Kalivoda
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Warum nicht?Gewerbeflächen dürfen sie nicht mieten
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Warum nicht?Gewerbeflächen dürfen sie nicht mieten
Vermutlich, weil Berufsmusiker freiberuflich und nicht gewerblich tätig sind.
Vermutlich nicht, denn andere Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, etc. dürfen das ja auch. Die Klavierlehrerin meiner Tochter hat auch über Jahre in einer reinen Gewerbeimmobilie unterrichtet, bis das Gebäude abgerissen wurde und sie deshalb etwas Neues suchen musste. Das ist nun aber nur anekdotische Evidenz.Vermutlich, weil Berufsmusiker freiberuflich und nicht gewerblich tätig sind.
Das wird einem Vermieter aber ziemlich egal sein, solange die Bonität des Mieters stimmt. Der wesentliche Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem dürfte die steuerliche Behandlung sein (Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit).Vermutlich, weil Berufsmusiker freiberuflich und nicht gewerblich tätig sind.
Gewerbliche Mietverträge sind (in sehr weiten Grenzen) frei verhandelbar. Na und?Das Problem ist das unterschiedliche Mietrecht.
Wozu soll die GmbH dabei gut sein?Das StreichQ (für sich eine GbR) könnte als Kunde bei einer Probenraum GmbH (zufällig sind die Mitglieder des Q die Gesellschafter) fungieren, diese GmbH mietet sich dann gewerblich ein.
Och neee... Belies Dich mal bitte selbst. Danke.Gewerbliche Mietverträge sind (in sehr weiten Grenzen) frei verhandelbar. Na und?
Wozu soll die GmbH dabei gut sein?
Vielleicht klärst du uns lieber auf. Ich versteh's nämlich auch nicht. Wenn in Gewerbegebieten nur Kapitalgesellschaften geduldet wären, dann müsste es darin ziemlich leer zugehen. Ca. 3/4 aller Unternehmen in D sind nämlich Personengesellschaften.Och neee... Belies Dich mal bitte selbst. Danke.
Ein Fall für den Verbraucherschutz alsowenn man erklärt auf seine Verbraucherrechte zu verzichten
Hast Du mal versucht, bei S*lgros oder M*tro so einzukaufen? Ohne den alten Trick mit einer Kundenkarte von einem netten Gewerbetreibenden?Man kann sogar bei Händlern, die nur an Gewerbliche liefern, kaufen, wenn man erklärt auf seine Verbraucherrechte zu verzichten. Ganz one Gewerbeanmeldung oder gesellschaftsrechtliche Hülle.
In einem riesigen Gewerbegebiet kann man vermutlich nur riesige Flächen anmieten - die kommen doch sowieso nicht in Frage. Wenn dir dort aber eine Firma einen Raum untervermietet, wird das die Kommune wohl kaum interessieren - solange du dort nicht wohnst.In einem nachgenutzten, als Mischgewerbegebiet ausgewiesenen Industriedenkmal kann ich einen Probenraum auch privatrechtlich anmieten, aber in einem riesigen, von der Kommune explizit so ausgewiesenen Gewerbegebiet möglicherweise nur mit Gewerbeschein.
Zumindest letztes Jahr ging das, weil der Metro der Gastronomiemarkt weggebrochen ist. Ist aber schwer OT.Hast Du mal versucht, bei S*lgros oder M*tro so einzukaufen? Ohne den alten Trick mit einer Kundenkarte von einem netten Gewerbetreibenden?
Du hast ein völlig abstruses Beispiel genannt. Die GmbH in Deinem Beispiel ist völlig überflüssig.Für alle. Bitte. Eure Einwände liegen völlig quer. (Jetzt will man Kapital- gegen Personengesellschaften ausspielen, nur weil ich GmbH gesagt habe.
Das hat auch keiner bestritten.Gewerbliches Mietrecht ist anders als bürgerliches Mietrecht.
Hier machst Du schon jede Menge Einschränkungen zu Deiner Aussage. Für letzteres gibt es meines Wissens keine gesetzliche Regelung, es ist Verhandlungssache. Normalerweise reicht für freiberuflich Tätige die Angabe der Steuernummer. Und wenn das irgendwo mal nicht geht, heisst das eben nicht, dass Freiberufler generell keine Gewerbeimmobilien mieten können, sondern dass es in diesem speziellen Fall nicht geht.In einem nachgenutzten, als Mischgewerbegebiet ausgewiesenen Industriedenkmal kann ich einen Probenraum auch privatrechtlich anmieten, aber in einem riesigen, von der Kommune explizit so ausgewiesenen Gewerbegebiet möglicherweise nur mit Gewerbeschein.
Das schreiben immer die, denen die Argumente ausgehen.Warum soll ich das eigentlich erklären? Das WWW ist voll von detaillierten Erläuterungen.
Du warst aber der, der Behauptungen aufgestellt hat, die so nicht stimmen.Es war übrigens jemand anderes. der das mit dem Mieten in Gewerbegebieten aufgebracht hat.
Nö, da kannst Du typischerweise auch einzelne Büros mieten.In einem riesigen Gewerbegebiet kann man vermutlich nur riesige Flächen anmieten
Hast Du mal versucht, bei S*lgros oder M*tro so einzukaufen? Ohne den alten Trick mit einer Kundenkarte von einem netten Gewerbetreibenden?
Gewerbliches Mietrecht ist anders als bürgerliches Mietrecht.
In einem nachgenutzten, als Mischgewerbegebiet ausgewiesenen Industriedenkmal kann ich einen Probenraum auch privatrechtlich anmieten, aber in einem riesigen, von der Kommune explizit so ausgewiesenen Gewerbegebiet möglicherweise nur mit Gewerbeschein. B2B vs B2C eben.
Warum soll ich das eigentlich erklären? Das WWW ist voll von detaillierten Erläuterungen.
Seitdem ich selbst Klavier spiele und festgestellt habe, was ein enormer Arbeitsaufwand dahinter steckt, sehe ich Musiker mit ganz anderen Augen.Es sollte der Hut rum gehen und der Inhalt dann durch 3 geteilt werden. Hallo, geht´s noch? Haben wir natürlich abgesagt.