Ich bin mal neugierig, was verdient ein Pianist?

Also nur Freiflächen? poverini.
 
Vermutlich, weil Berufsmusiker freiberuflich und nicht gewerblich tätig sind.
Vermutlich nicht, denn andere Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, etc. dürfen das ja auch. Die Klavierlehrerin meiner Tochter hat auch über Jahre in einer reinen Gewerbeimmobilie unterrichtet, bis das Gebäude abgerissen wurde und sie deshalb etwas Neues suchen musste. Das ist nun aber nur anekdotische Evidenz.
 
Vermutlich, weil Berufsmusiker freiberuflich und nicht gewerblich tätig sind.
Das wird einem Vermieter aber ziemlich egal sein, solange die Bonität des Mieters stimmt. Der wesentliche Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem dürfte die steuerliche Behandlung sein (Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit).

In München gibt es ein recht bekanntes Streichquartett, dass in einem Gewerbegebiet probt und die gemieteten Räume auch zum Unterrichten nutzt. Das ist allgemein bekannt (sicher auch bei den Behörden) und kein Problem. Man darf auch als Freiberufler im Gewerbegebiet arbeiten - nur halt nicht da wohnen.
 
Das Problem ist das unterschiedliche Mietrecht. Guhgeln schafft erste Orientierung. Es ist nicht trivial.

Das StreichQ (für sich eine GbR) könnte als Kunde bei einer Probenraum GmbH (zufällig sind die Mitglieder des Q die Gesellschafter) fungieren, diese GmbH mietet sich dann gewerblich ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist das unterschiedliche Mietrecht.
Gewerbliche Mietverträge sind (in sehr weiten Grenzen) frei verhandelbar. Na und?

Das StreichQ (für sich eine GbR) könnte als Kunde bei einer Probenraum GmbH (zufällig sind die Mitglieder des Q die Gesellschafter) fungieren, diese GmbH mietet sich dann gewerblich ein.
Wozu soll die GmbH dabei gut sein? :dizzy:
 
Man kann sogar bei Händlern, die nur an Gewerbliche liefern, kaufen, wenn man erklärt auf seine Verbraucherrechte zu verzichten. Ganz one Gewerbeanmeldung oder gesellschaftsrechtliche Hülle.
 

Man kann sogar bei Händlern, die nur an Gewerbliche liefern, kaufen, wenn man erklärt auf seine Verbraucherrechte zu verzichten. Ganz one Gewerbeanmeldung oder gesellschaftsrechtliche Hülle.
Hast Du mal versucht, bei S*lgros oder M*tro so einzukaufen? Ohne den alten Trick mit einer Kundenkarte von einem netten Gewerbetreibenden?

Für alle. Bitte. Eure Einwände liegen völlig quer. (Jetzt will man Kapital- gegen Personengesellschaften ausspielen, nur weil ich GmbH gesagt habe. Völliger Nebenschauplatz.) Gewerbliches Mietrecht ist anders als bürgerliches Mietrecht.

In einem nachgenutzten, als Mischgewerbegebiet ausgewiesenen Industriedenkmal kann ich einen Probenraum auch privatrechtlich anmieten, aber in einem riesigen, von der Kommune explizit so ausgewiesenen Gewerbegebiet möglicherweise nur mit Gewerbeschein. B2B vs B2C eben.

Warum soll ich das eigentlich erklären? Das WWW ist voll von detaillierten Erläuterungen.

Meldet Ihr Eure pianistischen Einkünfte nicht an? aha...

Wegen der paar Muggen hat mir das FA prompt eine Unternehmer-Steuernummer verpasst. Seitdem klebt mir die Kleinunternehmerregelung am Pedal...

Egal. Ich schreibe zu diesem Thema nichts mehr.

Es war übrigens jemand anderes. der das mit dem Mieten in Gewerbegebieten aufgebracht hat.
 
In einem nachgenutzten, als Mischgewerbegebiet ausgewiesenen Industriedenkmal kann ich einen Probenraum auch privatrechtlich anmieten, aber in einem riesigen, von der Kommune explizit so ausgewiesenen Gewerbegebiet möglicherweise nur mit Gewerbeschein.
In einem riesigen Gewerbegebiet kann man vermutlich nur riesige Flächen anmieten - die kommen doch sowieso nicht in Frage. Wenn dir dort aber eine Firma einen Raum untervermietet, wird das die Kommune wohl kaum interessieren - solange du dort nicht wohnst.
 
Hast Du mal versucht, bei S*lgros oder M*tro so einzukaufen? Ohne den alten Trick mit einer Kundenkarte von einem netten Gewerbetreibenden?
Zumindest letztes Jahr ging das, weil der Metro der Gastronomiemarkt weggebrochen ist. Ist aber schwer OT.

