COVID-19 und Klavierunterricht

Das Wichtigste - die Konsumtempel - sind ja wieder offen. Der Rest kann ja warten. :004:
 
Es war klar, dass diejenigen Branchen, die noch nicht wieder arbeiten dürfen, sofort entrüstet aufheulen.

Genauso wie diejenigen, deren Ladenlokal 801 Quadratmeter groß ist.

CW
 
Die Frage ist - gehöre ich zu Kleinbetrieben oder zu Friseuren.....
 
Du könntest das Innenministerium anrufen. Die haben ein sog. Bürgertelefon. Nach ca. einer Stunde Wartezeit in der Leitung wird man Dich gerne anhören. Ich bin aber ziemlich sicher, dass die dort völlig uninformiert sind. So ist es mir jedenfalls jetzt schon mehrfach ergangen - ich brauchte Auskünfte zu Einreisebestimmungen.

Da kann man auch die Botschaft von Ouagadougou anrufen. Die wissen genauso viel - nämlich nichts.

CW
 
Oder die bauen da einen schönen Turm vierlagiges Luxusklopapier auf. Der verstellt den Blick für Realitäten.

CW
 
Du könntest das Innenministerium anrufen. Die haben ein sog. Bürgertelefon. Nach ca. einer Stunde Wartezeit in der Leitung wird man Dich gerne anhören. Ich bin aber ziemlich sicher, dass die dort völlig uninformiert sind. So ist es mir jedenfalls jetzt schon mehrfach ergangen - ich brauchte Auskünfte zu Einreisebestimmungen.

Da kann man auch die Botschaft von Ouagadougou anrufen. Die wissen genauso viel - nämlich nichts.

CW
Innenministerium hat damit wenig zu tun.

Ich habe aber das Ordnungsamt angeschrieben und die folgende Antwort bekommen:

"Sehr geehrte Frau X,

rechtsverbindliche Auskünfte zu den neuen Bestimmungen ab dem 20.04.2020, die sich aus dem am 15.04.2020 veröffentlichten Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs- und Chefinnen ergeben, können erst dann erteilt werden, wenn eine landesrechtliche Regelung vorliegt. Dies ist aktuell noch nicht der Fall.
Sobald die landesrechtlichen Regelungen vorliegen, werde ich mich bemühen, Ihnen so zeitnah wie möglich zu antworten. Ich empfehle Ihnen jedoch, die Entwicklung über die Medien auch selbst zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen"

Das heißt - die wissen es selbst nicht. Und wenn sie es selbst nicht wissen, können sie mir keine Strafe aufdrehen, weil es nicht klar ist. Ja, wir gelten wahrscheinlich als "private Bildungseinrichtung", aber oft fallen wir unter "Dienstleistungen", besonders die, die MwSt. zahlen.
 

Mit Schulen meinte ich nicht viele Personen in einem Raum, sondern die Einordnung in die „Wirtschaftshierarchie“ sozusagen.
Du kannst es ja versuchen.
Der Unterschied zu einem Laden ist allerdings, dass der „Kunde“ bei uns fast eine Stunde Zeit verbringt, und auch wenn der Abstand eingehalten wird, würde man trotzdem in Versuchung kommen, hier und da mal an das andere Klavier zu kommen oder mal die Handhaltung zu korrigieren oder oder...
Mir ist das Risiko nicht wert.
 
Der Zwang, Einnahmen zu generieren, steht gegen die Vorsicht und die Sicherheitsmaßnahmen. Hoffentlich passiert nix.

CW
 
Nach den Absprachen mit mehreren Kollegen, die auch bei verschiedenen Ordnungsämtern angerufen haben (NRW), habe ich die letzte Information bekommen, dass spätestens morgen Mittag wird es klare Regelung für Privatunterricht geben. Ich hoffe es!!!!!!
 
Der Unterschied zu einem Laden ist allerdings, dass der „Kunde“ bei uns fast eine Stunde Zeit verbringt, und auch wenn der Abstand eingehalten wird, würde man trotzdem in Versuchung kommen, hier und da mal an das andere Klavier zu kommen oder mal die Handhaltung zu korrigieren oder oder...
Auffallend, in wie vielen Fällen man mit der Handhabung der Vorschriften großzügig verfährt. Die Supermärkte sind die ganze Zeit offen geblieben - und was passiert? Zehn Kunden sollen sich zeitgleich im Laden maximal aufhalten. Alles stiefelt drauflos wie eine Herde von Ochsen zu den Regalen, aus denen man ganz individuell etwas herausnehmen will. Abstände einhalten? Damit sind als zusätzliche Aufgabe die meisten bereits hoffnungslos intellektuell überfordert. Zeitweilig rücken sie sich zu acht am Kühlregal auf die Pelle, stehen sich gegenseitig im Weg, fassen alles an, legen es danach wieder zurück ins Regal, brauchen endlos Zeit zur Entscheidung für oder gegen jedes Einzelteil, wollen aber selber nicht eine Sekunde warten müssen... . Auch der ÖPNV verkehrt mit reduziertem Angebot weiterhin - in den Fahrzeugen dasselbe Bild. Da ist die Ansteckungsgefahr tausendmal größer als etwa bei der Durchführung eines Gottesdienstes, wenn sich die Plätze in ausreichendem Sicherheitsabstand innerhalb des Kirchengebäudes befinden und vielleicht nur zwanzig oder dreißig Besucher eingelassen werden könnten. Nur: die Kirchen bleiben zu, die Discounter dürfen weiterhin öffnen. Transparenz? Verhältnismäßigkeit? Vermutlich ist beides Glückssache.

Einzelunterricht in Musikzimmern einer Privatwohnung könnte als Ausnahme tatsächlich durchgehen. Was aber, wenn ein übel gesonnener Nachbar das anders sieht und einen bei einer handlungsbefugten Behörde denunziert aufgrund des zwangsläufigen Publikumsverkehrs? Sonst könnte man auch Kammermusikgruppen oder Bands oder sogar kleinere Chöre wieder in privaten Räumen proben lassen... .

LG von Rheinkultur
 
Hä? Und das bekommst du wie mit ob da was überraschendes drin steht wenn es OK ist alles weg zu klicken?

Normalerweise garnicht. Das merkt man dann nur im Streitfall. Wenn eine Firma ihre Kunden bescheissen will, hilft sowieso nur ein Gericht. Egal, was vorher in den AGB drinstand.

Als Verbraucher in Deutschland bist Du eigentlich ziemlich gut geschützt. Unternehmen können praktisch nicht mehr als Selbstverständlichkeiten in die AGB schreiben. Die wesentlichen Regelungen finden sich im BGB und die kann eine Firma nicht mal eben mit anderslautenden Formulierungen in den AGB aushöhlen.
 

Zurück
Top Bottom