Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Ich hätte auch damals in *wirklichgroßerstadt* anfangen können, aber für die Besetzungscouch war ich nicht schwul genug.
Das behaupten viele, deren Karriere nicht so recht vom Fleck gekommen ist. Ebenso wenig, wie sexuelles "Entgegenkommen" eine Karriere dauerhaft sichert, wird eine Karriere durch Verweigerung nicht dauerhaft ruiniert. Letztendlich sind wirklich gute Operndarsteller eine so seltene Spezies, dass sie sich immer durchsetzen werden.
 
Das ist leider Realitaet und in "serioeseren" Bereichen spricht man ja immer noch von "guten Partien" , die man bei Einheiratung in bestimmte Kreise machen koenne.

Was das betrifft: Alfred Herrhausen hat in einer seltenen Offenheit erklaert, ohne seine erste Frau (Generaldirektorstochter , Vereinigte Elektrizitaetswerke Westfalen)
waere er nie so schnell und soweit gekommen. Das er hernach tatsaechliche Liebe suchte , ist durch die Folgefrauen dokumentiert.
Die Letzte Frau Herrhausens schrieb ein Buch dazu.

https://literaturkritik.de/id/17096

51I4zwSPW7L.jpg
 
Wie gesagt, ich kenne weder das zulässige noch das übliche Strafmaß, und Intuition hilft bei der Bewertung wenig. Dennoch teile ich Dir mit, was mir meine Intuition sagt: 5000 Öcken tun möglicherweise mehr weh als zwei zusätzliche, aber zur Bewährung ausgesetzte und somit eher hypothetische Knastmonate.
 
Du hast aber schon an die Entlassungsautomatik (sofortige Enfernung aus dem Beamtenverhseltnis) bei 12 Monaten gedacht?
Nein, so weit habe ich nicht gedacht, weil mir hier die Kenntnisse fehlen. Ich wollte nur sagen, dass 5000 Euro kein Pappenstiel sind. Entfernung aus Beamtenverhältnis natürlich auch nicht.

Aber wenn Du nun schon so insistierst, dann erklär es mir bitte:
  • Ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nicht eine arbeitsrechtliche Maßnahme, die von der (strafrechtlichen?) Bewertung der Tat zu trennen ist?
  • Ist eine Strafbemessung von mindestens 12 Monaten das einzige Mittel für den Dienstherrn, den Lehrer zu feuern? Oder ist das nur eine abkürzende Regelung für besonders schwere Fälle, um vernünftigerweise auf eine (nochmalige) arbeitsrechtliche Bewertung des Falles zu verzichten, indem man sich einfach dem Gericht anschließt?
Natürlich urteilen Richter (hier: Staatsanwälte) nicht im luftleeren Raum, sondern wägen vernünftigerweise auch indirekte Folgen ihres Urteils, hier: Die Auflösung des Beamtenverhältnisses bei mehr als 12 Monaten. Die Auflösung des Beamtenverhältnisses ist aber nunmal eine sehr schwerwiegende Folge und rein formal finde ich es nachvollziehbar, das an den Dienstherrn zu delegieren und nicht über das Strafmaß en passant vorwegzunehmen. Natürlich beruht diese Bewertung auf der (möglicherweise naiven) Annahme, dass in der Schulbehörde nichts vertuscht wird. Wobei man anmerken muss, dass die Schulbehörde den Fall proaktiv gemeldet (und nicht vertuscht) hat.

Alles in allem habe ich den Eindruck, dass unser Rechtsstaat schon weniger nachvollziehbare Handlungen vollbracht hat, weshalb ich auch anfangs gar nicht auf die Sache eingehen wollte.
 
Gute Idee.
Hier ein Auswuchs gleich bei mir um die Ecke, ein nagelneu bebautes Gebiet mitten in Friedrichshain:
neue-stadthuser-auf-dem-gelnde-des-ehem-zentralvieh-und-schlachthofs-picture-id549333593


Warum baut man so was? Spiegelt das die Lebensart gut Betuchter junger Familien wider?
Ich hätt es jetzt für ein Ghetto gehalten....mei, ist des greisslich.

LG
Henry
 
diese hübschen Hasenkästen mit relativ kleinen Fensterflächen (Grund: Energiesparen?) sind doch in städtischen Neubebauungen, wenn es darum geht, sowas wie Einzelhäuser zu simulieren, mittlerweile Standard.
Sehr wenig Grundfläche pro Wohneinheit, dafür 3 Etagen (EG: Wohnzimmer, Gästeklo und Miniküche, 1.OG: Elternschlafzimmer und Bad, evtl. noch kleines Kinderzimmer, 2. OG: 2 kleine Kinderzimmer) mit superengem Treppenhaus inklusive 2m²-Rasenfläche vor der Tür: „großzügiges" Wohnen auf beengtem Raum zum Premiumpreis: Wohnherz, was willst Du mehr...?
 
@dilettant
QUOTE="dilettant, post: 633409, member: 4537"]Ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nicht eine arbeitsrechtliche Maßnahme, die von der (strafrechtlichen?) Bewertung der Tat zu trennen ist?[/QUOTE]
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
§ 24 Verlust der Beamtenrechte

(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1.
wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2.
wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten
verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.


(Bewaehrungsstrafen zaehlen natuerlich auch mit)
 
Naja, ich schrieb ja nicht umsonst "gut betucht". Das kostet schon richtig Geld dort und da kaufe ich mir doch lieber gleich eine Wohnung in einem hübschen Haus als so ein Unglück, wo man alle Nach- aber keine Vorteile eines Hauses hat.

Die Personifizierung ist dem Müllcontainer vorbehalten!
Einfach ausser der Reihe irgendeine Mülltonne an die Straße stellen.
Hahaa jaa, genau! :-D Das würde dort perfekt klappen.
 

Ich wage mal zu behaupten, dass geschätzte 99 % da einer Meinung sind, da muss man auch nicht Papa für sein. Warum sich ausgerechnet @dilettant dazu äußern soll erschließt sich mir jetzt auch nach intensivstem Nachdenken nicht:konfus:.

Meine Frage bezog sich natürlich nicht auf die Tat an sich, da kommst Du mit Deinen 99% vielleicht hin, sondern auf die Tatsache, dass der Lehrer mit dem Urteil nicht aus dem Schuldienst entfernt wurde. Würde Deine Einschätzung zutreffen, alle wären hier einer Meinung, hätten die Richter wohl anders geurteilt.
 
Meine Frage bezog sich natürlich nicht auf die Tat an sich, da kommst Du mit Deinen 99% vielleicht hin, sondern auf die Tatsache, dass der Lehrer mit dem Urteil nicht aus dem Schuldienst entfernt wurde. Würde Deine Einschätzung zutreffen, alle wären hier einer Meinung, hätten die Richter wohl anders geurteilt.

Diese Logik teile ich nicht. Schließlich haben wir, Gott sei Dank, eine unabhängige Justiz. Es werden zwar Urteile im Namen des Volkes gesprochen, diese müssen aber nicht Ausdruck einer Mehrheitsmeinung sein.
 
Diese Logik teile ich nicht. Schließlich haben wir, Gott sei Dank, eine unabhängige Justiz. Es werden zwar Urteile im Namen des Volkes gesprochen, diese müssen aber nicht Ausdruck einer Mehrheitsmeinung sein.

Sie können aber Ausdruck einer Mehrheitsmeinung sein. Das Urteil zeigt jedenfalls, dass es andere Meinungen gibt. Deshalb meine Frage. Comprendes?
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

Zurück
Top Bottom