Sven
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Ich habe mich vor zwei Jahrzehnten mit der österreichischen Situation beschäftigt, weil ich Aufnahmeanträge gestellt habe. Was man zB natürlich kritisieren kann, ist die Unterscheidung zwischen ernster und Unterhaltungsmusik. Vor allem blöd für die, die sich für ernst halten, aber nur als Unterhaltung kategorisiert werden. Oder den Ausschluss von CC Lizenzmodellen oder oder.
Eine inhaltliche Auseinandersetzung fände ich ja durchaus interessant. Aber: man braucht einen Anwalt, um bei der GEMA seine satzungsmäßigen Interessen durchzusetzen - gibt es da konkrete Rechtsverfahren auf die sich eine solche Aussage bezieht?
Du hast also keine Ahnung von der GEMA, behauptest trotzdem, zumindest indirekt, dass deren Regeln super fair sind. Ohne sie gelesen zu haben?