Krankschreibung aushändigen?

  • Ersteller des Themas johannes2012
  • Erstellungsdatum

J

johannes2012

Dabei seit
14. Apr. 2013
Beiträge
51
Reaktionen
4
Hallo,
ich bin privater Klavierlehrer auf eigene Rechnung.
Im Vertrag steht, dass bei Krankheit der Unterricht ersatzlos ausfällt.
Der Schüler möchte aber als Beweis die Krankschreibung.

Wie ist das rechtlich? Muss man die Krankschreibungen aushändigen?
Wie handhabt Ihr das?

VG
 
Geh zum Arzt, hol Dir ein Attest und mach dem Schüler eine Kopie.
 
Schon bei einem einzigen ausgefallenen Tag? :008:
 
Einfach, um der Diskussion aus dem Weg zu gehen, ist doch ein Attest das beste? Im Hinterstübchen baut man das Puzzleteil halt in sein Bild von diesem Schüler ein.

Wenn Du gar nicht beim Arzt warst, geht das natürlich nicht. Dann würde ich das dem Schüler erklären, evtl. mit Verweis darauf, dass es im Angestelltenverhältnis weithin üblich ist, bei Krankheiten bis zu 3 Tagen kein Attest zu verlangen. Allerdings ist das meines Wissens eine Kulanzregelung der betreffenden Arbeitgeber. Sie könnten auch bei Tag 1 ein Attest fordern.
 
…...
Im Vertrag steht, dass bei Krankheit der Unterricht ersatzlos ausfällt.

Tja so unproblematisch sehe ich es nicht, ich würde die Stunde nachreichen und gut ist. Wie würdest du reagieren, du bestellst einen Handwerker, zahlst voraus …. und dann, die Arbeit bleibt unerledigt. Oder du kaufst ein Ticket fürs Konzert, der Künstler ist Krank …. normalerweise wird das Ticket erstattet oder ein Ersatzkonzert angeboten.
@dilettant, Der Vergleich mit der Industrie hingt, denn die meisten Arbeitgeber verfügen über eine Versicherung.
 
Es kann meiner Meinung nach nicht angehen, dass das nach wie vor gültige Modell immernoch umgesetzt wird. Wie @Steinbock44 sagte, würde bei jeder anderen DIenstleitung - oder den meisten - der ausgefallene Dienst natürlich nachgeholt werden. Man stele sich vor ich beauftrage einen Fliesenleger, welcher am letzten Arbeitstag ausfällt wegen Krankheit - ich aber trotzdem bezahlen soll für ein unvollendetes Werk.

Insbesondere als erwachsener Schüler frage mich doch, warum ich z.B. in Ferien weiterhin zahlen soll, wenn aber kein Unterricht stattfindet. Vor allem, wenn man als normaler Erwerbstätiger von Ferien nicht wirklich, evtl. nur im Zusammenhang mit Kindern betroffen ist.

Natürlich wird jetzt contra kommen, dass das in die monatlichen Preise eingerechnet ist. Ich bezweifel aber, dass die meisten Lehrer das durchrechnen. Man sagt einfach das ist so gang und gäbe und wird daher auch weiterhin so gemacht. Anschließend wird eine Pauschale angesetzt.
Auch wird contra kommen, dass ich dann doch Einzelstunden nehmen soll. Nein, das möchte ich nicht. Auch wird contra kommen, dass dann die Preise erhöht werden, wenn dieser Passus gestrichen wird - sofern das denn mögich ist.

Würde ich nach Unterricht suchen und in dem mir angebotenen Vertrag stände dies so drin ( a) Kein Unterricht in Ferien stattfindet und b) Unterrichtsausfall wegen Krankheit wird nicht erstattet - Lehrerseitig) - dann suche ich mir einen anderen Lehrer. Nacher feiert dieser vier Wochen krank. Das Problem ist wie mit den Schornsteinfegern: 95% werden es so handhaben und kaum drum herum kommen. Hat das schonmal jemand versucht einzuklagen? Gibt es da Urteile zu?

Meine Frau hatte es mir ihrer Lehrern so geregelt, dass der Jahresbetrag bezahlt wurde und man sich dann einfach abgesprochen hat wöchentlich, wann diue Stunden stattfinden sollen. Da weiß man wenigstens woran man ist. Unkompliziert, keine Ferien, Auswahl wegen Krankheit gibts nicht, da keine festen Termine.

