Leute, es geht mir doch primär gar nicht um N.! Es geht um Euer mangelndes Unrechtsbewusstsein. Wir diskutieren hier bei Noten das Thema rauf und runter ...
Was ich sagen will: Für den BETREIBER/INHABER einer Website gibt es keine Entschuldigung (Versehen, die böse Agentur, usw...). Er hat die PFLICHT, SEINE website zu prüfen und sauber zu halten. Spätestens das Einretuschieren eigener Logos in die geklauten Bilder eines (großmütigen!) Wettbewerbers lässt jede Ausrede verpuffen! Die Bilder sind ja nicht irgendwie aufgetaucht - man musste sie AKTIV holen und AKTIV retuschieren.
Nun, lieber pescatore, der Punkt Inhaberverantwortung ist ja doch so offensichtlich, daß Du ohne Weiteres den Briefbeschwerer wieder VON DER SHIFT-TASTE NEHMEN KANNST. Es liegt gewiß ein Rechtsverstoß vor und die Juristen werden ebenso gewiß keine Mühe haben, zu klären welcher.
Aber indem Du Dich um das
Unrechtsbewußtsein Deiner Mitschreiber sorgst, führst Du selber, passenderweise, einen Begriff ein, der nicht in erster Linie ein juristischer, sondern ein ethischer ist. Nun, wie soll man den Vorgang ethisch beurteilen? Die schärfsten Stimmen hier (nein, nicht die Deine) unterstellen den Firmeninhaber das, was man im römischen Recht »dolus malus«, heimtückisches Handeln zum Schaden eines anderen genannt hat. Der Beweis dafür wird freilich nicht geführt, sondern in bewährter Weise durch eine unglückselige Kombination aus Empörung und Lautstärke ersetzt.
Nach allen vorliegenden Informationen war die kleine Firma von der Konfrontation mit dem Sachverhalt selbst überrascht und betroffen und hat ihn umgehend bereinigt, und zwar noch bevor (s. Gubus Beitrag) der Brief von Steingräber bei ihr eintraf. Zudem besaß sie ja offenkundig die Rechte an J. Feurichs Bildern von der JF-piano-Seite, die sie inzwischen auch verwendet; ein Motiv für kriminelle Usurpation fremden Bildguts dürfte also schwer zu benennen sein. Es sieht somit nicht so aus, als ob man bei Niendorf mangels Aufträgen seine Zeit mit dem Fälschen von Steingräber-Bildern zugebracht hätte, sondern als ob der Fehler entweder beim Webseiten-Entwickler oder im chinesischen "background" liegt. Gewiß, das spricht N. nicht von seiner Verantwortung für die Webseite frei, aber es ist relevant für die Kategorie des von Dir eingeführten ethischen Urteils: man hat eine justiziable Dummheit zum potentiellen Nachteil eines Anderen begangen, aber nicht aus mangelndem Unrechtsbewußtsein, sondern aus, wie sich im Nachhinein zeigt, fahrlässigem, naivem Zutrauen zu offenkundig unzuverlässigen Partnern. Das mag rechtlich auch seinen nicht kleinen Preis haben, ist aber ethisch bei weitem nicht so verwerflich ist wie ein vorsätzliches und heimtückisches Handeln zum Schaden eines Dritten.
Was du nun als mangelndes Unrechtsbewußtsein deiner Mitschreiber dem Vorgang gegenüber kritisierst, könnte auch nichts weiter sein als eine Haltung, die es für ethisch unklug hält, Dinge über das notwendige Maß hinaus zum Zwecke der Triebabfuhr zu skandalisieren. Diese Haltung möchte ich gerne, wenn Du erlaubst, für mich in Anspruch nehmen.