B
Bunny
- Dabei seit
- 18. Feb. 2009
- Beiträge
- 28
- Reaktionen
- 2
Hallo zusammen,
das Thema "Musizieren in der Wohnung" kommt ja sehr häufig auf und endet nicht selten in Frustration.
Daher dachte ich mir, ich schreibe einmal einen kleinen Leitfaden, was bei der Anschaffung eines Klaviers in einer Mietwohnung (oder auch Eigentumswohnung in Mehrfamilienhäusern) zu beachten ist.
TLDR: Ihr dürft mindestens 90 Min am Tag und 7 Tage die Woche spielen, egal was die Hausordnung sagt. Geht unbedingt vor dem Kauf zum Nachbarn und vermeidet den Eindruck, rücksichtslos zu sein. Versprecht auf keinen Fall, nicht laut zu spielen. Unten gibt's Urteile zum Lesen und Ausdrucken.
Wer noch da ist: Viel Spaß beim Lesen und hoffentlich trägt er dazu bei, Frustration auf allen Seiten zu vermeiden!
1. Grundsätzliches: Ein Klavier hört der Nachbar immer! Entscheidend ist, was das bei ihm auslöst.
Auch wenn die Lautstärke natürlich je nach Standort und Bausubstanz stark variiert: Irgendetwas kommt immer beim direkten Nachbarn unten, und wahrscheinlich auch nebenan, in der Wohnung an.
Die Frage ist daher eher: Was empfindet der Nachbar, und was passiert als nächstes. Ruhestörung ist aber ein extrem subjektiver Begriff. Die meisten Menschen bringt gar nicht so sehr der Lärm an sich in Rage, sondern das Gefühl der Ohnmacht gegenüber dem Lärmverursacher, sowie die Wut, dass da jemand so rücksichtslos ist.
Anders gesagt: Wenn die blond gelockte 7-jährige Nichte, die einem immer freudestrahlend von den neuen Errungenschaften in der Musik berichtet, oben auf dem Klavier rumhaut, bringt das bei vielen Menschen ein Lächeln aufs Gesicht und sie machen den Fernseher etwas lauter.
Wenn aber der Student, dessen Kumpels immer in die Geranien urinieren, zum Klavierspiel ansetzt, läuft der Kopf 2 Sekunden später rot an und der Besen wird ausgepackt. Auch wenn die Nichte Rachmaninoff übt und der Student die Träumerei.
Es gilt also unbedingt, den Eindruck der Rücksichtslosigkeit zu vermeiden. Und das fängt schon vor dem Klavierspielen an:
2. vor dem Klavierkauf: Rücksichtslosigkeit vermeiden.
Wie oben angesprochen, tun sich die meisten Nachbarn mit der Ohnmacht gegenüber dem Musiker sowie dessen empfundener Rücksichtslosigkeit schwerer als mit dem Lärmpegel, egal ob das jetzt 54 oder 65 dB Schalldruck sind.
Daher ist es ungemein wichtig, folgendes bereits vor dem Klavierkauf zu erledigen:
Zusammenfassend: Lasst Euch nicht von Eurem Recht abbringen Klavier zu spielen, aber benehmt Euch nicht rücksichtslos und gebt dem Nachbarn ein gutes Gefühl.
3) Die Rechtslage
Es gibt unzählige, teilweise widersprüchliche oder auch sehr spezielle Urteile zum Musizieren in Mietwohnungen. Ich habe einmal die wichtigsten Urteile und Beschlüsse mit tatsächlichen Aktenzeichen zusammengetragen. Die Links findet Ihr unten im Post und ich habe sie auch noch einmal als PDF angehängt, da Links ja gerne mal ungültig werden...
Als "kleinster gemeinsamer Nenner" lässt sich Folgendes annehmen:
Für Näheres einfach die Urteile unten durchlesen!
das Thema "Musizieren in der Wohnung" kommt ja sehr häufig auf und endet nicht selten in Frustration.
Daher dachte ich mir, ich schreibe einmal einen kleinen Leitfaden, was bei der Anschaffung eines Klaviers in einer Mietwohnung (oder auch Eigentumswohnung in Mehrfamilienhäusern) zu beachten ist.
