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Fotomanni
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Aber die Frage stellt sich dann ja erst beim nächsten Eigentümerwechsel wieder.Nein, der Verkäufer braucht eine Genehmigung. Ohne ist es eine Straftat. Dafür kann er auch später noch belangt werden. Allerdings weiß ich ehrlich gesagt gar nicht, wie da die Verjährungsfrist ist. Und ja, der Käufer begeht natürlich auch eine Straftat.