Ich möchte einen fairen Preis pro Unterrichtsstunde, der bei allen gleich ist (egal ob Ferien oder nicht) und im Krankheitsfall nachgeholt wird. Nimmt der Lehrer Urlaub, gibt es halt keinen Unterricht - dafür auch keine Bezahlung. Wenn ich zu einem Tag vor den Sommerferien kündige sagt doch kein Lehrer: Ok, du hast von den 12 Ferienwochen nur 6 mitgenommen, das habe ich eingerechnet, daher bekommst du Geld wieder. :007:
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Im Vertrag steht sicherlich nicht, dass bei Krankheit des Lehrers die ausgefallene Stunde auch bezahlt werden muss. Der Vergleich mit Ferien oder Handwerkerarbeiten, die nicht am geplanten Termin durchgeführt werden, hinkt daher mehr als gewaltig.
 
Im Vertrag steht sicherlich nicht, dass bei Krankheit des Lehrers die ausgefallene Stunde auch bezahlt werden muss.

Das hat aber der TO so genannt. Das mit den Ferien geht aber in eine ziemlich ähnliche Richtung - nämlich eine bezahlte, aber nicht erhaltene Leistung. Der Lehrer ist auch nicht mein Angestellter, wo ein Krankheitsausfall wie beim Arbeitgeber mein RIsiko ist.
 
Ich finde es vollkommen in Ordnung, so einen Vertrag zu machen wie der Threadersteller es hat.
Nur würde ich in solchen Fällen auch zum Arzt gehen um ein Attest zu haben. Die 3-Tage-Regelung funktioniert bei einem wöchentlichen Termin halt nicht.

Stellt euch vor ihr seid eine Woche krank und müsst dann diese Woche nachholen - wann soll das gehen? Oder ihr verliert das Geld - müsst aber trotzdem eure Miete zahlen ...

Eine Lösung im Vertrag kann auch die Zusicherung einer gewissen Anzahl an Stunden im Jahr sein - Schulwochen minus 2 Tage (in denen man krank werden kann) und das dann umgerechnet auf einen Monatsbeitrag.

Und ja, Curby, natürlich rechnet man das wirklich um - sollte der Lehrer das zumindest halbwegs professionell betreiben.
 

Das hat aber der TO so genannt. Das mit den Ferien geht aber in eine ziemlich ähnliche Richtung - nämlich eine bezahlte, aber nicht erhaltene Leistung. Der Lehrer ist auch nicht mein Angestellter, wo ein Krankheitsausfall wie beim Arbeitgeber mein RIsiko ist.

Ehe hier weiter wild spekuliert wird: Abwarten, der TE wird sich hoffentlich diesbzgl. noch äußern. Ich lese im Beitrag nichts davon, dass wegen Krankheit des Lehrers ausgefallene Stunden auch bezahlt werden müssen, das ist Deine Interpretation.
 
Aber so was von!
Und zwar nicht wegen der ausgefallenen Stunde, dem Grund dafür, ob mit oder ohne Attest oder sonstiger vertraglicher Eierei sondern wegen eines denkbar schlechten Verhältnisses.

Umgekehrt aus Schülersicht genau so. Unter solchen Bedingungen an einem Vertrag festzuhalten macht überhaupt keinen Sinn; für beide Seiten. Was soll bei so einem Misstrauen denn noch rauskommen?

Das mit den Ferien geht aber in eine ziemlich ähnliche Richtung - nämlich eine bezahlte, aber nicht erhaltene Leistung.
Das ist natürlich Quatsch und auch der Vergleich mit einem Fliesenleger ist ziemlich daneben.

Insbesondere als erwachsener Schüler frage mich doch, warum ich z.B. in Ferien weiterhin zahlen soll
Insbesondere als Erwachsener, der auch noch studiert hat, solltest Du das Konzept von Jahresverträgen und monatlicher Zahlweise verstehen können.

Dass krankheitsbedingter und ersatzloser Ausfall generell bezahlt wird hat allerdings auch für mich ein Geschmäckle, auf das ich mich vertraglich wohl nicht einlassen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit den Ferien geht aber in eine ziemlich ähnliche Richtung - nämlich eine bezahlte, aber nicht erhaltene Leistung.
@Curby es ist gräßlich: Hochschul- &Fachhochschullehrer (Semesterferien!...), Gymnasial-, Realschul-, Grundschul-, Berufsschul-, Sonderschul-, (staatl.) Musikschullehrer - dieses komplette Abzockgesox mit den vielen vielen Ferien: die kriegen allesamt ihre Bezüge monatlich. Übrigens auch Bürgermeister, Abgeordnete, faulenzende Amtsschimmel usw.
Ich hoffe, du gehst mit unbezahltem Urlaub als leuchtendes Beispiel voraus ;-) und selbstredend werden Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und evtl. 13.Monatsgehalt von @Curby wegen in diesen Zeiten nicht erarbeiteter Leistung edel zurücküberwiesen ;-):-D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe, du gehst mit unbezahltem Urlaub als leuchtendes Beispiel voraus

In der Tat hatte ich im letzten Jahr mir für Renovierungsarbeiten unbezahlten Urlaub genommen.

