Ich bin mal neugierig, was verdient ein Pianist?

Hoppla, mehr als einen Smiley mit Tröte und Hütchen kann ich nicht einfügen, um einen Post richtig einordnen zu lassen. Das reicht wohl nicht als Kennzeichnung.

Und @schmickus : Ist „Trottel“ nicht etwas unhöflich und aus der Hüfte geschossen? 🤷‍♂️
 
„Trottel“ mag zwar unhöflich sein, trifft den Sachverhalt aber genau. Solche Leute kann man nicht ernst nehmen, und das sollen sie auch wissen.
Aber wir schweifen ab, sorry!
 
Doch, solche Leute muss man sehr ernst nehmen.

Denn sie machen das Gagen-/Honorarniveau kaputt.
Und sie schädigen damit definitiv Leute, die Besseres verdient haben. Die Berufsverbände sind grundsätzlich gerne bereit, Aufklärungsarbeit beispielsweise bei (unorganisierten) Berufsanfängern zu verrichten - oder auch ausländische Kolleg(inn)en zu überzeugen, ihr Preis-Leistungs-Niveau an hierzulande übliche Gepflogenheiten anzupassen. Im Hochschulstudium werden die allerwenigsten die dazu erforderlichen Informationen erlangen. Wer dann immer noch - besserem Wissen zum Trotz - die am Markt etablierte Konkurrenz mit Dumpingpreisen unterbietet, hat sich allerdings eine kritische Auseinandersetzung mit seiner Tätigkeit redlich verdient. Der am besten geeignete Kandidat (m/w/d) soll den Zuschlag bekommen und nicht der billigste (m/w/d). Denn auf der Gegenseite sitzen Leute, die das notwendige Qualitätsbewusstsein nicht besitzen, das man im Rahmen einer kompetenten Ausbildung nach zeitgemäßen Unterrichtsstandards erwerben könnte.

LG von Rheinkultur
 
Warum sollte im Kulturbereich/beim Klavierunterricht anders zugehen als in der Lebensmittelbranche? Auch da handelt der Verbraucher nach der Devise: Hauptsache billig, die Qualität ist egal! „Geiz ist geil“ - mit dem Slogan hat der planetarische Elektro-Discounter den Nerv der Zeit getroffen. - Das ist nicht schön, aber so sind halt die Menschen. (Wir haben keine anderen.)
 
