SternimMeer
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OK, denn dadurch würde man diesen ja erfahren.Würde ich als Händler keinerlei Energie hineinvestieren, zumindest nicht ohne 50% Anzahlung des vollen Kaufpreises.
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OK, denn dadurch würde man diesen ja erfahren.Würde ich als Händler keinerlei Energie hineinvestieren, zumindest nicht ohne 50% Anzahlung des vollen Kaufpreises.
Vermutlich wird S&S da auch eine heftige Anzahlung verlangen. Aber darum gehts mir ja gar nicht sondern darum, dass es einfach keine Preise gibt ohne spezielle Anfragen.Würde ich als Händler keinerlei Energie hineinvestieren, zumindest nicht ohne 50% Anzahlung des vollen Kaufpreises.
Das ist aber bei anderen Klavierbauern nicht viel ander. Ein positives Beispiel ist da Kawai. Da gibt es Preise für alle Klaviere sogar der Shigeru Kawai Flügel.
Nach Meinung von Juristen ist verschenken nicht legal. Das ist schließlich auch "in Verkehr bringen" bzw. "überlassen".In einem konkreten Fall ist mir ein 1986er Bösendorfer 225 durch die Lappen gegangen, weil der Besitzer derart stur war, dass er die einzig legale Möglichkeit genutzt hat, den Flügel ohne Austausch des Belages weiterzugeben: Er hat ihn verschenkt.
Nach Meinung von Juristen ist verschenken nicht legal. Das ist schließlich auch "in Verkehr bringen" bzw. "überlassen".
Der mag das so sehen. Tun aber nicht unbedingt alle. Aus gutem Grund. Marc Widuch von Faszination Pianola hat einen Artikel im Europiano dazu veröffentlicht, der auch online ist:Das Verschenken an eine gemeinnützige Organisation ist laut Umweltministerium in Wien legal. Der Abteilungsleiter dort müsste Jurist sein.
Naja, bei der derzeit gültigen Regelung (auch wenn sie Unsinn ist, ist sie dennoch gültig) sehe ich beim Baujahr 1986 keine Chance dafür.Bei so einem Instrument hätte es sich gelohnt, es zumindest zu versuchen, eine Vermarktungsgenehmigung zu bekommen.
Bei so einem Instrument hätte es sich gelohnt, es zumindest zu versuchen, eine Vermarktungsgenehmigung zu bekommen.
Nach Meinung von Juristen ist verschenken nicht legal. Das ist schließlich auch "in Verkehr bringen" bzw. "überlassen".
Naja, bei der derzeit gültigen Regelung (auch wenn sie Unsinn ist, ist sie dennoch gültig) sehe ich beim Baujahr 1986 keine Chance dafür.
Er schreibt so vieles....Dort schreibt er:
Er schreibt auch, dass eine Bescheinigung bei (nur) gewerblichem Handel nötig ist, dann wieder, auch bei privat...Die folgenden Aussagen ersetzen keine Rechtsberatung und erheben keinen Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit....
Möglicherweise ist eine Schenkung von Privat an Privat noch möglich – aber ohne Gewähr...
Ich will es dir gerne erklären.H.Kohl Klaviere sind 4 Saiter im Diskant.
Wo zu es 4 Chore im Diskant braucht, hab ich bis heut ned begriffen.
Über den Pianofortefabrikant H.Kohl kann ich nichts finden.Ich will es dir gerne erklären.
H. Kohl hatte einen Gehörschaden. Sowas macht sich in der Regel zuerst zuerst bei höheren Frequenzen bemerkbar. Kohl hat reagiert und im Diskant 4 Saiten verbaut.
Du musst googeln nachÜber den Pianofortefabrikant H.Kohl kann ich nichts finden.
Woher beziehst Du diese Information?
Du musst googeln nach
Klavier für Schwerhörige
Vielleicht habe ich das gar nicht geschrieben?Da find ich auch nix - mich dünkt, Du schreibst mal wieder Quatsch.
Vielleicht habe ich das gar nicht geschrieben?