Sicherlich für den einen oder anderen wichtig, daher nochmals zum Thema Verlustvortrag. Tatsächlich scheint es jetzt eine Verbesserung zu geben, aber nur auf richterlichen Beschluss (was nicht automatisch dazu führt, dass jedes Finanzamt danach handelt!!!). Ich zitiere:
Studenten und Lehrlinge dürfen sich freuen. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können sie zukünftig ihre Ausbildungskosten leichter von der Steuer absetzen. In zwei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen widersprachen die Münchner Richter der gängigen Praxis der Finanzämter, wonach die Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium grundsätzlich nicht mit späteren Steuerzahlungen verrechnet werden können.
Bisher konnten Studiumskosten nur dann steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn dem Studium eine Berufsausbildung vorausgegangen war. Wer direkt nach dem Abi oder Wehr(ersatz)dienst ein Studium oder eine Ausbildung angefangen hat, hatte bisher kaum eine Möglichkeit seine Kosten steuerlich absetzen zu können.
In den aktuellen Streitfällen klagten ein angehender Pilot und eine Medizinstudentin. Sie wollten ihre Ausbildungskosten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer späteren Berufsausübung standen, als sogenannten Verlustvortrag geltend machen. Der BFH gab ihren Klagen recht. Sie können ihre Ausgaben in voller Höhe mit dem Gehalt der ersten Berufsjahre verrechnen und so ihre Steuerlast in dieser Zeit drücken.