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Da kann ich Dir nur als EX Klavierlehrer sagen "wer kein unterrichtstaugliches Instrument in der Wohnung hat, ist auch nicht in der Lage den Leistungsanforderungen des Klavierunterrichtes wahr zunehmen. "
Aber Du bist da nicht alleine damit. Auch das ist ein Grund warum ich meine zeitweise Tätigkeit als Klavier und Keyboardlehrer aufgab und mich wieder meinem gelernten Handwerk widmete.
Danke für die ermunternden Worte, sie bestärken mich darin, den Rechtsweg voll auszuschöpfen.Wer kein unterrichtstaugliches Instrument hat, hat somit auch kein übetaugliches Instrument. Peng, aus.
Ich nehme mir diese Aussagen natürlich zu Herzen und werde diese künftig zitieren, wenn ich dringlichst von der Anmeldung zum Klavierunterricht abrate, gerade im Hinblick auf schon geplante künftige "Lockdowns".
Wir haben es hier mit einem städtischen Träger zu tun, der weiter großzügige Abgaben erhebt für Leistungen, die er nicht erbringt. Steuern werden auch schon mal euphemistisch als "Solidaritätszuschlag" umgedeutet, mir fehlen allerdings diese Mittel, um diese anderen Instrumentallehrern, die weiter Unterricht geben, zur Verfügung zu stellen.Meine Musikschule appeliert in gut ausgewählten Worten an meine Solidarität. Ehrlich, ich sehe das ja auch ein, weiß ich doch das mein Pianolehrer wirkliche Probleme bekäme, würde ich meine Zahlungen aussetzen. Das Honorar für ihn ist schon vor Coronabeginn nicht sonderlich üppig gewesen.