Es kann meiner Meinung nach nicht angehen, dass das nach wie vor gültige Modell immernoch umgesetzt wird. Wie
@Steinbock44 sagte, würde bei jeder anderen DIenstleitung - oder den meisten - der ausgefallene Dienst natürlich nachgeholt werden. Man stele sich vor ich beauftrage einen Fliesenleger, welcher am letzten Arbeitstag ausfällt wegen Krankheit - ich aber trotzdem bezahlen soll für ein unvollendetes Werk.
Insbesondere als erwachsener Schüler frage mich doch, warum ich z.B. in Ferien weiterhin zahlen soll, wenn aber kein Unterricht stattfindet. Vor allem, wenn man als normaler Erwerbstätiger von Ferien nicht wirklich, evtl. nur im Zusammenhang mit Kindern betroffen ist.
Natürlich wird jetzt contra kommen, dass das in die monatlichen Preise eingerechnet ist. Ich bezweifel aber, dass die meisten Lehrer das durchrechnen. Man sagt einfach das ist so gang und gäbe und wird daher auch weiterhin so gemacht. Anschließend wird eine Pauschale angesetzt.
Auch wird contra kommen, dass ich dann doch Einzelstunden nehmen soll. Nein, das möchte ich nicht. Auch wird contra kommen, dass dann die Preise erhöht werden, wenn dieser Passus gestrichen wird - sofern das denn mögich ist.
Würde ich nach Unterricht suchen und in dem mir angebotenen Vertrag stände dies so drin ( a) Kein Unterricht in Ferien stattfindet und b) Unterrichtsausfall wegen Krankheit wird nicht erstattet - Lehrerseitig) - dann suche ich mir einen anderen Lehrer. Nacher feiert dieser vier Wochen krank. Das Problem ist wie mit den Schornsteinfegern: 95% werden es so handhaben und kaum drum herum kommen. Hat das schonmal jemand versucht einzuklagen? Gibt es da Urteile zu?
Meine Frau hatte es mir ihrer Lehrern so geregelt, dass der Jahresbetrag bezahlt wurde und man sich dann einfach abgesprochen hat wöchentlich, wann diue Stunden stattfinden sollen. Da weiß man wenigstens woran man ist. Unkompliziert, keine Ferien, Auswahl wegen Krankheit gibts nicht, da keine festen Termine.
Ich möchte einen fairen Preis pro Unterrichtsstunde, der bei allen gleich ist (egal ob Ferien oder nicht) und im Krankheitsfall nachgeholt wird. Nimmt der Lehrer Urlaub, gibt es halt keinen Unterricht - dafür auch keine Bezahlung. Wenn ich zu einem Tag vor den Sommerferien kündige sagt doch kein Lehrer: Ok, du hast von den 12 Ferienwochen nur 6 mitgenommen, das habe ich eingerechnet, daher bekommst du Geld wieder.