Notenumblätterer- Vermeidungsstrategie

Ja, das kommt dem, was ich meine, schon sehr nahe. Die praktischste Hardware wäre dann ein TouchPC, möglichst groß.

Da bin ich anderer Meinung. Die praktischste Hardware ist eine vernünftige, gedruckte Ausgabe. Wenn die mal runterfällt, hebt man sie auf und spielt weiter. Einen TouchPC kann man vermutlich in die Tonne treten, wenn das passiert. Die Frage ist außerdem, ob man seine mühsam eingerichteten Noten noch benutzen kann, wenn man das Teil irgendwann austauschen muss. Und im Konzert würde ich mich nie auf so ein elektronisches Teil verlassen. Ein Programm kann sich auch mal aufhängen, oder der Akku kann schlappmachen oder es geht an der Hardware was kaputt oder ...

Da lob ich mir meine schönen Henle-Ausgaben!

Gruß, Mick
 
Sobald man diese Kopien in öffentlichen Aufführungen benutzt, ist das nicht mehr privat.

... nur wenn man selbst das Original nicht besäße und keine Kopien an Dritte verteilt, oder?

In der Praxis kann die beste Lösung darin liegen, paar Töne weg zu lassen und seelenruhig umzublättern.

Wenn dieser Vorschlag jetzt von einem nachweislichen Anfänger gekommen wäre ... nicht auszudenken! Um die Ruhe der armen Seele wärs geschehen! ;-)
 
Aber zum Thema:

Leider habe ich selbst (noch) kein iPad, aber mein Sohn: Nichts einfacher als (legale!) Noten herunterzuladen und damit gleich an den Flügel zu marschieren. Ist zwar nicht ganz A4, aber für eine Seite reicht das gut. Und mit einen Wisch ists umgeblättert, schneller als mit echten Seiten. Extrem praktisch. Bei Orgelnoten kann das allerdings zu klein sein - damit kenne ich mich leider nicht aus.
 
Da lob ich mir meine schönen Henle-Ausgaben!


Es gäbe da noch einen Punkt, der hier noch gar nicht zur Sprache gekommen ist, meiner Meinung nach aber - zumindest für mich! :D - immens wichtig ist:

Es besteht eine ungemein große ästhetische Qualität darin, eine schöne, hochwertige Notenausgabe in den Händen zu halten, daraus zu spielen, in ihr zu lesen, die Schönheit und Wohlproportioniertheit jedes einzelnen noch so kleinen Zeichens zu bewundern...

Ich weiß - ich habe ein Noten-Fetisch...:D - aber es geht doch nichts über eine schöne gedruckte Ausgabe, die dann von einer umso schöneren Notenwenderin umgeblättert wird! :D

Herzliche notensammelnde Grüße

Euer Lisztomanie

der davon träumt, irgendwann mal die komplette NBA und MGG im Regal stehen zu haben...:D
 
der davon träumt, irgendwann mal die komplette NBA und MGG im Regal stehen zu haben...:D

Was ich bei den NBA-Ausgaben hasse, ist, dass sie extrem widerborstig sind, wenn man sie aufs Notenpult stellt. Sie wollen einfach nicht geöffnet stehenbleiben. Die Bach-Partiten fallen bei mir schon auseinander, weil ich rohe Gewalt anwenden musste, um überhaupt daraus spielen zu können. Deshalb ziehe ich die Henle-Ausgaben vor. Da funktioniert das auch bei neuen Bänden auf Anhieb.
Und die Klavierauszüge bei der NBA sind äußerst unpianistisch; übrigens auch die der Mozart-Gesamtausgabe. Kein Vergleich zu den alten Peters-Auszügen! Die kann man viel besser vom Blatt spielen und sie klingen einfach erheblich besser.

Gruß, Mick
 
Wäre eine Tablet-App, die erkennt wo man im Song steht und automatisch langsam weiter geht (kontinuierlich, ohne getrennte Seiten), etwas was man sich wünschen würde? Oder würde sowas niemand benutzen?

