Skurrile Kleinanzeigen bei Ebay

Würde ich als Händler keinerlei Energie hineinvestieren, zumindest nicht ohne 50% Anzahlung des vollen Kaufpreises.
Vermutlich wird S&S da auch eine heftige Anzahlung verlangen. Aber darum gehts mir ja gar nicht sondern darum, dass es einfach keine Preise gibt ohne spezielle Anfragen.

Das ist aber bei anderen Klavierbauern nicht viel ander. Ein positives Beispiel ist da Kawai. Da gibt es Preise für alle Klaviere sogar der Shigeru Kawai Flügel.
 
Das ist aber bei anderen Klavierbauern nicht viel ander. Ein positives Beispiel ist da Kawai. Da gibt es Preise für alle Klaviere sogar der Shigeru Kawai Flügel.

Die allerdings auch gleich Makulatur sind, wenn ein neuer Händler hier in Wien mal eben auf seiner Webseite bis zu 20% Rabatt auf jedes einzelne Instrument herausposaunt. Vorrätig hat er zwar nichts davon, aber so kann dann jeder Kunde beim Mitbewerber drauf hinweisen, dass er ja viel zu teuer ist.
 
Ansonsten kann man sich ja immer ein Bärtchen aufkleben oder mit unterdrückter Nummer anrufen.
 
In einem konkreten Fall ist mir ein 1986er Bösendorfer 225 durch die Lappen gegangen, weil der Besitzer derart stur war, dass er die einzig legale Möglichkeit genutzt hat, den Flügel ohne Austausch des Belages weiterzugeben: Er hat ihn verschenkt.
Nach Meinung von Juristen ist verschenken nicht legal. Das ist schließlich auch "in Verkehr bringen" bzw. "überlassen".
 
Das Verschenken an eine gemeinnützige Organisation ist laut Umweltministerium in Wien legal. Der Abteilungsleiter dort müsste Jurist sein.
Der mag das so sehen. Tun aber nicht unbedingt alle. Aus gutem Grund. Marc Widuch von Faszination Pianola hat einen Artikel im Europiano dazu veröffentlicht, der auch online ist:


Dort schreibt er:

In der Begriffsklärung der entsprechenden Verordnung wird unter ‚Handel’ jedoch auch aufgezählt: Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Verwendung, Beförderung oder Überlassung – was so ziemlich alles abdeckt, ggf. auch die unentgeltliche Überlassung, sprich Schenkung,

Und weiter:

Selbst Museen und Sammlungen unterliegen diesen strengen Regelungen, und sollten die jeweilige Sachlage mit dem zuständigen Amt klären.


Letztlich ist das also nicht sicher. Und der Bösendorfer Verschenker hat sowieso einen großen Fehler begangen. Er fühlt sich auf der sicheren Seite, ist er aber nicht. Bei so einem Instrument hätte es sich gelohnt, es zumindest zu versuchen, eine Vermarktungsgenehmigung zu bekommen.
 
Bei so einem Instrument hätte es sich gelohnt, es zumindest zu versuchen, eine Vermarktungsgenehmigung zu bekommen.

Nein, das hätte sich nicht gelohnt, es gibt definitiv keine Ausnahmeregelungen für die Vermarktung. Das einzig denkbare Schlupfloch wäre noch Detektivarbeit beim Hersteller der Klaviatur selbst. Sollte der Nachweis erbracht werden können, dass die Klaviatur mit Beständen aus Elfenbein vor 1975 belegt ist, dann könnte man tatsächlich ein Zertifikat beantragen.

Alternativ dazu gibt es eine Altersbestimmungsmethode, die die Universität Regensburg entwickelt hat, die bei nachweislich vor 1975 verarbeitetes Elfenbein als Gutachten gekauft werden kann. Allerdings ist das mit bereitzustellendem Material von ca. 35g verbunden, man müsste also 4-5 Tastenbeläge einschicken, die in dem Institut pulverisiert werden. Eine Reparatur sollte aber möglich sein; es gibt genügend Händler die alte Klaviaturen mit Herkunftsnachweis auf Lager haben.

Alles nicht so einfach.
 
Naja, bei der derzeit gültigen Regelung (auch wenn sie Unsinn ist, ist sie dennoch gültig) sehe ich beim Baujahr 1986 keine Chance dafür.

Ich hätt einfach den Belag gegen diesen Elfenbeinersatz (komm jetzt nicht auf den Namen) ausgetauscht.

Einzige Möglichkeit wäre ansonsten noch gewesen, nachzuweisen daß es sich um Mammutelfenbein handelt - dies ist wohl von der Regelung ausgenommen.
 

Er schreibt so vieles....
Die folgenden Aussagen ersetzen keine Rechtsberatung und erheben keinen Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit....
Möglicherweise ist eine Schenkung von Privat an Privat noch möglich – aber ohne Gewähr...
Er schreibt auch, dass eine Bescheinigung bei (nur) gewerblichem Handel nötig ist, dann wieder, auch bei privat...
Das ist ein ziemliches Durcheinander und liest sich wie die Interpretation eines Gesetzestextes durch einen Laien. Solche Veröffentlichungen kann man sich eigentlich schenken.

So oder so: Das Gesetz ist völlig übertrieben und enthält reichlich blinden Aktionismus. In der Konsequenz werden künftig vorsorglich erhaltenswerte Beläge entfernt und mit Kunststoff neu belegt (eine andere Wahl hat man ja gar nicht mehr), was mit Nachhaltigkeit nix mehr zu tun hat.
 
Vielleicht habe ich das gar nicht geschrieben?
:009:

Dann lösch es doch?

Und änder Deine Zugangsdaten!

Daß es Arschlöcher gibt, die sich fremden Accounts bedienen, weiß ich selber.

Aber im Gegensatz zu den privaten Unterhaltungen, kann man bei öffentlichen Beiträgen eine veränderte IP rausfinden.

Laß das mal von einem Admin hier rausfinden.

Wenn es sich um Deine eigene IP handelt, kannst den Täter in Deinem näheren Umfeld suchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@altermann und @Henry ich setze euch gleich auseinander!
 

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