Lieber Scarbo (diese Anrede ist ja geradezu ein Widerspruch in sich, weil ein Aloysius Bertrandscher Höllenzwerg alles andere als "lieb" ist......Aber ich tausche mich hier mit Sicherheit mit einem sehr freundlichen Menschen aus, und daher ist die Anrede zweifelsohne vollkommen berechtigt),
Sie haben mir zwei Fragen geschrieben, wobei Ihre erste Frage wiederum aus zwei Fragen besteht:
ad 1a) Im Krankheitsfall erhält der Musiker kein Geld, absolut nichts.
Der Veranstalter wiederum wird sofort händeringend nach einem Ersatz suchen, und zwar möglichst in der gleichen Besetzung (also: fällt ein Streichquartett aus, fragt er bei anderen Streichquartetten nach, ob sie Zeit haben, einzuspringen ; wird ein/e Pianist/in krank, ruft er eine/ne andere/n Pianist/in an). In aller Regel können die Einspringer das Programm des/der Erkrankten nicht übernehmen, dafür ist die Vorbereitungszeit zu kurz, so dass der "Schaden" bei dem einen oder anderen Konzertbesucher entsteht, der sich vielleicht auf ein bestimmtes Stück des ursprünglich angekündigten Programms oder auf den/die ursprünglich angekündigten Künstler gezielt gefreut hat. Der andere Schaden liegt auf den Schultern des Veranstalters: er wird eine Menge Extra-Arbeit ggf. incl. Nerven belastende Stunden (oder gar Tage) haben, bis er Ersatz gefunden hat.
Wenn die Absage wegen Krankheit aber zu kurzfristig kommt, hat er kaum mehr eine Chance, einen Ersatz zu finden. Das ist für ihn dann der Supergau : Alle schon gezahlten Gelder zurückerstatten, irgendwie die Situation noch bekannt machen, damit nicht hunderte von Menschen, die sich vielleicht auch noch aufwendig aber völlig umsonst chick gemacht haben, abends vor dem Konzerthaus auftauchen und grad wieder heimgeschickt werden müssen; und auf den Kosten wie Saalmiete, Druckerei (Programmhefte, Tickets), erfolgte Reklame und manch' anderem mehr bleibt er sitzen, es sei denn, er hat gegen solche Fälle eine Versicherung abgeschlossen.
1b) Wenn der Musiker noch vor seiner Abreise krank wird, hat er noch keinerlei Unkosten gehabt , zumindest keine direkten ( indirekte Kosten wie z. B. die Wartung seines Instruments daheim hat er ja sowieso immer). Das einzige, was mir einfällt, ist ein ggf. notwendiges Auslandsvisum; das muss natürlich Monate vorher bestellt und bezahlt werden (und das musste ich immer selber bezahlen). Aber dafür eine extra Versicherung abzuschließen, lohnt sich nicht. Ich habe so eine jedenfalls nicht, weiß es auch von keinem meiner Kollegen.
Lieber Scarbo, ich muss unterbrechen, die Beantwortung Ihrer zweiten Fragee Beantwortung Ihrer zweiten Frage folgt etwas
 
Sorry, bin aus Versehen auf den Pfeil zum Abschicken geraten. Also: Meine Antwort auf Ihre zweite Frage erfolgt etwas später.
Bis dahin beste Grüße,

satiata
 
Lieber Scarbo,

bevor ich Ihre zweite Frage beantworte, noch ein Nachtrag zu Frage 1a:
Im Falle der krankheitsbedingten Absage des Musikers ist natürlich auch sein Manager geschädigt, denn dieser lebt ja (nicht ausschließlich, aber vor allem) von seinen Prozenten an den Gagen seiner Künstler. Und 20% von 0 Euro = 0 Euro. (Pardon - das war jetzt überflüssig...). All seine Arbeit, die er im Vorfeld des Konzerts geleistet hat, war für die Katz'. Wenn also einer seiner Künstler das Unglück hat, gesundheitlich immer wieder zu schwächeln, wenn er Probleme mit dem ständigen Klimawechsel hat, den dieser Beruf unausweichlich mit sich bringt, wenn er den Jetlag nicht wegstecken kann und aus diesen Gründen häufig absagen muss, wird sein Manager den Vertrag kündigen. Das klingt nach Rücksichtslosigkeit, ist aber doch verständlich, da für den Manager, einen freiberuflichen Unternehmer, schlicht existenziell.
Nun zu Ihrer zweiten Frage:
2. Inwieweit hat die Agentur Einfluss auf das Programm? Gibt es Vorgaben, wie z.B. keine/wenig zeitgenössische Musik, da die Agentur befürchtet, dass sonst der Sall leer bleibt oder hat man als Künstler hier die komplette künsterlische Freiheit?
 