Gibt es sowas? Und wenn nicht, ist es vorstellbar, dass das zuverlässig funktionieren könnte für klassische Musik?


Ich könnte mir vorstellen, dass ein Tablet ausreicht, wenn man nur wenige Zeilenpaare anzeigt und es automatisch kontinuierlich scrollt. Ob diese Automatik umsetzbar ist, müsste man genau untersuchen, könnte aber klappen. Und wenn nicht, kann man vielleicht mittels Zwinkern die scroll-Geschwindigkeit anpassen.. würde aber vielleicht aussehen wie Tourette :roll:
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Für solche Fragen erhoffe ich mir demnächst Innovationen aus der Eye-Tracking-Technologie. In der Psychologie und Medizin verwendet man das schon lange und Samsung hat nun angefangen, es auf einem Handy zu installieren. Kurz: Man kann einen Seiteininhalt umblättern, nur indem man auf das Ende der Seite schaut!

Samsung Galaxy s4 smart scroll eye tracking demo - YouTube

Damit hätte sich der Job des Umblätterers erledigt - wieder paar mehr Arbeitslose :O
 
@ mick: Da muss ich Dir recht geben!

Das mit der Widerborstigkeit ist natürlich evident...:D

Aber auch bezüglich der Klavier-Auszüge: Ich habe mal die alten Peters-Klavierauszüge (23. Mozart, 1. Beethoven und 1. Chopin) mit meinen Henle-Ausgaben verglichen und muss zugeben: An die Peters kommen die von Henle nicht heran!

Aber vom Druckbild gefallen mir die Henle-Ausgaben besser....:D

Was mir da auch noch einfällt: Bei Orgelnoten gibt es ja auch noch das Problem der drei Systeme. Bei den Peters-Ausgaben findet man langsame Sätze häufig auf einer Doppelseite, man muss also nicht blättern. Die Bärenreiter-Ausgaben (nach NBA) sind hingegen ziemlich zerdehnt*. Das hat auch Vorteile - finde ich zumindest.

Außerdem schätze ich den kleinen kleinen blauen Schuber sehr, der hoffentlich in Bälde auch eine angenehme Wohnstatt in meinem Notenschrank finden wird...:D

Herzliche Grüße

Dein Lisztomanie

* P.S.: Zitat unseres Domkapellmeisters zu meinem Orgellehrer (kommisarischer Domorganist): "Ich kann den Bärenreiter-Sch*iß nicht mehr sehen - da musst Du selbst für nen Adagio zweimal umblättern"...:D
 
Was ich bei den NBA-Ausgaben hasse, ist, dass sie extrem widerborstig sind, wenn man sie aufs Notenpult stellt. Sie wollen einfach nicht geöffnet stehenbleiben.

Hi Mick, es gibt bestimmte Hand-Bewegungen, die man machen kann ( wenns nicht ein granatenharter Einband ist, natürlich ).

Man nimmt den Notenband zwischen beide Hände, hochkant, Buchrücken so , dass Du schräg runter draufschaust, und dann mit FLACHEN HÄNDEN mit aller Kraft pressen und Bewegungen machen, wie Ureinwohner, wenn sie Feuer machen. Sehr schnell und hart und fest.

Man nennt das "Wibbeln" oder so ( hab genauen Namen vergessen. Ist seltenes Wort ). Das hilft, wenn die Dinger immer wieder zuklappen.

LG, Olli !
 
Dreiteilige Antwort:

a- Mein Papa, leidenschaftlicher Bastelfex und zu faul zum Buchhalten beim Im-Bett-Lesen, hatte sich fürs winterliche Bett einen Notenständer so umgebaut, dass man ca. zehn Buchdoppelseiten vorweg dort zwischen kleinen Latten einklemmen konnte. Zehn Seiten zu lesen reichten ihm meist zum Einschlafenkönnen. Ein Schrittschaltmotor erledigte ihm dann auf Knopfdruck-Impuls am Steuerkabel unter der warmen Bettdecke nacheinander das Buchumblättern, ohne dass er kalt wurde.

