir nicht EU Mitglied sind), die Freizügigkeit ist mit uns nicht behandelbar heiss es aus Brüssel PUNKT. (Achtung: satirisch gedacht)

Wenn das Freizügigkeitsabkommen für die CH ein Diktat darstellt, dann waren sie wohl ziemlich besoffen gewesen wie sie es unterschrieben haben.
Mir auch neu, dass die EU der CH ein Diktat zur Unterschrift vorgelegt hat.

Der CH steht es jederzeit frei das Abkommen zu kündigen. Bitte vorher an die 462.000 Schweizer denken, die dauerhaft in den Staaten der EU leben und dort ihr Geld verdienen.
 

Ja, dann schickt ihr sie zurück .... kein Problem. Wobei unter Verhandeln verstehe ich nicht unbedingt Kündigen. Und in dem Vertrag steht, man kann es verhandelt falls der Schweiz damit grosse Probleme entstehen. Anscheinend sind die Probleme nicht so gross, es ist nur ca. 28% Ausländer gegenüber Schweizer da. Da ist noch sehr viel Luft nach oben, da gebe ich dir Recht.
 
Ja, dann schickt ihr sie zurück .... kein Problem. Wobei unter Verhandeln verstehe ich nicht unbedingt Kündigen. Und in dem Vertrag steht, man kann es verhandelt falls der Schweiz damit grosse Probleme entstehen. Anscheinend sind die Probleme nicht so gross, es ist nur ca. 28% Ausländer gegenüber Schweizer da. Da ist noch sehr viel Luft nach oben, da gebe ich dir Recht.

In Deinen 28 %, falls sie stimmen sollten, Ende 2014 waren es 24.3 %, ist die gesamte ausländische Bevölkerung enthalten.
Das Freizügigkeitsabkommen gilt aber nur zwischen der EU und der CH. Dies solltest Du bei den Nachverhandlungen zum Vertrag beachten wenn sie Dich nach Brüssel schicken. In Brüssel warten sie auch gerne darauf, das ratifizierte Verträge im Nachhinein vom Vertragspartner nachverhandelt werden möchten. Bei der Gelegenheit könntest Du auch noch die 462.000 EU Auslandsschweizer abklappern und ihnen mitteilen, dass sie bitteschön wieder zurückkommen möchten, da CH intern gerade grosse Probleme entstanden sind.
 
Lieber 40er, 171 Tausend sind es in Frankreich und nur ca. 80 Tausend in Deutschland. Was sagt es, in Frankreich sind es sehr wahrscheinlich davon viele Doppelbürger die Heim gekehrt sind. Dagegen Deutschland erlaubt keine Doppelbürgerschaft. Also wieviel effektiv in diesen Länder arbeiten ..... hmm .... who knows.

So sind die Statistiken, da lässt man wesentliches weg und so ist das Bild anders.

N.B. is schon gut 40er, ich möchte dich doch nicht heimschicken. So böse bin ich auch nicht!
 
welch´ ein Wandel bei den Eidgenossen! Damals, als der Gröfaz allerlei Leute hetzte, hatten sich die Eidgenossen in Sachen Flüchtlingsaufnahme nicht eben mit Ruhm bekleckert...

Die Fähnchen hier richten sich sehr stark nach der vorherrschenden Windrichtung.

Lieber 40er, 171 Tausend sind es in Frankreich und nur ca. 80 Tausend in Deutschland. Was sagt es, in Frankreich sind es sehr wahrscheinlich davon viele Doppelbürger die Heim gekehrt sind. Dagegen Deutschland erlaubt keine Doppelbürgerschaft. Also wieviel effektiv in diesen Länder arbeiten ..... hmm .... who knows.

So sind die Statistiken, da lässt man wesentliches weg und so ist das Bild anders.

N.B. is schon gut 40er, ich möchte dich doch nicht heimschicken. So böse bin ich auch nicht!

Da würdest Du rein rechtlich schon jetzt auf Granit beissen, da meine Wenigkeit zu den Niedergelassenen zählt und in ca. einem Jahr, so Eidgenosse will, fallen wir dann aus der Ausländerstatistik sowieso raus.
Übrigens erlaubt Deutschland die Doppelstaatsbürgerschaft seit dem 28.08.2007! Ich nehme das Geschenk gerne an. :-D
 
Nein, für Leute die aus den entsprechenden Ländern kommen, ist es bei uns erlaubt. Die bekommen auch jedwede Unterstützung.
Och Rudl, hör doch bitte auf mit falschen Fakten zu argumentieren. Was soll denn das bringen?
Kein Gesetz wird wegen einer bestimmten Herkunft ausgehebelt. Wie kommt man nur auf so was?
Es ist in DE verboten, punkt aus.
Es werden jedoch polygamische Lebensgemeinschaften geduldet und dabei ist es egal woher man kommt. Das ist aber auch schon alles. Offiziell gibt es auch dort immer nur einen Ehepartner.
 
Och Rudl, hör doch bitte auf mit falschen Fakten zu argumentieren. Was soll denn das bringen?
Kein Gesetz wird wegen einer bestimmten Herkunft ausgehebelt. Wie kommt man nur auf so was?
Es ist in DE verboten, punkt aus.
Es werden jedoch polygamische Lebensgemeinschaften geduldet und dabei ist es egal woher man kommt. Das ist aber auch schon alles. Offiziell gibt es auch dort immer nur einen Ehepartner.
Tut mir leid, da hab ich aber vor einiger Zeit so ungefähr das Gelesen, was ich geschrieben habe. Dass es offiziell so ist, wie du schreibst, wird sicher stimmen.
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

Zurück
Top Bottom