Meine Erfahrung nach, müssen beispielsweise auch Gymnasiallehrer in den Ferien Seminare besuchen, teilweise in denSchulen anwesend sein etc. - bittekorrigieren, wenn ich da falsch liege. Odermachen die wochenlang Party im Jahr?

Insbesondere als Erwachsener, der auch noch studiert hat, solltest Du das Konzept von Jahresverträgen und monatlicher Zahlweise verstehen können.

Ja, aber was hat das damit zu tun, dass ich während den Sommerferien bezahle, aber keine Leistung erhalte? Nur weil es so im Vertrag drin steht? Sowas würde ich nicht unterschreiben. Mein Internetanbieter stellt während der Ferien den Dienst auch nicht ein. Fällt das Internet länger aus, kriege ich auch durchaus Geld zurück.

Das ist natürlich Quatsch und auch der Vergleich mit einem Fliesenleger ist ziemlich daneben.
Was ist denn da Quatsch? Würde ich Unterricht haben und mein Lehrer fällt wegen Krankheit aus, könnte ich mir vorstellen zu fragen, wann diese Stunde nachgeholt wird
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ja, aber was hat das damit zu tun, dass ich während den Sommerferien bezahle, aber keine Leistung erhalte? Nur weil es so im Vertrag drin steht? Sowas würde ich nicht unterschreiben. Mein Internetanbieter stellt während der Ferien den Dienst auch nicht ein

Nochmal, es ist ein von dem Stundenpreis umgerechneter Betrag. Stundenpreis x 39 (je nach Bundesland) / 12. Der Lehrer könnte auch mehr pro Monat nehmen und dafür in den Ferien nichts, kommt aufs Gleiche hinaus.
 
Im Vertrag steht, dass bei Krankheit der Unterricht ersatzlos ausfällt.
Der Schüler möchte aber als Beweis die Krankschreibung.
Die Frage ist da eher: Was zählt denn vertraglich als "Krankheit"?

Zwischen "Ich fühl mich nicht gut, heute kein Unterricht" und einer vom Arzt festgestellten Arbeitsunfähigkeit besteht schon ein qualitativer Unterschied. Rechtlich werden solche Vertragsklauseln im Zweifel gegen den Verwender ausgelegt, also eher eng.

Zur Grundsatzdiskussion zum Verhältnis Dienstleister-Kunde könnte man auch fragen, warum der Dienstleister überhaupt einen schriftlichen Vertrag mit Krankheitsauschluß möchte. "Menschlich" bräuchte es doch gar nicht. ;-) Aber auch der Dienstleister möchte doch um eine gewisse Sicherheit erhalten, daß der Unterricht auch bezahlt wird und mit den Einnahmen geplant werden kann. Aber genauso erwartet der Kunde auch eine gewisse Sicherheit, daß der Unterricht auch stattfindet und nicht nach Tagesform ausfällt.

Die Diskussion um Schulferienregelungen gehört da übrigens nicht rein. Die Unterrichtstermine im Jahr werden ja vorher festgelegt.
 
Nochmal, es ist ein von dem Stundenpreis umgerechneter Betrag. Stundenpreis x 39 (je nach Bundesland) / 12. Der Lehrer könnte auch mehr pro Monat nehmen und dafür in den Ferien nichts, kommt aufs Gleiche hinaus.

Ok, dann nochmal meine Frage: Ich habe ein Jahr Unterricht, zahle also einen Betrag für inkl. der Ferien und kündige zu einen Tag vor den Sommerferien. Kriege ich dann Geld zurück? Diese Zeit habe ich ja nicht in Anspruch genommen. Muss ich drauf zahlen?

EDIT: Ich meinte das natürlich andersherum - z.B. zwei reguläre Monate kündigen, ich habe aber auch während der Sommerferien gezahlt. Dann muss ich doch Geld wieder kriegen?
 

Zurück
Top Bottom