Diese Bauarbeit ließe sich auch ein wenig vergrößert auf ein Notenpult anwenden, z.B. mittels Mikrofongalgen auch entkoppelt von Klavier oder Flügel. Melde das hier zum Patent an, Idee: WEAS'Papa.

Vereinfacht: Mein längstes "Vorführstück"; die Berceuse op.57 Chopin, sechs Blätter, habe ich zum Sechser-Satz hintereinandergeklebt, drei Seiten vorn, einmal um blättern, an einer Stelle, die genial mittig sitzt und gut passt.

(NB die fünf Einzelseiten der Rock-Ballade "Going Home" von Mark Knopfler nerven ohne Ende, andauernd flattern die Blätter herum und herunter. Nichtmal das riesige Notenpult erlaubt es, alle nebeneinanderzustellen, das Hygrometer muss mithelfen, das letzte Blatt teils neben dem Pult zu fixieren. Nur die Nerverei, ohne Ende...)

b- Gleiches ließe sich sehr einfach für den Laptop oder einen Tablettcomputer machen: Notenblätter einscannen, vielleicht am besten PDF, dann kann man alles von IMSLP und den Eingenscans per Acrobat Reader reinladen. Zum Konzert: dem Johnny Controlletti der Urheberrechte die gekauften graublauen Henles vorzeigen. Schätze die auch sehr. Zwei kleine Schalterchen an einer Fernsteuerung (moderner Autoschlüssel zB mit Bluetooth) erledigen das Vor- und wahlweise auch Zurückblättern. Mit Vergrößern der Druckschalter wäre das auch, mit Klebeband unter den Flügelspieltisch geklebt, per Knie auszulösen. US-Systeme der elektronisch gesteuerten Flügelbetätigung haben oft schon ein Notenpult mit Ipad.


c- Bin sehr für die bayrisch schlaue Umblätterin - bitte dann aber nicht zu blond, zu großgewachsen und offenherziges Dirndl, lenkt u.U. doch zu sehr ab.
 
Wenn man ein 3 seitiges Stück hat und man die 3. Seite kopiert, damit man nicht blättern muss, und man das so in einer öffentlichen Aufführung benutzt, ist das nicht mehr korrekt, da nicht privat. Das läuft in der Praxis nach dem Motto: wo kein Kläger da kein Richter.... Aber wenn da ein GEMA Prüfer im Saal sitzt....

Daher kann man das nicht laut empfehlen. (Die Berufsverbände sind schon lange dabei, eine praktikable Regelung zu finden.)

Ich glaube, diese Aussage ist nicht richtig:

Wenn ich Noten käuflich erworben habe, darf ich diese auch in meinen öffentlichen Aufführungen verwenden, und zwar egal, ob ich mir die Noten direkt oder eine Kopie davon auf mein Notenpult stelle. Das ist ja gerade der Sinn und Zweck der dargestellten Aktion - die Nutzbarmachung der Noten für persönliche öffentliche Auftritte. Natürlich darf ich nicht die Notenkopien an andere Leute verteilen, damit jene dann damit kommerzielle Aufführungen machen, aber davon war ja auch nie die Rede.

Daher kann man das laut empfehlen.

Und ob die GEMA was damit zu tun hat, ob ich selbst angeschaffte Noten oder deren Kopien oder sogar Kopien von Noten, die andere angeschafft haben, nutze, sei dahingestellt: m.E. geht es der GEMA darum, die Aufführungsrechte und die Gebühren für Aufführungen von Komponisten, die in dem GEMA Zeitrahmen liegen, zu kontrollieren, und nicht darum, das Copyright von Musiknotenverlagen zu kontrollieren (aber das wissen andere hier vielleicht besser, ob dem wirklich so ist).

Weiterhin, was Musik angeht, die in Kirchen bei Gottesdiensten oder gottesdienstähnlichen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Orgelvesper u.ä.) aufgeführt wird, da können die GEMA-Prüfer gerne dabeisein und mitbeten. :) Es gibt dafür eine Generalvereinbarung zwischen GEMA und Kirche, die keine extra Anmeldung nötig macht, falls man z.B. zeitgenössische Musik spielt (jetzt mal unabhängig von den Noten, sondern bezogen auf die Aufführung der Musik selber). Ich muß also nicht zum Kirchenamt traben und irgendwas ausfüllen, bloß weil ich zeitgenössische Musik im GD gespielt habe.
 
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Das ist nicht mehr private Nutzung sondern geschäftliche Nutzung.

Richtig! Ich nutze privat angeschaffte Noten oder deren Kopie für persönliche geschäftliche Nutzung, z.B. indem ich Geld für den Orgeldienst einkassiere.

Ich verdiene ja kein Geld damit, indem ich die Kopie verkaufe, sondern indem ich daraus spiele.

Wo ist das Problem dabei? Meinst du allen Ernstes, man darf in einem öffentlichen Konzert, wo man Geld kriegt, keine selbst erworbenen Noten oder die Kopie von selbst erworbenen Noten auf das eigene Notenpult stellen oder was?
 
Hier im Forum wurde mal geschrieben, daß Kopien verwendet werden dürfen, wenn die Originale so deponiert sind, daß sie nicht zugänglich sind.
Keine Ahnung, ob das stimmt.
 
lotusblume, du hättest lieber mal lesen sollen: dein Statement, dass man generell keine Kopien für öffentliche Auftritte verwenden darf, stimmt einfach nicht, egal wie oft du das "in einem öffentlichen Forum propagierst", um deine Worte zu verwenden.

Aber ich kann gerne aus beiden Links, die oben dargestellt wurden, zitieren:

"(3) ERLAUBT und auch für öffentliche Wiedergabe FREI VERWENDBAR sind Kopien aus Werken, deren Komponisten bzw. Bearbeiter vor mehr als 70 Jahren starben, sofern die Vorlage nicht innerhalb der letzten 25 Jahre als wissenschaftliche Neuausgabe oder als Erstausgabe eines nachgelassenen Werkes erschien. " siehe Rechtskomission des Deutschen Bibliotheksverbandes

oder der Link von Klaviermacher:
" Nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist, also 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Komponist, Texter), ist das Kopieren von Noten grundsätzlich zulässig. Da es im Gegensatz zu den Tonträgerherstellern kein Leistungsschutzrecht der Verlage im deutschen Urheberrecht gibt, ist nach Ablauf der Schutzfrist eine Vervielfältigung der Noten und auch das Kopieren von Noten aus verlegten Notenheften erlaubt, ohne dass dies der Verlag unterbinden kann. Etwas anderes kann nur gelten, wenn es sich bei der Notenausgabe um eine sogenannte wissenschaftliche Ausgabe handelt."

ich hoffe, dass damit diese Sache geklärt ist und dass es jetzt wieder um das eigentliche Thema gehen kann, nämlich um Notenumblätterer-Vermeidungsstrategien, z.B. auch durch Kopien...
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Du kannst so oft falsche Dinge behaupten, wie du willst, lotusblume, selbst in einem öffentlichen großen Forum - das mußt du für dich entscheiden.

1) Deine Aussage, dass man Kopien von Noten nicht nutzen kann, ist so einfach nicht richtig, obige Links zeigen, unter welchen Voraussetzungen es eben doch möglich ist.

2) Deine andere Aussage, dass man dabei unterscheiden muß, ob man die Kopie privat nutzt oder bei einem öffentlichen Auftritt, stimmt erst recht nicht.

3) MEINE BACH Noten sind auch teilweise wissenschaftliche Neuausgaben. Auch die erlaube ich mir zu kopieren, da sie älter als 25 Jahre sind, also vor 1988 erschienen sind.
 
Hi Mick, es gibt bestimmte Hand-Bewegungen, die man machen kann ( wenns nicht ein granatenharter Einband ist, natürlich ).

