Eigene Arrangements von Filmmusikern über den eigenen Shop auf der Webseite verkaufen..

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Ethi

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5. Mai 2013
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Hallo alle!
Ich habe für meine Schüler ein paar Stücke leichter arrangiert, (so Amelie und co)
Darf ich das auf der eigene Webseite zum Verkauf/download anbieten? Womit kann man in schlimmsten Fall rechnen?
Herzlichen Dank!
 
Du brauchst in jedem Fall die Erlaubnis des Urhebers für solche Bearbeitungen. Die zu bekommen dürfte schwierig bis unmöglich sein. Das ist es bereits bei Bearbeitungen, die man auf Youtube veröffentlicht, was dort eine Löschung zur Folge haben kann. Bei dem, was du vorhast, ist ohne ausdrückliche Genehmigung mit einem Strafverfahren zu rechnen, weil du erstens nicht die Erlaubnis für einen veröffentlichten Eingriff ins Werk hast und zweitens Geld auf der Grundlage von etwas verdienen willst, an dem jemand anders die Hauptarbeit geleistet hat. Ohne Genehmigung: Finger weg von solchen Vorhaben!
 
Jepp, damit kannst du in Teufels Küche kommen, weil du dich wie gesagt an der Arbeit eines Künstlers bereichern willst. Und das solltest du nicht riskieren, das kann echt teuer werden.
 
OMG... :009: Danke vielmals für eure Antwort!!!
Ich nehmen an, ist das nicht übertrieben geschildert....?
 
Aber mit einem Strafverfahren rechne ich nicht: das ist viel zu zivil.
Das unzivilisierteste, was das Deutsche Rechtssystem zu bieten hat, gehört zum Zivilrecht. Eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" (vulgo Abmahnung) kostet da einen richtigen Batzen, und Rücksichtnahme auf deine finanziellen Verhältnisse brauchst du von den Anwälten der Rechteinhaber nicht erwarten.
 
OMG... :009: Danke vielmals für eure Antwort!!!
Ich nehmen an, ist das nicht übertrieben geschildert....?
Rechtlich gesehen ist das bestimmt nicht übertrieben. Die Frage ist eher, ob sich jemand die Mühe macht, dich deswegen anzuzeigen. Das halte ich persönlich für unwahrscheinlich...
Es gibt viele Leute, die ihre Arrangements als Download veröffentlichen, teils auch für Geld. Auch Partitionen vieler Musikstücke oder Songs, die sonst in Notenform oder mit Klavierbegleitung gar nicht vorliegen würden. Von daher tue ich mich schwer damit, irgendetwas daran verwerflich zu finden. Ist in meinen Augen eine große Bereicherung.
Aber das Risiko trägt man wohl.
Vielleicht ist eine Veröffentlichung auf Muse Score eine Alternative. (Persönlich durch die AGB gelesen habe ich mich da allerdings auch nicht. Würde aber vermuten, falls es da Zoff geben sollte, dass es eher auf die Plattform zurückfallen würde)
 
Stimmt exakt: Wer urheberrechtlich geschützte Sachen ohne Genehmigung bearbeitet und veröffentlicht, bereichert sich an fremdem geistigen Eigentum.
..., ermöglicht anderen Pianisten, vor allem Anfängern und "Casuals", ihre Lieblingsstücke zu spielen und die Freude am Musizieren zu entdecken, und betreibt zudem kostenlose Publicity für das Stück/den Song/den Komponisten/ den Interpreten.
Möchte ich einen Musiker sehen, der entzürnt darüber ist, dass Leute seine/ihre Songs oder Stücke covern und Zeit ins das Transkribieren und Lernen investieren. Mach ich mich mit Gitarrentabs und -Akkorden auch strafbar?
Wenn man dafür Geld nimmt, kann ich es verstehen. Wenn man es kostenlos teilt - woran bereichere ich mich? Partitionen schreiben sich auch nicht auf Knopfdruck.
Welche Einnahmen verliert ein Sänger dadurch, dass Leute etwas konsumieren (Klaviernoten), das sonst gar nicht existieren würde?
 

Auch, wenn man das kostenlos zur Verfügung stellt, wird es nach Rechtslage so gesehen, dass man die Rechteinhaber damit um ihre Verdienstmöglichkeit bringt. Man verdirbt ihnen das Geschäft oder behindert es zumindest durch eine unlautere Konkurrenzsituation.

Möchte ich einen Musiker sehen, der entzürnt darüber ist, dass Leute seine/ihre Songs oder Stücke covern und Zeit ins das Transkribieren und Lernen investieren.
Deine Werbung haben die Musiker evtl. nicht nötig, vor allem aber macht diese sie auch nicht satt. Ich möchte einen Bäcker sehen, der mir seine Brötchen kostenlos gibt mit dem Argument, dass ich, wenn mir seine Brötchen gut schmecken, sie meinen Freunden empfehle. Und dann kommen die Freunde und wundern sich über den Ladenpreis, der entsprechend höher ausfällt, der Bäcker will ja meine "Werbung" refinanziert sehen.
 
Wenn ich den neuesten Bestseller von Stephen King ins Deutsche übrrtrage und das unentgeltlich ins Netz stelle - woran bereichere ich mich dann? An nichts! Ich mache sogar noch kostenlose Publicity für das Werk.

Stephen King und sein Verlag werden sich sicher riesig über die Aktion freuen. Ich glaube, ich verfilme das Buch auch noch und veröffentliche den Film auf Youtube! Die Freude wird grenzenlos sein!
 