Hier muss man erst einmal unterscheiden zwischen Klavierabend und Klavierkonzert:
Wenn man für ein Klavierkonzert engagiert wird, dann stets zu einem ganz bestimmten, dessen Wahl der Dirigent getroffen hat. Also: Man wird gefragt, ob man am Datum X das Schumann-Konzert spielen würde, oder Rachmaninow 2 oder auch etwas Selteneres (letzteres hat man in aller Regel nicht im Repertoire, und dann wird man sich - nach Anschaffung und Durchspielen der Partitur - gründlich überlegen, ob man sich die wochenlange Arbeit der Einstudierung machen will oder nicht. Denn man wird sich sagen müssen, dass man dieses Klavierkonzert vermutlich nur dieses eine Mal aufführen wird).
Beim Programm der Klavierabende hat man eigentlich immer freie Wahl, da redet einem niemand rein; am wenigsten der Manager. (Der versteht davon meistens auch herzlich wenig). Ganz selten gibt es von Seiten des Veranstalters dahingehend Ausnahmen. Ich zähle ein paar auf:
- Ein großer Komponist hat Jubiläum. Im Jahr 2009 spielte ich einen Klavierabend in einer Konzertreihe, deren Veranstalter in jedem Programm, egal ob Klavierabend oder Kammermusikabend oder Liederabend, wenigstens eine Komposition von Felix Mendelssohn Bartholdy erwartete, wegen des 200. Geburtsjahres von Mendelssohn. In so einem Fall wird man sich gut überlegen, welchen Mendelssohn man nimmt und mit welchen weiteren Komponisten / Kompositionen man das übrige Programm um diesen Mendelssohn herum sinnvoll ergänzt. Selbst so ein bescheidener Wunsch des Veranstalters greift mehr, als man vielleicht zunächst denken mag, in die Gesamtkonzeption der Programmzusammenstellung ein. Man könnte es sich freilich auch sehr bequem machen und einfach ein Stück aus dem Programm, das man zu dieser Zeit sonst spielt, für den Mendelssohn streichen. Aber ist das Gesamt-Programm dann immer noch sinnvoll?
- Das Programm, das man anbietet, ist dem Veranstalter einfach zu speziell; er befürchtet zu wenig Interesse bei den Zuhörern in seiner Stadt. Beispiel eines sehr schönen, aber sehr speziellen Programms: Ausschließlich Klaviersonaten amerikanischer Komponisten (z.B. MacDowell + Ives + Ornstein). Ich würde als Zuhörer ein solches Programm nicht verpassen wollen! Ich fände so etwas hochspannend. Ich vermute aber: viele andere nicht..... In solchem Fall bittet der Veranstalter höchstwahrscheinlich nach einer Programm-Alternative, und wenn diese Alternative dann ähnlich ausfällt, wird er seine Anfrage zurückziehen.
- Das Programm enthält moderne Kompositionen (oder für die Vorstellung des Veranstalters zu viele davon). Da gibt es öfters mal Nachfragen mit der Bitte, ob man möglicherweise bereit sei.......usw. usw......., und zwar aus gleich zwei Gründen:
a) Die Sorge um zu wenig Publikum
b) Die GEMA-Gebühren. Die muss nämlich immer der Veranstalter zahlen, nie der Künstler. (Es sei denn, der Künstler organisiert und veranstaltet sein öffentliches Auftreten selber). GEMA-Gebühren fallen grundsätzlich an, wenn Werke eines Komponisten, nach dessen Sterbejahr noch keine 70 Kalenderjahre vergangen sind, öffentlich aufgeführt werden. (Das Kontra-Fisis in Ihrem Profilbildchen, lieber Scarbo, sowie die vielen tausend Folgenoten des gleichnamigen Stückes können Sie überall aufführen, nicht nur zur großen Freude Ihrer Zuhörer, sondern auch zur wirtschaftlichen Freude des Veranstalters, der für dieses Stück seit dem 1. Januar des Jahres 2008 keinen einzigen Cent mehr abführen muss).
Die Berechnung dieser Gebühren ist eine komplizierte Sache. Ich riskiere jetzt allerdings, dass ich Sie, liebe Mitglieder dieses Forums, im Folgenden mit Fakten langweile, die Ihnen vielleicht längst bekannt sind.
Die drei Hauptfaktoren für die GEMA-Berechnung lauten:
Anzahl der Sitzplätze (nicht die Anzahl der Konzertbesucher!! Kommen nur drei Zuhörer in einen Saal mit 1000 Plätzen, um moderne Musik zu hören, hat der Veranstalter ein fürchterliches finanzielles Pech....!!) + Anzahl der Musiker + Aufführungsdauer des Stücks (da liegt zum Glück ein geschätzter Mittelwert der GEMA vor; da braucht der Veranstalter also nicht unruhig zu werden, wenn der/die Künstler ein doppelt so langsames Tempo gewählt haben).
Man glaubt nicht, wie hoch diese Gebühren sind. Ein kleines Beispiel aus meiner Vergangenheit:
Ich hatte Schönbergs op.19 aufs Programm gesetzt. Spieldauer 7 - 8 Minuten.
Erster Faktor: Konzertsaal hatte keine 700 Plätze, nennen wir ihn in den Augen der GEMA "mittelgroß"
Zweiter Faktor: Anzahl der Ausführenden = absolut kleinstmögliche Zahl
Dritter Faktor: 7 - 8 Minuten Spieldauer machen mit Sicherheit auch einen kleinen Faktor aus.
Der Veranstalter hatte sich bei der GEMA erkundigt: Er sollte 1.100 Euro dafür bezahlen. Ich hätte es den Erben von Arnold Schönberg zweifelsohne gegönnt, aber der Veranstalter bat mich, ob es möglich wäre...........
Man stelle sich vor: Moderne Oper! Auf der Bühne zahlreiche Solisten, ein großer Opernchor sowie im Orchestergraben ein Symphonieorchester mit Gustav-Mahler-Dimension. Aufführungsdauer: 3 Stunden. Das ganze im Opernhaus von irgendwo, jedenfalls 1500 Sitzplätze. Was mag da - pro Abend, wohlgemerkt! - an GEMA-Tantiemen zusammenkommen. Vielleicht sollte man ab und zu eine Oper schreiben (ist ja sooo einfach.....). Nur: wie bringt man sie zur Aufführung?

