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Stefan379
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Beethoven auch.H. Kohl hatte einen Gehörschaden.
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Beethoven auch.H. Kohl hatte einen Gehörschaden.
Dann rede mal ein enstes Wörtchen mit deinem BruderVielleicht habe ich das gar nicht geschrieben?
Er ist ja auch ein (juristischer) Laie. Aber sehr gut vernetzt und tief im Thema drin. Er weißt halt darauf hin, dass das keine Rechtsberatung ist und ohne Gewähr. Muss er auch. Widersprechen tut er sich nicht.Er schreibt so vieles....
Er schreibt auch, dass eine Bescheinigung bei (nur) gewerblichem Handel nötig ist, dann wieder, auch bei privat...
Das ist ein ziemliches Durcheinander und liest sich wie die Interpretation eines Gesetzestextes durch einen Laien. Solche Veröffentlichungen kann man sich eigentlich schenken.
Um das nochmal klar zu stellen: das ist tatsächlich so und nicht von Ort zu Ort unterschiedlich. Für Tastaturen ab 1975 kann es laut Gesetz überhaupt gar keine Vermarktungsgenehmigung geben. Für ältere Tastaturen, also vor 1975, kann eine Genehmigung grundsätzlich erteilt werden. Und das hängt vom Sachbearbeiter vor Ort ab. Das kann also unterschiedlich von Erfolg gekrönt sein. Oder halt nicht.Nein, das hätte sich nicht gelohnt, es gibt definitiv keine Ausnahmeregelungen für die Vermarktung. Das einzig denkbare Schlupfloch wäre noch Detektivarbeit beim Hersteller der Klaviatur selbst. Sollte der Nachweis erbracht werden können, dass die Klaviatur mit Beständen aus Elfenbein vor 1975 belegt ist, dann könnte man tatsächlich ein Zertifikat beantragen.
Sind die Tastaturen im Gesetz erwähnt? Ich dachte es geht da nur um das Elfenbein. Wenn das älter ist dann müsste es doch egal sein wann die Tastatur hergestellt wurde?Für Tastaturen ab 1975 kann es laut Gesetz überhaupt gar keine Vermarktungsgenehmigung geben. Für ältere Tastaturen, also vor 1975, kann eine Genehmigung grundsätzlich erteilt werden.
Ne Neubelegung kann Dir doch jeder Klavierstimmer machen, da brauchts doch nicht Kluge für?Wie liegen denn mittlerweile eigentlich die Preise von Kluge für eine Neubelegung (88 Tasten, komplette Mechanik würde zugesandt)?
Kluge macht das auf absolutem Top-Niveau. Wenn die Spatien der Tasten (ohne Belag natürlich) zu groß sind, wird beispielsweise seitlich Holz aufgebracht. Habe ich vor vielen Jahren bei einem Steinway A1 machen lassen. Absolut perfektes Ergebnis.Ne Neubelegung kann Dir doch jeder Klavierstimmer machen, da brauchts doch nicht Kluge für?
Du sagst es! Ich werde den komplett ignorieren (ein Umzug meines Bechsteins zu meinem Bruder steht ja noch bevor) und ganz sicher keine komischen Bescheinigungen/Genehmigungen beantragen. Dass Schildbürgertum, nicht nur in diesem Fall, gesetzlich verankert ist, ist für mich noch nicht Grund genug, auch ein Schildbürger zu werden.Was ein Wahnsinn.
ist ja nur eine Ortsveränderung, oder ändert das was an den Besitzverhältnissen?ein Umzug meines Bechsteins zu meinem Bruder
Ja. Er gehört dann meinem Bruder. Zeig mich bloß nicht an!
Nein, das ist auch eine Überlassung.Innerhalb der Familie, sollte es ja wohl legal sein.
Nein, das ist auch eine Überlassung.
Mein Mittlerer.Wer ist denn Eigentümer des Klaviers?
Bei der Gelegenheit könnte man die Beläge aber auch durch etwas ersetzen das nicht toxisch ist und das Elfenbein klammheimlich entsorgen. Sind die Beläge vielleicht dick genug für Falzbeine?Das Elfenbein vorsichtig ablösen, in den Schuhsohlen über die Grenze schmuggeln und außerhalb der Zollzone (gibt‘s so etwas überhaupt noch?) wieder aufleimen. Oder gibt es mittlerweile Spürhunde, die Elfenbein erschnuppern?
NeinSind die Beläge vielleicht dick genug für Falzbeine?