TLDR: Ihr dürft mindestens 90 Min am Tag und 7 Tage die Woche spielen, egal was die Hausordnung sagt. Geht unbedingt vor dem Kauf zum Nachbarn und vermeidet den Eindruck, rücksichtslos zu sein. Versprecht auf keinen Fall, nicht laut zu spielen. Unten gibt's Urteile zum Lesen und Ausdrucken.
Wer noch da ist: Viel Spaß beim Lesen und hoffentlich trägt er dazu bei, Frustration auf allen Seiten zu vermeiden!
1. Grundsätzliches: Ein Klavier hört der Nachbar immer! Entscheidend ist, was das bei ihm auslöst.
Auch wenn die Lautstärke natürlich je nach Standort und Bausubstanz stark variiert: Irgendetwas kommt immer beim direkten Nachbarn unten, und wahrscheinlich auch nebenan, in der Wohnung an.
Die Frage ist daher eher: Was empfindet der Nachbar, und was passiert als nächstes. Ruhestörung ist aber ein extrem subjektiver Begriff. Die meisten Menschen bringt gar nicht so sehr der Lärm an sich in Rage, sondern das Gefühl der Ohnmacht gegenüber dem Lärmverursacher, sowie die Wut, dass da jemand so rücksichtslos ist.
Anders gesagt: Wenn die blond gelockte 7-jährige Nichte, die einem immer freudestrahlend von den neuen Errungenschaften in der Musik berichtet, oben auf dem Klavier rumhaut, bringt das bei vielen Menschen ein Lächeln aufs Gesicht und sie machen den Fernseher etwas lauter.
Wenn aber der Student, dessen Kumpels immer in die Geranien urinieren, zum Klavierspiel ansetzt, läuft der Kopf 2 Sekunden später rot an und der Besen wird ausgepackt. Auch wenn die Nichte Rachmaninoff übt und der Student die Träumerei.
Es gilt also unbedingt, den Eindruck der Rücksichtslosigkeit zu vermeiden. Und das fängt schon vor dem Klavierspielen an:
2. vor dem Klavierkauf: Rücksichtslosigkeit vermeiden.
Wie oben angesprochen, tun sich die meisten Nachbarn mit der Ohnmacht gegenüber dem Musiker sowie dessen empfundener Rücksichtslosigkeit schwerer als mit dem Lärmpegel, egal ob das jetzt 54 oder 65 dB Schalldruck sind.
Daher ist es ungemein wichtig, folgendes bereits vor dem Klavierkauf zu erledigen:
- Hausordnung lesen
Die Hausordnung kann das musizieren nicht über den gesetzlichen Rahmen hinaus einschränken (Siehe Urteile weiter unten). Das weiß aber keiner. Daher ist es wichtig, die Hausordnung zu lesen, um zu verstehen, von welchem Sachverhalt die Nachbarn oder Vermieter ausgehen. Wenn nichts oder großzügige Regelungen drin stehen, ist alles okay, ansonsten hat man mehr Überzeugungsarbeit zu leisten. Es ändert aber an der Rechtssituation wenig bis nichts.
- Bei den Nachbarn klingeln und auf den bevorstehenden Einzug eines Klaviers hinweisen.
Diesen Schritt gehen die wenigsten, aber es ist von allen Maßnahmen die absolut wichtigste! Egal ob es ein Kotzbrocken ist, ein Student oder eine alleinerziehende Mutter von 3 Kindern, die sofort Beschützerinstinkte weckt.
Was erzählt man den Nachbarn nun, und mit welchem Ergebnis sollte man aus dem Gespräch rausgehen? Das hängt sehr vom Typen ab, aber ich empfehle in etwa:- Ihr kauft nächste Woche ein Klavier, da Ihr Euch so einen Kindheitstraum erfüllt/man das beruflich macht/die Kinder eins wollen/etc.
- Ihr habt Euch bereits schlau gemacht, was es für Schallschutzmaßnahmen gibt, da ihr die Nachbarn so wenig wie möglich belästigen wollt, und daher legt Ihr einen dicken Teppich drunter / kauft Piattinos / habt ihr das Klavier an die äußerste Wand gestellt, auch wenn das für Euch doof ist/etc.