Soweit meine Antworten auf Ihre Fragen, Herr Scarbo.
Sehr gern habe ich mir die Zeit dafür genommen, da v.a. Ihre Frage nach dem erkrankten Künstler ein sehr problematisches Thema berührt! Meine Einstellung: Man sollte nicht gleich absagen, auch wenn man mal 38° C Fieber hat. Es sei denn, man kann sich wirklich nicht mehr konzentrieren, dann hält man freilich sein Niveau nicht, und die Zuhörer werden enttäuscht sein. Das wäre zweifelsohne sehr unbefriedigend.
Darüber hinaus bereitet mir dieses Forum gerade viel Freude (es ist das erste in meinem Leben überhaupt). Leider werde ich nicht immer diese Zeit erübrigen können.
Ich grüße Sie, Meister Scarbo, und alle Teilnehmer dieses sympathischen Formus bestens,

satiata
 
Lieber Satiata,

Ich erlaube mir ein paar kleine Ergänzungen zu Ihren Informationen über die GEMA, weil die doch etwas erschreckend anmuten und, so wie ich das verstehe, nicht ganz korrekt sind:
Die drei Hauptfaktoren für die GEMA-Berechnung lauten:
Anzahl der Sitzplätze (nicht die Anzahl der Konzertbesucher!! (...) + Anzahl der Musiker + Aufführungsdauer des Stücks
Das ist nur teilweise richtig, denn es fehlt noch ein entscheidender Faktor, nämlich der Preis der Tickets. Auch die Frage nach "Ernster Musik" oder "Unterhaltungsmusik" wird berücksichtigt.
Der Veranstalter hatte sich bei der GEMA erkundigt: Er sollte 1.100 Euro dafür bezahlen.
Wie man dieser Tabelle entnehmen kann, fügten sich die Konditionen vermutlich wie folgt zusammen:
"Bis zu 600 Personen" + "Bis zu 9 ausübende Künstler" + "(Ticketpreis) bis zu 41€". Das ergibt pro Konzertabend (nicht pro gemapflichtigem Stück!): 1.103,80€.