Für alle. Bitte. Eure Einwände liegen völlig quer. (Jetzt will man Kapital- gegen Personengesellschaften ausspielen, nur weil ich GmbH gesagt habe.
Du hast ein völlig abstruses Beispiel genannt. Die GmbH in Deinem Beispiel ist völlig überflüssig.

Gewerbliches Mietrecht ist anders als bürgerliches Mietrecht.
Das hat auch keiner bestritten.

In einem nachgenutzten, als Mischgewerbegebiet ausgewiesenen Industriedenkmal kann ich einen Probenraum auch privatrechtlich anmieten, aber in einem riesigen, von der Kommune explizit so ausgewiesenen Gewerbegebiet möglicherweise nur mit Gewerbeschein.
Hier machst Du schon jede Menge Einschränkungen zu Deiner Aussage. Für letzteres gibt es meines Wissens keine gesetzliche Regelung, es ist Verhandlungssache. Normalerweise reicht für freiberuflich Tätige die Angabe der Steuernummer. Und wenn das irgendwo mal nicht geht, heisst das eben nicht, dass Freiberufler generell keine Gewerbeimmobilien mieten können, sondern dass es in diesem speziellen Fall nicht geht.
Kritisch sind übrigens, soweit ich das mitbekommen habe, gerade die Mischgewerbegebiete, da bei zu starker privater Nutzung die Gemeinde die Möglichkeit hätte, die gewerbliche Nutzung in dem Gebiet generell zu verbieten. Daher versuchen die Vermieter sich soweit abzusichern, dass eine wie auch immer geartete Umwidmung des Mietvertrages von gewerblich auf privat nicht möglich ist.

Warum soll ich das eigentlich erklären? Das WWW ist voll von detaillierten Erläuterungen.
Das schreiben immer die, denen die Argumente ausgehen.

Es war übrigens jemand anderes. der das mit dem Mieten in Gewerbegebieten aufgebracht hat.
Du warst aber der, der Behauptungen aufgestellt hat, die so nicht stimmen.
 
Hast Du mal versucht, bei S*lgros oder M*tro so einzukaufen? Ohne den alten Trick mit einer Kundenkarte von einem netten Gewerbetreibenden?

Ich habe schon mit meiner eigenen Selgros-Karte eingekauft. Und ich werde es wieder tun. Ich bin weder Gewerbetreibender noch Freiberufler.

Ich habe schon Gastro-Ausstattung bei einem Gastro-Ausstatter gekauft, der sich genau darauf eingerichtet hat, auch Endverbraucher zu beliefern, wenn sie auf die Rechte als Endverbraucher verzichten.

Gewerbliches Mietrecht ist anders als bürgerliches Mietrecht.

Soso. Dann hau mal ein paar Paragraphen raus.

In einem nachgenutzten, als Mischgewerbegebiet ausgewiesenen Industriedenkmal kann ich einen Probenraum auch privatrechtlich anmieten, aber in einem riesigen, von der Kommune explizit so ausgewiesenen Gewerbegebiet möglicherweise nur mit Gewerbeschein. B2B vs B2C eben.

Auch ein solcher Mietvertrag wäre privatrechtlich.

Du solltest weniger mit juristischem Vokabular um dich schmeißen, das du nicht verstehst.
Bei der Ausweisung um Wohn-, Gewerbe- oder Mischgebiet geht es nicht um die Vertragsgestaltung, sondern darum, was da passiert. In Gewerbegebieten soll niemand wohnen, weil es da nicht wohnlich ist, dafür soll in Wohngebieten kein gewerbetypischer Lärm stattfinden.

Warum soll ich das eigentlich erklären? Das WWW ist voll von detaillierten Erläuterungen.

Und die führen explizit aus, dass das Gewerbemietrecht genau das gleiche aus dem BGB ist, wie das für Wohnungen.
 
Wohl dem, der sowohl GmbH-Gesellschafter* als auch Freiberufler* ist. :party::musik:
 
Mal als Vergleich

Chor: (kirchlich - weltlich),
ca. 25 Mitglieder Vollbesetzung, nördlich München, noch S-Bahn Bereich. Repertoire: mehrere Aktenordner Noten (Pro Mitglied).

Singen einer Hochzeit
1h Vorbereitung in der Kirche, Einsingen, Blabla, 1h Auftritt, Nachbereitung.
1 Organistin
1 Chorleiterin
4 Sopranistinnen
3 Alt
1 Tenor
1 Bass

Gage ? Aufwandsentschädigung ?
100 Euro für Alle. - Nein, ich bin da nicht dabei.

Größte Einnahme beim jeweiligen Weihnachtskonzert, mehrere Tausend Euro, die aber dann wieder gespendet werden.

Der Chor ist immer ausgebucht für Trauungen, Taufen, Kommunionen, Beerdigungen.
 

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