sorell
- Dabei seit
- 20. Sep. 2007
- Beiträge
- 514
- Reaktionen
- 172
@Rheinkultur
Habe heute Antwort bekommen:
"Sehr geehrte Frau Felder,
die Räumlichkeiten, in denen Sie üblicherweise unterrichten, stellen die „Musikschule“ dar. Damit ist der Unterricht in diesen Räumlichkeiten nicht erlaubt.
Der Rest Ihrer privaten Räume kann für das Erteilen des Klavierunterrichts genutzt werden.
Es tut mir leid, Ihnen diese unter Umständen unbefriedigende Antwort zu geben. Es ist das Ergebnis einer strikten Auslegung der CoronaSchVO.
Daher verweise ich nochmal auf den Vorschlag meiner Kollegin, dass der Klavierunterricht bei Ihren Schülern stattfindet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Maximilian Kämpf
Stadtverwaltung Overath"
Wie soll ich jetzt damit umgehen? Die linke Hand weiß nicht, was die rechte macht?
Habe heute Antwort bekommen:
"Sehr geehrte Frau Felder,
die Räumlichkeiten, in denen Sie üblicherweise unterrichten, stellen die „Musikschule“ dar. Damit ist der Unterricht in diesen Räumlichkeiten nicht erlaubt.
Der Rest Ihrer privaten Räume kann für das Erteilen des Klavierunterrichts genutzt werden.
Es tut mir leid, Ihnen diese unter Umständen unbefriedigende Antwort zu geben. Es ist das Ergebnis einer strikten Auslegung der CoronaSchVO.
Daher verweise ich nochmal auf den Vorschlag meiner Kollegin, dass der Klavierunterricht bei Ihren Schülern stattfindet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Maximilian Kämpf
Stadtverwaltung Overath"
Wie soll ich jetzt damit umgehen? Die linke Hand weiß nicht, was die rechte macht?