Die Frage ist eher, ob sich jemand die Mühe macht, dich deswegen anzuzeigen. Das halte ich persönlich für unwahrscheinlich...
In der Musizierpraxis gibt es da eine Grauzone. Es ist ziemlich weit verbreitet, dass arrangiertechnisch mehr oder weniger bewanderte Ensembleleiter und Schulmusiker beispielsweise von aktuellen Hits aus dem Pop- und Rockbereich für den Eigengebrauch Noten schreiben und die Sätze einstudieren und aufführen, ohne vorher die eigentlich erforderliche Erlaubnis einzuholen, die fremde Musik überhaupt bearbeiten zu dürfen. Finden öffentliche Aufführungen dieser Arrangements statt, bekommt der Veranstalter auf der Basis der gemeldeten Literatur eine Rechnung über die zu entrichteten GEMA-Gebühren. Da das Urheberrecht im Falle von geschützten Musikwerken bei den Autoren respektive Rechtsnachfolgern verbleibt, tolerieren diese erfahrungsgemäß Fremdbearbeitungen, an deren Existenz sie ja ohne eigenes Dazutun Geld verdienen.

Sobald der Arrangeur mit eigenen finanziellen Interessen unterwegs ist, gibt es Probleme. Spätestens dann braucht er die Bearbeitungslizenz des Autors, für die mehr oder weniger hohe Lizenzgebühren fällig werden. Den "Bearbeiterpunkt" der GEMA bekommt man höchst selten gewährt.

LG von Rheinkultur
 
Auch, wenn man das kostenlos zur Verfügung stellt, wird es nach Rechtslage so gesehen, dass man die Rechteinhaber damit um ihre Verdienstmöglichkeit bringt. Man verdirbt ihnen das Geschäft oder behindert es zumindest durch eine unlautere Konkurrenzsituation.


Deine Werbung haben die Musiker evtl. nicht nötig, vor allem aber macht diese sie auch nicht satt. Ich möchte einen Bäcker sehen, der mir seine Brötchen kostenlos gibt mit dem Argument, dass ich, wenn mir seine Brötchen gut schmecken, sie meinen Freunden empfehle. Und dann kommen die Freunde und wundern sich über den Ladenpreis, der entsprechend höher ausfällt, der Bäcker will ja meine "Werbung" refinanziert sehen.
Rechtslage ist wunderbar, ich sag ja, das Risiko hat man. Halte es persönlich trotzdem für Quark.
Band xy bringt mit Sicherheit kein Notenheft für ihr 20 Jahre altes Album raus, genauso wenig wie Nintendo Noten für seine Spieltitel vertreibt.
Als nächstes verbieten wir auch jegliche Art von Fanart, -projekten und generell Memes, und das gemeinsame Singen ist auch eine illegale Bereicherung an urheberrechtlich geschütztem Material. Die müssen sich alle erstmal ein Notenblatt dazu kaufen, und wenn es sowas nicht gibt, dann darf man das eben nicht singen. Genau das Selbe.

Der Bäckervergleich hinkt. Die Alternative zu kostenlosen Klaviernoten aus der Community sind eben nicht kostenpflichtige Klaviernoten von offizieller Seite, sondern gar keine Klaviernoten! Wenn ich etwas spielen will und das gibt es einfach nicht in Notenform, und mir ist auch die Gabe des Nach-Gehör-Spielens nicht gegeben, dann kaufe ich mir ja als Schlussfolgerung nicht das Album, sondern bin eben ernüchtert und suche mir was anderes.
 
Ligeti sprach später selbst darüber, wie ihm beim Besuch einer Kino-Vorstellung in Wien klar wurde, dass er nun auch Filmkomponist war...!

Auch die Damen und Herren Rechtsverdreher müssen von irgendwas leben. Oder so.

Gauf, oder so.
 
Wie ist das bei den ganzen tutorial - "lerne Klavier in nur minus zwei Tagen" - Fritzen?

Sie zeigen oft auch arrangements (manchmal auch originale) und broadcasten das.

Manch einer hat beträchtliche Klickzahlen u. o. Abonenents.

Stellt das keine Urheberrechtsverletzung dar?

Ich, für meinen Teil, spiele nicht mehr viel selbst Computer, sehe aber let's plays. Auch die haben teils Millionen Zuschauer. Rapide steigend.

Da überlege ich: wie blöd kann der publisher sein da keinen Riegel vorzuschieben.

Ja, es mag sein, daß 5% der Angucker es als Teaser mit Democharakter und nachfolgendem Kauf sehen. Der Großteil wird sich denken: "cool, durchgespielt und 50€, Zeit, Aufregung, Mühe gespart".

Frage mich wie das auf Dauer gut /gesund sein soll für den Markt
 
@xara99: Dann rede nicht lange, veröffentliche Deine „Bearbeitungen“ und teile möglichst aller Welt umgehend mit, daß es bei Dir etwas umsonst gibt. Vielleicht hat Du ja Glück, und niemand kümmert sich darum. Wenn Du Pech hast, kann es ganz schön teuer werden. Mit vierstelligen Beträgen (wg. Anwaltskosten) wirst Du rechnen müssen, und vor Gericht hast Du schlechte Karten. Recht ist halt nicht das, was Du dafür hältst, sondern was der Gesetzgeber als Recht festgesetzt hat.

Es freut sich schon auf die Erfahrungsberichte
cb
 
Oft wird es aber einfach nur gesperrt, blockiert, gelöscht, unöffentlich gemacht und schlichtweg am Verbreiten gehindert.
 

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