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Stefan379
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Meines Wissens darf auch in Deutschland ein akademischer Grad unterhalb des Doktorgrades angegeben werden, z. B. Max Mustermann, B.Mus.Davon gibt es mehrere und nicht alle berechtigen dazu, einen Namenszusatz bzw. Titel zu tragen.
Bachelor, Master, Magister und so weiter sind auch akademische Grade, gehen aber nicht mit einem Titel einher, den man im Namen tragen darf.
Soweit ich weiß, geht das erst mit den Doktorgraden los.