Aber: Wäre der Eintritt frei, würde man nur 81,60€ bezahlen. Keine Rolle spielt laut Tabelle hingegen die Dauer des gespielten Stückes, auch wenn mich das selbst überrascht. Ich habe noch nie selbst GEMA-Gebühren entricht, darum weiß ich nicht, ob es wirklich so "einfach" ist, wie in dieser Tabelle dargestellt (zu der ich über den Tarifrechner der GEMA gelangt bin). Allerdings habe ich schon Tantiemen erhalten, und bei der Ausschüttung spielt die Dauer des Stückes durchaus eine Rolle (wie auch die Besetzung, sowie die teils unbefriedigende Eingruppierung in E- und U-Musik).)

Die Staffelung der Konzertbesucher läge in der Stufe unter 600 als nächstes bei 300 Besuchern. Würde man vom ungünstigen Fall ausgehen, dass 301 Besucher in den Saal hineinpassen, wären das bei 41€ Ticketpreis also immer noch 12.341€. Bei 500 Plätzen schon 20.500€. Zwei wichtige Faktoren bleiben allerdings unberücksichtigt:

1. Wie Sie schon erwähnten der ungünstige Fall, dass die Hälfte der Halle leer beibt
2. Die vom Veranstalter festgelegte Staffelung der Ticketpreise. Kosten nur die ersten zwei Reihen 41€ und die anderen nur 20€, wird natürlich deutlich weniger eingenommen, und die GEMA-Gebühr steigt im Vergleich zu den Einnahmen unverhältnismäßig stark an...

Man stelle sich vor: Moderne Oper! Auf der Bühne zahlreiche Solisten, ein großer Opernchor sowie im Orchestergraben ein Symphonieorchester mit Gustav-Mahler-Dimension. Aufführungsdauer: 3 Stunden. Das ganze im Opernhaus von irgendwo, jedenfalls 1500 Sitzplätze. Was mag da - pro Abend, wohlgemerkt! - an GEMA-Tantiemen zusammenkommen.
Spoiler: Da kommen 0€ an GEMA-Tantiemen zusammen :005: Denn die Oper fällt, wie auch alle anderen szenischen Aufführungen (Ballett, Musical etc.) unter das sogenannte "Große Recht". Damit hat die GEMA nichts zu tun. Das Aufführungsrecht (wohlgemerkt abzugrenzen von Urheberrecht, Leistungsschutzrecht und Nutzungsrecht) kann man sich einmalig oder mehrmalig direkt beim Urheber besorgen. Ist ein Werk verlegt, übernehmen das die Verlage. Sie behalten für ihre Einstreichungsarbeit auch mal gerne um die 50% ein, dafür hat der Komponist aber rein gar keine Arbeit mehr damit.
Aber Achtung: Wird eine Oper konzertant aufgeführt, oder wird ein Lied aus einem Musical in einem Chorkonzert gesungen, sprich, fällt die szenische Darstellung weg, ist wieder die GEMA zuständig.
 

Liebe Stilblüte,
das ist ja mehr als beeindruckend, wie detailliert Ihre GEMA-Kenntnisse sind! Meine Kenntnisse entstammen zwei ausführlichen Gesprächen mit einem Kompositions-Kollegen von der Musikhochschule. Aber dass man hinsichtlich der Spieldauer einer Komposition unterscheiden muss zwischen der Aufführung (= nicht relevant) und dem Bezug der Tantiemen (= relevant) habe ich soeben erst durch Sie gelernt. Vielleicht habe ich den Kollegen damals nicht richtig verstanden oder - schlimmer - nicht genau genug zugehört. Wie dem auch sei: ich erkläre ab heute Sie, Frau Stilblüte, ungefragt zu meiner persönlichen Beraterin in allen GEMA-Angelegenheiten. ( Keine Angst - ich werde Sie wahrscheinlich nie mit Fragen belästigen, da ich nur Reprodizierender und nicht Produzierender bin und mit der GEMA (außer bei CD-Produktionen) nie "direkt" zu tun habe.
Dass die Ticketpreise auch eine wesentliche Rolle spielen, wusste ich, habe vorhin aber gar nicht daran gedacht. Danke für diesen Hinweis, diese wichtige Ergänzung.
Auch von der unterschiedlichen Behandlung der GEMA hinsichtlich E- und U-Musik habe ich schon gehört, damit kenne ich mich aber nicht aus.
Höchst erstaunt hat mich Ihre Korrektur bezüglich meiner Opern-Vision - null Euro GEMA-Tantiemen!! Das hätte ich nicht gedacht....!
Nochmals vielen Dank für Ihre Berichtigungen und Ergänzungen, die vermutlich für alle Teilnehmer dieses Forums interessant, und für manchen vielleicht sogar relevant sein dürften.

