Lieber Satiata,
Ich erlaube mir ein paar kleine Ergänzungen zu Ihren Informationen über die GEMA, weil die doch etwas erschreckend anmuten und, so wie ich das verstehe, nicht ganz korrekt sind:
Die drei Hauptfaktoren für die GEMA-Berechnung lauten:
Anzahl der Sitzplätze (nicht die Anzahl der Konzertbesucher!! (...) + Anzahl der Musiker + Aufführungsdauer des Stücks
Das ist nur teilweise richtig, denn es fehlt noch ein entscheidender Faktor, nämlich der Preis der Tickets. Auch die Frage nach "Ernster Musik" oder "Unterhaltungsmusik" wird berücksichtigt.
Der Veranstalter hatte sich bei der GEMA erkundigt: Er sollte 1.100 Euro dafür bezahlen.
Wie man
dieser Tabelle entnehmen kann, fügten sich die Konditionen vermutlich wie folgt zusammen:
"Bis zu 600 Personen" + "Bis zu 9 ausübende Künstler" + "(Ticketpreis) bis zu 41€". Das ergibt pro Konzertabend (nicht pro gemapflichtigem Stück!): 1.103,80€.
Aber: Wäre der Eintritt frei, würde man nur 81,60€ bezahlen. Keine Rolle spielt laut Tabelle hingegen die Dauer des gespielten Stückes, auch wenn mich das selbst überrascht. Ich habe noch nie selbst GEMA-Gebühren entricht, darum weiß ich nicht, ob es wirklich so "einfach" ist, wie in dieser Tabelle dargestellt (zu der ich über den
Tarifrechner der GEMA gelangt bin). Allerdings habe ich schon Tantiemen erhalten, und bei der
Ausschüttung spielt die Dauer des Stückes durchaus eine Rolle (wie auch die Besetzung, sowie die teils unbefriedigende Eingruppierung in E- und U-Musik).)
Die Staffelung der Konzertbesucher läge in der Stufe unter 600 als nächstes bei 300 Besuchern. Würde man vom ungünstigen Fall ausgehen, dass 301 Besucher in den Saal hineinpassen, wären das bei 41€ Ticketpreis also immer noch 12.341€. Bei 500 Plätzen schon 20.500€. Zwei wichtige Faktoren bleiben allerdings unberücksichtigt:
1. Wie Sie schon erwähnten der ungünstige Fall, dass die Hälfte der Halle leer beibt
2. Die vom Veranstalter festgelegte Staffelung der Ticketpreise. Kosten nur die ersten zwei Reihen 41€ und die anderen nur 20€, wird natürlich deutlich weniger eingenommen, und die GEMA-Gebühr steigt im Vergleich zu den Einnahmen unverhältnismäßig stark an...
Man stelle sich vor: Moderne Oper! Auf der Bühne zahlreiche Solisten, ein großer Opernchor sowie im Orchestergraben ein Symphonieorchester mit Gustav-Mahler-Dimension. Aufführungsdauer: 3 Stunden. Das ganze im Opernhaus von irgendwo, jedenfalls 1500 Sitzplätze. Was mag da - pro Abend, wohlgemerkt! - an GEMA-Tantiemen zusammenkommen.
Spoiler: Da kommen 0€ an GEMA-Tantiemen zusammen
Denn die Oper fällt, wie auch alle anderen szenischen Aufführungen (Ballett, Musical etc.) unter das sogenannte "Große Recht". Damit hat die GEMA nichts zu tun. Das Aufführungsrecht (wohlgemerkt abzugrenzen von Urheberrecht, Leistungsschutzrecht und Nutzungsrecht) kann man sich einmalig oder mehrmalig direkt beim Urheber besorgen. Ist ein Werk verlegt, übernehmen das die Verlage. Sie behalten für ihre Einstreichungsarbeit auch mal gerne um die 50% ein, dafür hat der Komponist aber rein gar keine Arbeit mehr damit.
Aber Achtung: Wird eine Oper konzertant aufgeführt, oder wird ein Lied aus einem Musical in einem Chorkonzert gesungen, sprich, fällt die szenische Darstellung weg, ist wieder die GEMA zuständig.