Hier ist meiner Meinung nach etwas "Kreativität" gestattet um dem Nachbarn ein gutes Gefühl zu geben. Also könnt Ihr Euch ruhig etwas rücksichtsvoller darstellen als Ihr seid. Wenn ihr jetzt schon anfangt aufzuzählen, was man noch alles für zigtausend Euros machen könnte (Silent System, schallisolierter Raum), kommt ihr wieder in die "rücksichtslos" Schublade ;). Wichtig ist der Eindruck, dass Ihr bereits jetzt den Nachbarn wertschätzt und Rücksicht nehmt. Und egal wie die Rechtslage ist, das mit dem Teppich und der geschickt gewählten Wand gehört doch zum guten Ton! Also: Tut Gutes und redet darüber.
- Bietet dem Nachbarn Eure Tel-Nr. an, damit er in Notfällen (Tag vor Prüfungen, Jobinterview, etc.) anrufen kann und Ihr hört dann natürlich sofort auf.
Das hat mehrere Vorteile:
Zum einen gehört es natürlich einfach zum guten Zusammenleben, dem Nachbarn diese Möglichkeit zu geben und Ihr solltet sie auch ernst nehmen.
Zum zweiten wirkt Ihr damit weiter dem Eindruck der Rücksichtslosigkeit entgegen.
Zum dritten nehmt Ihr dem Nachbarn so elegant die Möglichkeit, ohne Vorbehalte gegen die Heizung zu klopfen. Und wenn er möchte, dass Ihr aufhört muss er a) zum Hörer greifen und b) einen Grund nennen können, der über "es nervt" hinausgeht. Ihr war ja so nett, gleich Eure Tel-Nr. dafür herzugeben! Wenn er doch klopft, was sehr rücksichtslos vom Nachbarn ist, einfach weiterspielen.
Steht er dann an der Tür: einfach scheinheilig Ahnungslosigkeit vortäuschen: "Ach ehrlich? Sie waren das? Das war für mich? Ich habe Ihnen doch extra meine Nummer für Notfälle gegeben. Warum haben Sie denn nicht angerufen? Steht morgen denn etwas Besonderes an?" :)
- Ihr kauft nächste Woche ein Klavier, da Ihr Euch so einen Kindheitstraum erfüllt/man das beruflich macht/die Kinder eins wollen/etc.
Zusammenfassend: Lasst Euch nicht von Eurem Recht abbringen Klavier zu spielen, aber benehmt Euch nicht rücksichtslos und gebt dem Nachbarn ein gutes Gefühl.
3) Die Rechtslage
Es gibt unzählige, teilweise widersprüchliche oder auch sehr spezielle Urteile zum Musizieren in Mietwohnungen. Ich habe einmal die wichtigsten Urteile und Beschlüsse mit tatsächlichen Aktenzeichen zusammengetragen. Die Links findet Ihr unten im Post und ich habe sie auch noch einmal als PDF angehängt, da Links ja gerne mal ungültig werden...
Als "kleinster gemeinsamer Nenner" lässt sich Folgendes annehmen:
- Das Musizieren auf einem angemessenen Klavier (nicht gedämpft, kein 274cm Konzertflügel) ist in einer Mietwohnung immer erlaubt, egal ob als Hobby- oder Berufsmusiker.
- Das erlaubte Minimum sind 90 Minuten pro Tag, einschließlich Sonn- und Feiertage.
- Ruhezeiten zwischen 9 und 20, mit 2h Mittagspause entweder von 12-14h oder von 13-15h, sind strikt einzuhalten.
- Oftmals sind die Urteile und Hausordnungen deutlich entspannter und erlauben 8-20h außer in der Mittagspause, und bis zu 4h täglich (2h an Sonntagen). Aber das ist je nach Wohnsituation unterschiedlich. Mit den obigen Werten seid Ihr aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
- Hausordnungen dürfen das Musizieren nicht über den gesetzlichen Rahmen oder andere Geräuschquellen hinaus einschränken. Das ist wichtig, da eine Klausel "das Klavierspielen ist auch außerhalb der Ruhezeiten nur in Zimmerlautstärke gestattet" somit schlichtweg ungültig ist.
Für Näheres einfach die Urteile unten durchlesen!
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: