Auszug "Juryrichtlinien":
Bewertungsgrundlage ist ausschließlich die Darbietung während des Wertungsspieles. Weitere Informationen, die einzelnen Jurymitgliedern zur Verfügung stehen, dürfen nicht berücksichtigt werden. Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel- bzw. gesangstechnische Darstellung der vorgetragenen Werke maßgebend. Wesentliche Kriterien sind: Künstlerische Gestaltung, Tonqualität (Stimmqualität), Spieltechnik, Texttreue, das stilistische Ver-ständnis und die Qualität des gemeinsamen Musizierens. Auswendigspiel wird nicht besonders bewertet. Überragende einseitige Fähigkeiten (z.B. reine technische Leistung) dürfen nicht überbewertet werden.
Jedes zum Wettbewerb zugelassene Programm ist zu werten. Bei ausgesprochen fehlgewählten Werken (z.B. zu schwierige Werke, stilistisch nicht geeignete Werke, ungeeignete Bearbeitungen, Nichtberücksichtigung der Aus-schreibung z.B. hinsichtlich Literaturanforderung) müssen die Spieler*innen nach dem Wertungsspiel im Einver-nehmen mit dem Ausschuss entsprechend beraten werden, insbesondere, wenn es sich um die Weiterleitung zur nächsten Wettbewerbsphase handelt.
Ein "ausgesprochen fehlgewähltes Werk" wie beschrieben wird es wahrscheinlich nicht sein (?)