Chopin-Walzer entdeckt

Davon gibt es mehrere und nicht alle berechtigen dazu, einen Namenszusatz bzw. Titel zu tragen.
Bachelor, Master, Magister und so weiter sind auch akademische Grade, gehen aber nicht mit einem Titel einher, den man im Namen tragen darf.
Soweit ich weiß, geht das erst mit den Doktorgraden los.
Meines Wissens darf auch in Deutschland ein akademischer Grad unterhalb des Doktorgrades angegeben werden, z. B. Max Mustermann, B.Mus.
 
Ich habe gerade nochmal nachgesehen und auf meiner Masterurkunde steht ganz eindeutig, dass diese Urkunde NICHT zum Tragen eines Namenszusatzes in der Art von "M.A." berechtigt.
Es mag aber sein, dass sich da in den letzten 12 Jahren was geändert hat.
 
Gemini sagt dazu:

Ja, in Deutschland dürfen Sie sowohl den Bachelor- als auch den Master-Titel führen. Diese akademischen Grade sind nach erfolgreichem Abschluss des entsprechenden Studiums offiziell anerkannt und dürfen verwendet werden.“

Und:

Ja, in Deutschland dürfen Bachelor- und Masterabschlüsse in der Regel als Namenszusätze geführt werden. Diese akademischen Grade werden nach dem Namen platziert, beispielsweise "Max Mustermann, M.A." oder "Anna Meier, B.Sc.".“
 
OK ... da muss ich aber nicht schlecht schmunzeln (ich hatte es halt anders im Kopf)..

Kehrt mal zu eurem andiskutierten Thema zurück. Eigentlich gings hier um einen Walzer von Chopin.
 
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