WNG-Mechanikteile / Langzeiterfahrungswerte?

Auch wenn mir vorhin der Unterschied zwischen ABS (im GM-10!) und Carbon (höher als GM-10) nicht ganz klar war, möchte ich dennoch klarstellen, dass einige Beiträge falsch sind. Der in der ab Dezember 2013 gültigen Preisliste für KAWAI Deutschland beträgt 11.790,00 €.
Und was genau bringt Dir dieser Listenpreis, der Klavierbauermeister als Kawai-Händler übrigens durchaus bekannt sein dürfte, den keiner in der Realität bezahlt bei einem 11 Jahre alten Flügel, den Du gebraucht erstanden hast?
Es hat doch keiner behauptet, der Listenpreis wäre 8000 Eur...
 
Lieber Wutz,

bitte verabschiede dich von der irrigen Vorstellung, dass dein GM-10 beim Verkauf auch nur annähernd 8000 Euro erlösen würde. Das heißt nicht, dass der Flügel schlecht ist, das sagt nur etwas über den Gebrauchtinstrumentenmarkt aus. Viel Angebot, wenig Nachfrage.

Außerdem würde der kleine Kawai auch mit einer Vollholzmechanik aufgrund der ungünstigeren Hebelverhältnisse nicht mit einem vernünftig regulierten Steinway B mithalten können. Soviel zu Äpfel und Birnen ...
 
Der in der ab Dezember 2013 gültigen Preisliste für KAWAI Deutschland beträgt 11.790,00 €.
Ich bin in der Tat sicher, lieber Wutz, dass Klavierbaumeister oder jeder andere Kawai-Händler gerne bereit ist, Dir einen GM-10 zum Listenpreis zu verkaufen. Die Akzeptanz eines Flügels am Markt und damit sein realer Wert lassen sich vermutlich aber schon bsser anhand des Straßenpreises beurteilen.

Ich frag mich, wo dieser Faden hinführen soll. Zum Steinway B für 13.000 Euro? Sollte irgendjemand ein Angebot mit einem gebrauchten Steinway für diesen Preis überhaupt finden (was ich für unwahrscheinlich halte), wird der Flügel außer dem Design der Gussplatte nichts, aber auch gar nichts mit einem Steinway gemeinsam haben und ich kann Dir nur raten, dieses Angebot ggf. zu ignorieren und lieber Deinen Kawai zu behalten.
 
Ich frag mich, wo dieser Faden hinführen soll. Zum Steinway B für 13.000 Euro? Sollte irgendjemand ein Angebot mit einem gebrauchten Steinway für diesen Preis überhaupt finden (was ich für unwahrscheinlich halte), wird der Flügel außer dem Design der Gussplatte nichts, aber auch gar nichts mit einem Steinway gemeinsam haben und ich kann Dir nur raten, dieses Angebot ggf. zu ignorieren und lieber Deinen Kawai zu behalten.
Hört sich lustig an, aber soooo abwegig ist der Preis nun doch nicht. Einen Steinway O gab es hier letztes Jahr für 10.000 €. Da wird man sicher auch irgendwann einen unrestaurierten B für 13.000 € finden.
 
Da gehts uns noch gut. Wie heute in der ZEIT gelesen, soll demnächst eine Stradivari-Viola zur Auktion kommen. Erwartet werden 45 Mio....
 

KEINE MWSt???? Was ist denn das für eine Art Deal??? Tageszulassung? ;-)

Mit MWSt wären das dann ganz "normale" 8.270,-
 
Hä? Da steht doch nur, dass die MwSt. nicht ausweisbar ist. Evtl. wird es für jemand privat verkauft.
 
Dann war Xentis etwas großzügig:

Klar wäre das für Privatpersonen günstig, aber sobald man "kaufmännisch" denkt, ist es Straßenpreis.

Sehe gerade, dass der Händler es dezidiert als NEU ausweist. Das ist eigenartig - darf er das, wenn er im Auftrag einer Privatperson verkauft? Dann ist der Flügel vll. NEUWERTIG oder UNBESPIELT, aber doch nicht NEU?
 
Dann gibt es hier einen Händler, der das FA betrügt? Glaub ich ned. Verrat mir bitte mal einer, wie man ein NEUES Instrument OHNE UST verkaufen kann?

Minus 41% ist auf jeden Fall unseriös. Der Händler nimmt den Brutto-Listenpreis und verkauft aber - wie auch immer das gehen mag - netto. Somit wären Minus 22% richtig.
 
Editiert der grade? Ich lese "war lediglich einmal in der Gestellung". Kommt damit der von fishi erwähnten Tageszulassung ziemlich nahe. Warum man dann allerdings keine MWSt mehr ausweisen kann!?
 
Das mit der MwSt ausweisbar ist doch wahrscheinlich nur ein Haken in dem Formular. Vielleicht vergessen. Der Preis ist 6950,- Eur, was dem angegebenen Rabatt entspricht. Wo ist das Problem?
 
Editiert der grade? Ich lese "war lediglich einmal in der Gestellung". Kommt damit der von fishi erwähnten Tageszulassung ziemlich nahe. Warum man dann allerdings keine MWSt mehr ausweisen kann!?

Toll, das mit der Gestellung stand vorher nicht drin...
Oder er hat von Kawai eins auf den Deckel bekommen, wenn er zu billig verkauft. Hab ich auch schon gehört... ;)
 
Warum man dann allerdings keine MWSt mehr ausweisen kann!?
..muss!!!?

Nur dass Du nach der Tageszulassung immer noch MWSt zahlen musst. Ohne MWst gehts m.W. nur bei Kleinstumsätzen und Privat.

Wenn der Flügel ein der Gestellung war, ist er immer noch Eigentum des Händlers. Der hat ihn - wenn alles korrekt lief - für vielleicht 5.000 netto gekauft. Bezahlt hat er dann aber mit Ust 5.950,- , die 950,- holt er sich als Vorsteuer vom FA zurück. Und wenn er den jetzt verkauft, dann muss er die Ust. wieder draufschlagen und ABFÜHREN. Ich kanns mir grade nur so erklären, dass der Flügel iwie USt-frei importiert wurde.

Ich will dem Händler nix Böses, mich interessiert nur, wie das gehen soll.

@ Xentis: Das Problem ist, dass der Flügel für jemanden, der ihn absetzen kann, jetzt 6.950,- kostet. Wäre die USt ausgewiesen, würde er nur 5.840,- kosten. Das ist ein kleiner, spürbarer Unterschied. Und dann sind auch die angegeben 41% richtig. Abgesehen davon, dass ich nach wie vor rätsle...
 
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