Man nimmt den Notenband zwischen beide Hände, hochkant, Buchrücken so , dass Du schräg runter draufschaust, und dann mit FLACHEN HÄNDEN mit aller Kraft pressen und Bewegungen machen, wie Ureinwohner, wenn sie Feuer machen. Sehr schnell und hart und fest.

Man nennt das "Wibbeln" oder so ( hab genauen Namen vergessen. Ist seltenes Wort ). Das hilft, wenn die Dinger immer wieder zuklappen.

Ich habe da eine effektivere Methode für mich gefunden: Ich lege die Noten aufgeklappt mit dem Rücken auf den Boden, stelle mich mit meinen 90kg drauf, und das Thema hat sich erledigt.:)
 
Das Thema Noten kopieren ist insofern verzwickt, weil es unbefriedigend gelöst ist. Grundsätzlich ist Noten kopieren verboten, wenn nicht das Einverständnis des Urhebers oder des Verlages vor liegt. Das Verbot gilt ohne Wenn und Aber! Die Regelung ist jedoch null und nichtig, wenn der Komponist mehr als 70 Jahre tot ist. Ein Verlag hat nach deutschem Recht keine Möglichkeit seine Arbeit eines mehr als 70 Jahre verstorbenen Komponisten urheberrechtlich schützen zu lassen, außer es handelt sich um eine "wissenschaftliche Ausgabe". Nun stell ich mir gerade vor, wie Verlage darum bemüht sind, wissenschaftlich vor zu gehen, um Ausgaben zu schaffen, die nicht kopiert werden dürfen. :D

LG
Michael
 
Nein, ich habe mit meiner Aussage nicht sagen wollen, dass man gar nichts kopieren darf - sondern Deine Aussage dass man alles kopieren darf weil öffentliche Auftritte gegen Geld "persönliche Nutzung" wären, korrigieren wollen.

Du hast geschrieben, dass man zwar private Kopien machen kann, aber die nicht in einer öffentlichen Aufführung nutzen darf. Das ist einfach so nicht richtig.

Und doch, es macht einen Unterschied, ob ein Laie Kopien zum Selbststudium zu Hause nutzz, weil er irgendwelche Fugenthemen in rot markieren will, oder ein Profi in einer öffentlichen Aufführung. Vor allem - in einer öffentlichen Aufführung sieht man das.

Nein, es macht keinen Unterschied im rechtlichen Sinn.
Und nur um die Rechtslage ging ja die Diskussion hier, nicht um den optischen Eindruck bei einer öffentlichen Aufführung.

Man kann auch über das Thema mit GEMA sprechen. Und man weiß als Musiker - der agiert oft in der Grauzone, und dass vieles stillschweigend toleriert wird, weil es nicht anders geht. Aber das passiert eben nach dem Motto "Auge zugedrückt".

Ich weise diese unterschwellige Behauptung zurück, in einer Grauzone zu agieren, was du mir hier mehrfach unterstellt hast in der einen oder anderen Form in diesem Faden!
Und zwar weder was Kopien noch was GEMA angeht. Bzgl. GEMA und Kirchenmusik gibt es nämlich auch klare und eindeutige Regeln.

Auf der anderen Seite finde ich es gut, eindeutig klarzustellen, wann generell Notenkopien erlaubt sind und wann nicht.
Z.B. ist vor kurzem von Bach eine bisher unveröffentlichte Choralfantasie "Wo Gott der Herr nicht bei uns hält" aufgetaucht. Demnach darf man die wohl nicht kopieren (egal für private Nutzung oder öffentlichten Auftritt), weil es ja wahrscheinlich als Erstausgabe eines nachgelassenen Werkes anzusehen ist. Das hätte ich auch nicht so gedacht...

@Klaviermacher: Auch wissenschaftliche Ausgaben, wie z.B. NBA, darf man kopieren - dort gilt nur noch die weitere Regel, dass das Erscheinungsdatum mindestens 25 Jahre her sein muß.
 
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