Das ist schon richtig, nur würde ich das nicht als "Gewinn" sehen, sondern als Bazahlung meiner Auslagen (Transport, Material) so wie meiner Dienstleistungen welche im am Instrumente verrichte. Beim neuem Instrument hingegen fällt ein solcher Aufwand (normalerweise) weg, so daß ich bei diesen Instrumenten von Gewinn reden kann - was hab ich denn da groß an Arbeitszeit außer mal stimmen, durchregulieren und Kundengespräche? Das Teil steht doch ansonsten still in der Ecke und stört ned :D
Viele Grüße
Styx
Für die Kalkulation des Verkaufspreises nimmt man den gleichen Stundensatz, den man auch einem Kunden für die Arbeit an dessen Instrument berechnen würden, z.B. 50,- netto zzgl. MwSt. In diesem Preis ist der Stundenlohn für einen fest angestellten Klavierbauer/Klavierbaumeister sowie Lohnnebenkosten, wie auch Wagnis/Gewinn enthalten.
Wenn ein Kunde für eine Überarbeitung 25h á 50,- Euro netto zahlt, steckt in dieser Rechnung neben einem Verdienst auch ein entsprechender, legitimer Gewinn.
Wenn ich bei einem Verkaufsinstrument 25h á 50,- Euro netto in die Kalkulation nehmen, sieht mein Gewinn nicht anders aus.
An einem neuen Instrument habe ich vielleicht nur 5h Arbeit und die vom Hersteller über die UVP vorgesehene Marge schmälert sich über die Rabatte, die der Kunde sehen will, dazu eine neue Bank, Leiferung frei 4. Obergeschoß, etc.
Und auch immer daran denken:
Von dem, was der Kunde dem Klavierhändler für ein Neuinsturment zahlt, gehen etwa 16% als MwSt. an´s Finanzamt, d.h., der Staat verdient mit jedem Verkauf eines Klavieres deutlich mehr als der Händler, der dafür seinen Kunden stundenlang berät.
Am Verkauf eines 8000,- Euro-Klaviers ist oft weniger verdient, als es kosten würden, dem Kunden an seinem alten Hobel die Hammerfilze abzuziehen.