Beste Grüße,

satiata
 
Aber Achtung: Wird eine Oper konzertant aufgeführt, oder wird ein Lied aus einem Musical in einem Chorkonzert gesungen, sprich, fällt die szenische Darstellung weg, ist wieder die GEMA zuständig.
Vielleicht könnte man sich zu diesen Aspekten auch im "Rechte"-Faden austauschen, wenngleich wir hier keine Rechtsberatung anbieten oder Auskünfte in Anerkennung einer Rechtspflicht erteilen dürfen. Da ergäbe sich nicht zuletzt das Problem, wer für die Folgen von Fehlberatung und etwaigen Falschinformationen haften müsse.

Bei Werken aus dem Bereich des Musiktheaters gibt es auch Mischformen ("halbszenische" oder "halbkonzertante" Aufführungen): gespielt wird mit Requisiten und/oder mit kleineren oder größeren Gegenständen, die Teil einer Bühnenaufführung sein könn(t)en - Tische, Stühle und dergleichen. Es würde unter Umständen nur ein großes Bühnenbild oder eine vollständige Kulisse fehlen. Dann müsste man wohl im Einzelfall entscheiden, ob der szenische oder der konzertante Aspekt überwiegt - oder wie? Wer wäre dann zuständig? In der Chormusik kann beispielsweise dieser Fall eintreten, sobald größere Teile aus Bühnenwerken (ein komplettes Opernfinale oder ein großer Querschnitt) nachgespielt werden und nicht etwa der gebuchte Gastsolist von der Staatsoper lediglich die eine oder andere Soloarie zur Aufführung bringt.

Da unsereiner die GEMA-Fragen liebend gerne den zuständigen Veranstaltern überlässt, kennen sich da wohl die wenigsten unter den ausführenden Musikern (m/w/d) aus - meine Wenigkeit auch nicht.

LG von Rheinkultur
 
Liebe Frau Rheinkultur oder lieber Herr Rheinkultur (wer auch immer hinter diesem Pseudonym sich befinden mag),

es ist sehr klug von Ihnen, uns auf die Gefahr von möglicher Fehlberatung hinzuweisen. Wir sollten besser alle Themen, die sich dem juristischen Bereich annähern, hier zu vermeiden suchen. Das ist manchmal gar nicht so leicht, man sollte es eigentlich immer auf dem Schirm haben, und wenn man's doch mal vergisst, sogleich einen Hinweis aus diesem Forum erhalten, so wie Sie es gerade getan haben.... Das war nicht nur ein wichtiger Hinweis von Ihnen, sondern überhaupt ein wertvolles bewusst-Machen auf solche Situationen.
Danke!

satiata
 
Jetzt sag bloß noch, dass Du weiß und hetero bist - dann hast Du Dich endgültig ins Aus manövriert.
 
Lieber Satiata,

ganz lieben Dank für die ausführliche Beantwortung meiner beiden Fragen. Die vielen Likes zeigen, dass nicht nur ich mich darüber gefreut habe.
 

Zurück
Top Bottom