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Das klingt so, als wäre das Unterrichten in Deinem üblichen Schulungsraum, dessen Kosten Du ja sicherlich steuerlich geltend machst, verboten. Dieser Raum ist Deine Klavierschule.
Schiebst Du das Klavier nach nebenan in die Diele, handelt es sich eindeutig um Deinen Privatraum. Und da ist der Unterricht anscheinend erlaubt.
Aber auch diesen Sachverhalt würde ich mit der Frau Hanatschek zu klären versuchen. Ich fürchte nur, auf dermaßen konkrete Fälle wird sie nicht mehr konkret antworten, da sie dann auf ihre Antwort festgenagelt und verantwortlich gemacht werden könnte. Und vor nichts haben Beamte mehr Angst als vor Verantwortung. Da sagen sie am liebsten gar nichts mehr und verweisen auf neben- oder übergeordnete Behörden.
CW
Schiebst Du das Klavier nach nebenan in die Diele, handelt es sich eindeutig um Deinen Privatraum. Und da ist der Unterricht anscheinend erlaubt.
Aber auch diesen Sachverhalt würde ich mit der Frau Hanatschek zu klären versuchen. Ich fürchte nur, auf dermaßen konkrete Fälle wird sie nicht mehr konkret antworten, da sie dann auf ihre Antwort festgenagelt und verantwortlich gemacht werden könnte. Und vor nichts haben Beamte mehr Angst als vor Verantwortung. Da sagen sie am liebsten gar nichts mehr und verweisen auf neben- oder übergeordnete Behörden.
CW