Wiedereinaussteiger
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Zu den Steinway-Klaviertypen habe ich keinerlei Meinung, ob V oder K oder Z.
Aber falsches Alter? Steinway, Klavierfachhandel - und sich um 20 Jahre vertan haben? Bei vorliegender Seriennummer??
Steinway ist die - mit Abstand - am besten dokumentierende Marke. Wer da als Klavierfachhändler/Klavierbauer/Meister dem Kunden eine Auskunft zum Baujahr gibt mit 1980, MUSS sich daran messen lassen. Es ist mir unverständlich, dass hierbei ein Klavierbauer "danebenliegt"..
== OT- ein ähnlicher Fall... ==
..auch wenn das kein Einzelfall ist: da wurde mal ein Steinway O angepriesen - von 1896. Ein Klavierbauermeister in Bayern. Das Baujahr machte mich stutzen - weil es den O-Flügel erst ab 1900 gibt. Tscha - der Gute hatte die frühen, etwas kürzeren A verwechselt. Der heutige A-Flügel heißt A-188 oder auch A-II (römisch-Zwei). Die ersten A jedoch hatten eine minimal kürzere Länge und andere Stege - A-182.. Die nennen sich A-I (römisch Eins). Falsches Modell, falsches Baujahr.. So etwas DARF einem Profi nicht passieren.
== OT /off ==
Dem Kunden das Baujahr um 20 Jahre falsch angesagt? Unter Zeugen? Allein das schon rechtfertigt Wandlung. Ich würde den Händler das Klavier abholen lassen, der Kaufpreis wäre bei Abholung bar mitzubringen oder vorweg zu überweisen. Da gibt's kein langes Fackeln.
Wenn der Händler dann herumdruckst, dass das Alter aber keine "zugesicherte Eigenschaft" gewesen sei, oder wenn er mit sonstig wachsweichen Begründungen nicht will - den Anwalt einschalten. Ein leichter Fall.
Falsches Alter angesagt, das reicht aus zur Wandlung des Kaufs. Aus Prinzip sollte man das nicht im Raume stehen lassen. Denn wozu zahle ich den Fachhandelspreis, wenn ganz essentielle Aussagen wie das Alter dann wesentlich nicht stimmten ..?..!..?..
Gerade bei Steinway... Und gerade bei dem Unterschied 30 Jahre => 50 Jahre.. (NB Wo doch Steinway angibt, dass die Resonanzböden nur für ca. 50 Jahre designt seien.. Und der frische Kunde damit u.U. gleich wieder in das Messer zu erwartender teurer Arbeiten läuft..)
Das sind mir die "allerliebsten": verkaufen einem erst ein Klavier- und beim nächsten Service bieten sie einem dann gleich die fachmännische "Grundüberholung" an..
Kosten? Hoch vier - oder fünfstellig..
...ach nein - noch etwas: ein Steinway-Händler darf keinen Resonanzboden wechseln. Er muss das Klavier einschicken ins Werk.. Weil, ansonsten ist die "Qualität kompromittiert" ..
Da gab es Urteile, erwirkt in Hamburg, zweitinstanzlich, Landgericht: ein Händler wird wegen Markenschutz-Verletzung verklagt, wagt er es, einen Steinway anzubieten, dessen Stimmstock oder Resonanzboden nicht im Werk getauscht wurde.. Denn Händler draußen im Feld können das lt. Steinway nicht, dürfen das nicht - Steinway will das selber machen. Sonst darf ein Händler das Klavier nicht mehr als "Steinway" anpreisen.. Markenschutzverletzung!
Statt 30 Jahren 50 Jahre? Oh oh... Böses Foul...
Wer einen BMW mit Service-Intervalllanzeige hat, kennt das: ganz rechts leuchten dann die roten Lampen... Abgelaufen - BMW - Bring Mich Werk(statt)..
<mode /sarkas>
Aber falsches Alter? Steinway, Klavierfachhandel - und sich um 20 Jahre vertan haben? Bei vorliegender Seriennummer??
Steinway ist die - mit Abstand - am besten dokumentierende Marke. Wer da als Klavierfachhändler/Klavierbauer/Meister dem Kunden eine Auskunft zum Baujahr gibt mit 1980, MUSS sich daran messen lassen. Es ist mir unverständlich, dass hierbei ein Klavierbauer "danebenliegt"..
== OT- ein ähnlicher Fall... ==
..auch wenn das kein Einzelfall ist: da wurde mal ein Steinway O angepriesen - von 1896. Ein Klavierbauermeister in Bayern. Das Baujahr machte mich stutzen - weil es den O-Flügel erst ab 1900 gibt. Tscha - der Gute hatte die frühen, etwas kürzeren A verwechselt. Der heutige A-Flügel heißt A-188 oder auch A-II (römisch-Zwei). Die ersten A jedoch hatten eine minimal kürzere Länge und andere Stege - A-182.. Die nennen sich A-I (römisch Eins). Falsches Modell, falsches Baujahr.. So etwas DARF einem Profi nicht passieren.
== OT /off ==
Dem Kunden das Baujahr um 20 Jahre falsch angesagt? Unter Zeugen? Allein das schon rechtfertigt Wandlung. Ich würde den Händler das Klavier abholen lassen, der Kaufpreis wäre bei Abholung bar mitzubringen oder vorweg zu überweisen. Da gibt's kein langes Fackeln.
Wenn der Händler dann herumdruckst, dass das Alter aber keine "zugesicherte Eigenschaft" gewesen sei, oder wenn er mit sonstig wachsweichen Begründungen nicht will - den Anwalt einschalten. Ein leichter Fall.
Falsches Alter angesagt, das reicht aus zur Wandlung des Kaufs. Aus Prinzip sollte man das nicht im Raume stehen lassen. Denn wozu zahle ich den Fachhandelspreis, wenn ganz essentielle Aussagen wie das Alter dann wesentlich nicht stimmten ..?..!..?..
Gerade bei Steinway... Und gerade bei dem Unterschied 30 Jahre => 50 Jahre.. (NB Wo doch Steinway angibt, dass die Resonanzböden nur für ca. 50 Jahre designt seien.. Und der frische Kunde damit u.U. gleich wieder in das Messer zu erwartender teurer Arbeiten läuft..)
Das sind mir die "allerliebsten": verkaufen einem erst ein Klavier- und beim nächsten Service bieten sie einem dann gleich die fachmännische "Grundüberholung" an..
Kosten? Hoch vier - oder fünfstellig..
...ach nein - noch etwas: ein Steinway-Händler darf keinen Resonanzboden wechseln. Er muss das Klavier einschicken ins Werk.. Weil, ansonsten ist die "Qualität kompromittiert" ..
Da gab es Urteile, erwirkt in Hamburg, zweitinstanzlich, Landgericht: ein Händler wird wegen Markenschutz-Verletzung verklagt, wagt er es, einen Steinway anzubieten, dessen Stimmstock oder Resonanzboden nicht im Werk getauscht wurde.. Denn Händler draußen im Feld können das lt. Steinway nicht, dürfen das nicht - Steinway will das selber machen. Sonst darf ein Händler das Klavier nicht mehr als "Steinway" anpreisen.. Markenschutzverletzung!
Statt 30 Jahren 50 Jahre? Oh oh... Böses Foul...
Wer einen BMW mit Service-Intervalllanzeige hat, kennt das: ganz rechts leuchten dann die roten Lampen... Abgelaufen - BMW - Bring Mich Werk(statt)..
<mode /sarkas>